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Der Bundestag wird das von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) geplante Elterngeld Plus am Freitag, 7. November 2014, voraussichtlich beschließen. Der Familienausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung erarbeitet (18/3086). Die abschließende einstündige Debatte über den Gesetzentwurf der Regierung (18/2583) soll um 10 Uhr beginnen. Die Linke hat dazu einen Entschließungsantrag (18/3090) eingebracht. Bereits in der ersten Lesung am 26.September hatten sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für das Gesetz ausgesprochen, mit dem Elterngeld Plus werde die „Erfolgsgeschichte“ des Elterngeldes fortgesetzt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Auch die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten den Gesetzentwurf als einen „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet, gleichzeitig allerdings Benachteiligungen für Alleinerziehende und Bezieher von Arbeitslosengeld II kritisiert und entsprechende Nachbesserungen am Gesetzentwurf gefordert.
Nach den Plänen der Regierung sollen Eltern das Elterngeld Plus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit doppelt so lange nutzen können wie das bisherige Elterngeld. Bislang ist eine Kombination aus Elterngeld und Teilzeit zwar auch schon möglich, der Lohn aus der Teilzeitbeschäftigung mindert jedoch die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes ohne dass sich deshalb die Bezugsdauer verlängert.
Zudem soll ein Partnerschaftsbonus eingeführt werden. So soll sich die Bezugsdauer des Elterngeldes Plus um vier Monate für jeden Elternteil verlängern, wenn beide pro Woche 25 bis 30 Stunden arbeiten. Elterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus sollen sich zudem kombinieren lassen. Insgesamt soll die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes Plus bei 28 Monaten liegen. Das bisherige Elterngeld kann maximal 14 Monate bezogen werden.
Auch die Elternzeit soll nach dem Willen von Familienministerin Schwesig flexibler gestaltet werden. So sollen Eltern wie bisher bis zum dritten Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben nehmen können. Zudem soll zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eine Auszeit von bis zu 24 Monaten möglich sein. Diese 24 Monate sollen dann in drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufgeteilt werden können. (aw/30.10.2014)