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Ein halbes Jahrhundert lang tagte der Bundestag in Bonn (hier eine Sitzung im "Wasserwerk"). © DBT/Presse-Service Steponaitis
Frankfurt oder Bonn - vor 65 Jahren, am 3. November 1949, wählte der Deutsche Bundestag Bonn zum vorläufigen Sitz von Parlament und Regierung. Mit 200 zu 179 Stimmen entschied sich der Bundestag gegen den Vorschlag der SPD-Fraktion und einiger CDU- und FDP-Abgeordneter, Frankfurt am Main zum vorläufigen Sitz der Bundesorgane zu machen und damit für den Verbleib des Parlaments in Bonn. Drei Abgeordnete enthielten sich der Stimme, elf Stimmzettel waren ungültig. Gegen das Votum der SPD, der KPD, der Bayernpartei, der Wiederaufbauvereinigung und eines Teils der FDP wurde geheim abgestimmt.
Bereits der Parlamentarische Rat hatte die Frage, welche Stadt Sitz des Deutschen Bundestages werden sollte, beraten. Das Gremium, das 1948 von den Ministerpräsidenten der Länder der westdeutschen Besatzungszonen auf Anweisung der westlichen Besatzungsmächte eingesetzt worden war um das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten, tagte selbst in Bonn.
Dennoch schien Frankfurt lange Zeit die besseren Karten zu haben. Frankfurt am Main, das günstig am Schnittpunkt der drei westlichen Besatzungszonen lag, galt für viele Beobachter als Favorit. Mit der Paulskirche, Sitz des ersten frei gewählten gesamtdeutschen Parlaments, verfügte es über ein bedeutendes Symbol deutscher demokratischer Tradition. Die SPD und die hessischen Unionsabgeordneten favorisierten Frankfurt, das auch ein wichtiger Industriestandort war.
Für Bonn als Sitz der Bundesorgane setzte sich vor allem die CDU unter ihrem Vorsitzenden und späteren Bundeskanzler Konrad Adenauer ein. Bonn schien geeignet, die endgültige Entscheidung über den künftigen Regierungssitz offen zu halten und den provisorischen Charakter der Gründung eines „Weststaates“ zu symbolisieren.
Neben der Pädagogischen Akademie als Tagungsstätte besaß Bonn zudem eine ausreichende Anzahl an Unterkünften, eine intakte Universitätsbibliothek und nahe gelegene attraktive Kurorte. Hier konnte man, wie der CSU-Parlamentarier Karl-Sigmund Mayr feststellte, „in Ruhe seine Arbeit verrichten“.
Am 10. Mai 1949, zwei Tage nach der Verabschiedung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, sprachen sich die Mitglieder des Parlamentarischen Rates in einer geheimen Abstimmung mit 33 zu 29 Stimmen gegen Frankfurt und für Bonn als provisorischer Bundeshauptstadt aus. Die endgültige Klärung der Hauptstadtfrage sollte nach einer Entscheidung der Ministerpräsidenten jedoch dem künftigen Bundestag vorbehalten bleiben.
In seiner ersten Sitzung des Bundestages am 7. September 1949 schlug deshalb der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Erich Ollenhauer im Namen seiner Fraktion vor, den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion (Bundestagsdrucksache 4), die leitenden Bundesorgane von Bonn nach Frankfurt zu verlegen, zu behandeln.
Aufgrund des SPD-Antrages und eines gleichlautenden Antrages einiger CDU- und FDP-Abgeordneter (Bundestagsdrucksache 19) diskutierte der Bundestag die Hauptstadtfrage erneut. Am 30. September wurde deshalb ein Sonderausschuss für die Frage des vorläufigen Sitzes der leitenden Bundesorgane eingesetzt, dem die Anträge überwiesen wurden.
Dieser Ausschuss sollte innerhalb von drei Wochen die Eignung der Städte Bonn und Frankfurt als vorläufiger Bundessitz prüfen. Am 29. Oktober erhielten die Abgeordneten das endgültige Untersuchungsergebnis. Eine Empfehlung sprach der Ausschuss jedoch nicht aus.
Kurz vor der endgültigen Entscheidung entschieden sich einige Frankfurt-Unterstützer um und Bonn wurde in der Abstimmung am 3. November zum Regierungssitz gewählt. Gleichzeitig bekräftigten die Abgeordneten den Status Berlins als Bundeshauptstadt und stimmen für einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion: „Die leitenden Bundesorgane verlegen ihren Sitz in die Hauptstadt Deutschlands, Berlin, sobald allgemeine, freie, gleiche, geheime und direkte Wahlen in ganz Berlin und in der Sowjetischen Besatzungszone durchgeführt sind.“ (Bundestagsdrucksachen 135 und 143).
Lange Jahre blieb Bonn deshalb die provisorische Bundeshauptstadt und Platzhalter für Berlin. Erst der Mauerbau 1961 änderte die Sichtweise. 1973 erkannte Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar Bonn als Bundeshauptstadt an. 17 Jahre später mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages wird Berlin Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Am 20. Juni 1991 beschließt der Bundestag seinen Umzug an die Spree. (klz/28.10.2014)