Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die Bundesregierung betrachtet den Zustand der Verkehrsinfrastruktur als entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der Wirtschaft in der Zukunft. „Deshalb soll durch einen Investitionshochlauf mehr Geld investiert werden“, sagte Alexander Dobrindt (CSU), Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, am Mittwoch, 5. November 2014, in der Regierungsbefragung des Bundestages bei der Erläuterung seines Entwurfs eines dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes zur Ausweitung der Lkw-Maut.
Der Bundesverkehrsminister erklärte, dass mit der geplanten Ausweitung der Lkw-Maut ab 1. Juli 2015 der Güterverkehr nicht mehr nur auf Autobahnen, sondern auch auf vierspurigen Bundesstraßen „bemautet“ werden soll. Außerdem sollen ab 1. Oktober 2015 Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 7,5 Tonnen bis 12 Tonnen als eigene Klasse neu in die Abgabe mit einbezogen werden.
„Wir rechnen in den nächsten 15 Jahren mit 40 Prozent mehr Güterverkehr“, sagte Dobrindt. Mit der von der Bundesregierung beschlossenen „Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut“ werde ein weiterer Schritt in Richtung Nutzerfinanzierung der Infrastruktur gegangen. Rund 380 Millionen Euro Mehreinnahmen versprach der Minister durch die Ausweitung.
Für das Jahr 2018 kündigte Dobrindt an, dass das Lkw-Mautsystem auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden soll. Eine Maßnahme, die der Minister als Meilenstein in der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur bezeichnete.
Dr. Valerie Wilms (Bündnis 90/Die Grünen) fragte den Verkehrsminister, warum bei der angekündigten Ausweitung der Abgabe die Fahrzeugklasse der 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen schweren Fahrzeuge bisher ausgeklammert geblieben sei. „Da sehe ich eine Lücke“, sagte Wilms.
Dobrindt entgegnete, dass diese Gruppe von Fahrzeugen nicht vergessen worden sei, sondern es aktuell keine Planung im Verkehrsministerium gebe, diese Fahrzeuge einzubeziehen. Denn es sei offen, nach welchem System diese Klasse eine Abgabe leisten soll, weil eine eindeutige Zuweisung in den Bereich des Güterverkehrs nicht möglich sei. Dobrindt erklärte aber, dass dieser Punkt auch Thema der vorangegangenen Kabinettsitzung war und der Minister einen Prüfauftrag erhalten habe, ob solche Fahrzeuge in das bestehende System integriert werden können.
Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass der Bundestag vor kurzer Zeit eine Senkung der Lkw-Maut beschlossen hat, aber nun die Ausweitung des Mautsystems vorgenommen werden soll. „Das wird ein Nullsummenspiel“, monierte er mit Blick auf die Mauteinnahmen. Mit Blick auf die geplante Einführung der Pkw-Maut fragte er, wie sichergestellt werden soll, dass die hauptsächlich durch Lkw hervorgerufenen Schäden auf Straßen und Brücken in Zukunft verursachergerecht behandelt werden.
„Indem die Lkw-Maut verbreitert und dadurch die Nutzerfinanzierung konsequenter umgesetzt wird“, antwortete Dobrindt. Deshalb müsse die Lkw-Maut auch auf alle Bundesstraßen ab 2018 angewendet werden, was zusätzliche 40.000 Kilometer Straße in das derzeitige System einbeziehen würde.
Herbert Behrens (Die Linke) bemängelte, dass mit der derzeitigen Ausweitung auf vierspurige Bundesstraßen das mit Maut versehene Wegenetz um lediglich rund 1.100 Kilometer erweitert wurde: „Das ist zu wenig.“ Zudem fragte er, ob die betroffenen Interessenverbände zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs ausreichend angehört wurden.
Alexander Dobrindt unterstrich, dass mit der augenblicklich geplanten Ausweitung das gesamte Autobahn- und vierspurige Bundesstraßennetz flächendeckend erschlossen wurde. „Eine Bemautung von allen Bundesstraßen ist weitaus komplizierter und braucht Zeit“, erläuterte er, „denn diese müssen technisch erschlossen werden.“ Außerdem sah sich der Minister durch die Beteiligung der Verbände in seinen Plänen bestätigt, denn diese würden von einer stabilen Infrastruktur profitieren.
Steffen Bilger (CDU/CSU) verlangte nach einer Schätzung der erforderlichen Summe durch den Minister, um die Infrastruktur zu erneuern, und ob die Mittel aus der Maut dafür ausreichen.
Dobrindt führte eine Schätzung der Kommission „Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ – die sogenannte Bodewig-Kommission – an, die einen Bedarf von rund 7,5 Milliarden Euro für Bund, Länder und Kommunen beziffert hatte. Für den Bund betrachtete er Aufwendungen von rund 3,5 Milliarden Euro bis vier Milliarden als notwendig, die über das Jahr 2018 hinaus durch die Lkw- und Pkw-Maut sowie ÖPP-Modelle finanziert werden sollen.
Sebastian Hartmann (SPD) interessierte, ob der Ansatz der Nutzerfinanzierung auch auf ökologische Aspekte ausgeweitet werden könne. „Können Luftschadstoffe ihren Verursachern angelastet werden?“, fragte er.
„Dies ist möglich und unser Ziel“, sagte Dobrindt. Allerdings seien vorher dafür umfangreiche Vorbereitungen zu leisten. „Es müssen erhebliche Messungen stattfinden, um entsprechende Daten zu erfassen“, sagte der Minister. Erst auf Grundlage entsprechender Erhebungen wäre bei der nächsten Änderung der Mautsätze das Einbeziehen von Luftschadstoffen möglich. (eis/05.11.2014)