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Um zu größtmöglicher Transparenz bei Daten zu kommen, bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Diese Ansicht vertraten die zu einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses Digitale Agenda unter Vorsitz von Jens Koeppen (CDU/CSU) am Mittwoch, 5. November 2014, geladenen Experten. Prof. Dr. Ina Schieferdecker vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (Fokus) plädierte dafür, ein Daten- und Informationsgesetzbuch zu erarbeiten. Dies wäre sowohl für die Anbieter datenbasierter Informationsdienstleistungen aber auch für die Nutzer ideal, sagte sie.
Christian Heise, Beisitzer im Vorstand der Open Knowledge Foundation Deutschland, sprach sich für ein nationales Transparenzgesetz aus. Bei dessen Entwicklung könne man die in Hamburg gemachten Erfahrungen umsetzen, sagte er.
Über die Erfahrungen mit dem seit Oktober 2012 im Hamburg geltenden Transparenzgesetz berichtete Renate Mitterhuber, Leiterin des Referats E-Government und IT-Steuerung bei der Finanzbehörde Hamburg. Grundvoraussetzung, um ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, sei zum einen der politische Wille, tatsächlich „open“ zu sein. „Und zwar nicht nur als Label, sondern mit echtem Willen.“
Man müsse aber auch die Verwaltung so weiterentwickeln, damit diese sich imstande sehe, transparent und offen zu sein. Auf die Frage, ob Freiwilligkeit oder gesetzliche Verpflichtung der richtige Weg seien, plädierte Mitterhuber für Letzteres. „Gesetze umsetzen kann die Verwaltung“, sagte sie. Seien die Vorgaben nicht verbindlich, stelle sich für viele Mitarbeiter die Frage, „ob sie dies denn tun müssen und ob sie dies auch tun dürfen“.
Nicht nur die Nutzer, sondern auch die Verwaltung hätte einen Vorteil von Transparenz bei Daten, fand die Informatikprofessorin Schieferdecker. Verwaltungsarbeit sei so für die Öffentlichkeit besser sichtbar und könne zu höherer Wertschätzung führen.
Von einer Verbesserung der Qualität der Verwaltung sprach die Hamburger Verwaltungsmitarbeiterin Mitterhuber. Vorgesetzte würde schärfer als bislang darauf schauen, „ob auch alle Daten korrekt eingestellt sind“.
Bislang, so Christian Heise von der Open Knowledge Foundation Deutschland, fehle es in Deutschland in Sachen Open Data am politischen Willen und einer zentralen Steuerung. Stattdessen sei ein Kompetenzgerangel zwischen Innen- und Wirtschaftsministerium zu verzeichnen.
Heise sprach von einem Wendepunkt, an dem man sich derzeit befinde. „Wenn wir jetzt nicht die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung und Nutzung offener Daten schaffen, wird das Thema von anderer Stelle oder eben gar nicht diktiert.“
In Sachen offene Daten fehle es derzeit auch an Rechtssicherheit, sagte Mathias Schindler, langjähriger Projektmanager bei Wikimedia Deutschland. In vielen Fällen könne man die Daten ungefragt nutzen, ohne dass dies zu rechtlichen Konsequenzen führen würde. Wer sich jedoch rechtstreu verhalten möchte und fragt, ob er Daten nachnutzen könne, stoße regelmäßig auf Ablehnung, „auch von Einrichtungen, die nie ihr Recht durchsetzen würden“.
Dieses Paradoxon müsse aufgelöst werden, „damit nicht der schlechter dasteht, der sich rechtstreu verhält“, forderte Schindler und regte an, dies beispielsweise durch ein Open-Data-Gesetz zu regeln.
Was die Kosten für die Bereitstellung der Daten angeht, so machte Prof. Dr. Justus Haucap, ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission, darauf aufmerksam, dass diese für jeden zusätzlichen Nutzer gegen Null gehen würden.
Gleichwohl könne eine Gebühr bei der Verwaltung den Anreiz zu nutzerfreundlichem Verhalten erhöhen und sei daher nicht grundsätzlich abzulehnen, sagte der Wirtschaftswissenschaftler. (hau/05.11.2014)