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Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November, und Freitag, 14. November 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Sexualstrafrecht geändert: Gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 14. November den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht im Strafgesetzbuch (18/2601) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/3202) angenommen. Den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2954) erklärte das Parlament einvernehmlich für erledigt. Damit werden das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie in deutsches Recht umgesetzt. Darüber hinaus werden die Normen in Bezug auf Kinder- und Jugendpornografie klarer gefasst und teilweise verschärft. Das Zugänglichmachen strafbarer Inhalte sowie der Abruf kinder- und jugendpornografischer Inhalte mittels Rundfunk und Telemedien wird unter Strafe gestellt. Die Höchststrafe bei Besitz von Kinderpornografie wird von zwei auf drei Jahre angehoben. Zur Kinderpornografie zählt nun auch die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder Gesäßes eines Kindes. Die Verjährungsfrist in Fällen des sexuellen Missbrauchs beginnt erst mit dem 30. Lebensjahr, weil Opfer oft erst nach langjähriger Verarbeitung ihrer Traumata die Kraft zur Strafanzeige finden. Besitz, Erwerb und Verbreitung sogenannter Posing-Bilder werden unter Strafe gestellt. Da Pädophile ihre Kontakte zu Kindern oft über das Internet anbahnen, kann dieses „Cybergrooming“ künftig bestraft werden. Beihilfe zur Genitalverstümmelung von Mädchen kann auch dann bestraft werden, wenn eine „Vorbereitungshandlung“ in Deutschland nachweisbar ist. Die Herstellung von Fotografien ist nur dann strafbar, wenn in Räume von außen hinein fotografiert wird, was der bisherigen Gesetzeslage entspricht. Strafbar sind Fotos nur dann, wenn Menschen in hilfloser Lage zur Schau gestellt werden, zum Beispiel bei Unfallopfern oder wenn ein Täter mit kommerziellen Absichten nackte Kinder auf Bildern zur Schau stellt. Private Bilder nackter Kinder im Familienurlaub oder journalistische Bildberichterstattung sind von diesem Straftatbestand nicht erfasst. Anders als ursprünglich vorgesehen fällt die unbefugte Herstellung von Bildern, die dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden könnten, nicht unter den Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Bilder einer dritten Person zugänglich gemacht werden. Bei Zwangsheirat kann das Strafrecht unabhängig vom Recht des Tatortes vollständig und einfacher angewandt werden. Beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen werden alle Täter gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Während die Linke das Gesetz insgesamt ablehnte, lehnten es die Grünen teilweise ab, und zwar die Regelungen in den Paragrafen 201a und 130 Absatz 6 des Strafgesetzbuches. Im einen Fall geht es unter anderem um die Strafbarkeit des Fotografierens einer hilflosen Person, im anderen Fall um die Strafbarkeit bereits des Versuchs der Verächtlichmachung einer Person in der Öffentlichkeit. Gegen die Stimmen der Opposition wies das Parlament auf Empfehlung des Familienausschusses (18/3201) einen Antrag der Grünen (18/2619) zurück, Kinder zu schützen und die Prävention zu stärken.
Europäische Schutzanordnung: Einstimmig hat der Bundestag am 13. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (18/2955) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/3200) angenommen. Die Richtlinie und die Verordnung sollen Opfer von Gewalt effektiv und europaweit schützen. Dazu sind Systeme vorgesehen, wonach sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Gewaltschutzanordnungen der EU-Mitgliedstaaten auch in den anderen EU-Staaten anerkannt und die den Opfern gewährten Schutzmaßnahmen auf einen anderen Mitgliedstaat ausgedehnt werden können. Der Bundestag hat die im Regierungsentwurf vorgesehene Änderung des Verfahrens in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die in keinem Zusammenhang mit der europäischen Schutzanordnung stehen, aus dem Gesetz herausgenommen, sodass sich der oben zitierte Titel des Regierungsentwurfs entsprechend verkürzt.
Adoption von Kindern: Einstimmig hat der Bundestag am 13. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum revidierten Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (18/2654) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/3198) angenommen. Das revidierte Abkommen ersetzt und modernisiert das Abkommen von 1967, indem das Kindeswohl stärker berücksichtigt wird und die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption sowie das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten einbezogen werden. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/3204), wonach die Regierung aufgefordert werden sollte, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die "ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft" beendet.
Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 13. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG (18/2953) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/3190) angenommen. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen geschaffen, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag für einen solchen Ratsbeschluss zustimmen kann. Der dreigliedrige Sozialgipfel hat die Aufgabe, einen ständigen Austausch auf EU-Ebene zwischen dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission und den Sozialpartnern sicherzustellen. Der Ratsbeschluss zur Einrichtung des dreigliedrigen Sozialgipfels vom 6. März 2003 soll an die im Vertrag von Lissabon vorgenommenen institutionellen Änderungen angepasst werden. Betroffen ist vor allem die Vertretung des Europäischen Rates, die künftig durch den Ratspräsidenten und nicht mehr wie bisher durch den amtierenden Ratsvorsitz wahrgenommen werden soll.
Produktion und Handel in Entwicklungsländern: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. November einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur globalen Verantwortung für Produktion und Handel (18/2739) auf Empfehlung des Entwicklungsausschusses (18/3133) angenommen. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Entschädigung der Unglücksopfer des Rana-Plaza-Gebäudes in Bangladesch stark zu machen, indem sie Einfluss auf die verantwortlichen Textilimporteure nehmen soll, dem Entschädigungsfonds beizutreten und darin einzuzahlen. Auch soll die Regierung darauf hinwirken, dass die international anerkannten arbeitsrechtlichen Standards deutscher Unternehmen, deren Tochterunternehmen und Zulieferbetriebe in Schwellen- und Entwicklungsländern eingehalten werden. Ebenso soll die Regierung für mehr Transparenz im weltweiten Handel mit Rohstoffen, vor allem sogenannten „Konfliktmineralien“, sorgen. Mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Grünen (18/2746), einen sozial-ökologischen Rahmen für die Aktivitäten transnationaler Unternehmen zu schaffen und durchzusetzen. Darin sollte die Regierung unter anderem aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass die international anerkannten Menschenrechtsabkommen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen für Unternehmen verbindlich werden. Auch dazu hatte der Entwicklungsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/3134).
Haushaltskontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 13. November einen Antrag der Linksfraktion für eine transparente Haushaltskontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten (18/2872) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/3085) abgelehnt. Die Linke wollte, dass die Bundesregierung für die Haushalte der Nachrichtendienste die pauschale Möglichkeit der Flexibilisierung nicht nutzt und sie ab dem Haushalt 2015 entsprechend den Haushalten der anderen Sicherheitsbehörden öffentlich darstellt.
Bundeswehreinsatz in Darfur verlängert: Mit 521 Ja-Stimmen bei 54 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen hat der Bundestag am 13. November einem Antrag der Bundesregierung (18/3006) zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Hybrid-Operation der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in der westsudanesischen Provinz Darfur (UNAMID) angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/3193). Längstens bis Ende 2015 sollen damit weiterhin bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten angesichts der schwankenden Sicherheitslage in Darfur eingesetzt werden.
Bundeswehreinsatz in Südsudan verlängert: Mit 523 Ja-Stimmen bei 55 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen hat der Bundestag am 13. November den Antrag der Bundesregierung (18/3005) zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) bis längstens Ende 2015 verlängert. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/3191). Bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten sollen weiterhin mit dazu beitragen, dass der junge Staat angesichts einer verschlechterten Sicherheitslage nicht zu einem gescheiterten Staat wird.
Nationales Reformprogramm 2014: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 13. November einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/978) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/1675) abgelehnt, das nationale Reformprogramm 2014 zu nutzen und die wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst zu nehmen und Investitionen zu stärken. Die Grünen hatten eine Stabilitätswarnung der EU-Kommission gegenüber Deutschland zum Anlass genommen, die Leistungsbilanzüberschüsse in Deutschland zu thematisieren. Sie hatten die Bundesregierung aufgerufen, die private und öffentliche Investitionsquote zu erhöhen und die Binnennachfrage anzukurbeln. Auch sollten einbehaltene Gewinne kleiner und mittlerer Unternehmen steuerlich besser gefördert und die Abschreibungsbedingungen für geringwertige Wirtschaftsgüter verbessert werden, so die Fraktion.
BAföG-Reform verabschiedet: Mit 474 Ja-Stimmen bei 57 Nein-Stimmen und 54 Enthaltungen hat der Bundestag am 13. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 25. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18/2663) in der vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung geänderten Fassung (18/3142) zugestimmt. In zweiter Lesung hatten die Grünen den Gesetzentwurf abgelehnt, die Linke sich enthalten. Damit wird zum 1.Januar 2015 die Zuständigkeit für die Finanzierung für BAföG-Zahlungen auf den Bund übertragen. Dies führt beim zu Mehrausgaben von insgesamt 770 Millionen Euro im Jahr 2015. Bisher finanzierten der Bund 65 Prozent und die Länder 35 Prozent. Ab 1. August 20165 werden die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge sowie die Vorsorgepauschalen angehoben. Zudem soll das Antragsverfahren einfacher werden. Verbessert werden die Fördermöglichkeiten für ausländische Studierende. Bei Enthaltung der Linken scheiterten die Grünen mit einem Antrag (18/2745), die BAföG-Reform zu überarbeiten und vorzuziehen. Durch die Verbesserungen erst zum Wintersemester 2016/17 werde die notwendige Öffnung des Bildungssystems für weitere zwei Jahre blockiert, hatten die Grünen argumentiert und dafür plädiert, die Verbesserungen bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft treten zu lassen. In namentlicher Abstimmung lehnte das Parlament in zweiter Beratung je zwei Änderungsanträge der Linken und der Grünen ab. Für den Änderungsantrag der Linken (18/3177), das Schüler-BAföG auszuweiten, stimmten 53 Abgeordnete, 527 lehnten ihn ab. Dem Änderungsantrag der Linken (18/3181), die Bedarfssätze und Freibeträge jährlich zu überprüfen und neu festzusetzen, stimmten 54 Abgeordnete zu, 468 lehnten ihn ab, es gab 56 Enthaltungen. Den Änderungsantrag der Grünen (18/3182), Bedarfssätze und Freibetragsgrenzen um je rund zehn Prozent zu erhöhen, unterstützten 55 Abgeordnete, 467 lehnten ihn ab, 54 enthielten sich. Den Änderungsantrag der Grünen (18/3183), die verbesserten Leistungen nicht erst zum 1. August 2016, sondern bereits zum 1. April 2015 in Kraft treten zu lassen, befürworteten 56 Abgeordnete, 470 lehnten ihn bei 54 Enthaltungen ab. In zweiter Lesung lehnte der Bundestag drei weitere Änderungsanträge der Linken (18/3178, 18/3179, 18/3180) und vier weitere Änderungsanträge der Grünen (18/3184, 18/3185, 18/3186, 18/3187) ab. Bei Enthaltung der Grünen abgelehnt wurde ferner ein Antrag der Linksfraktion (18/479), die BAföG-Reform zügig umzusetzen. Nach dem Willen der Linken sollten Bedarfssätze und Freibeträge regelmäßig an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst und die Ausbildungsförderung wieder als rückzahlungsfreier Vollzuschuss gewährt werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/715).
Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaft: Mit 482 Ja-Stimmen bei 54 Nein-Stimmen und 56 Enthaltungen hat der Bundestag am 13. November in namentlicher Abstimmung den Artikel 91b des Grundgesetzes (Bildungsplanung und Förderung der Forschung) geändert. Nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes sind für Grundgesetzänderungen Zweidrittelmehrheiten sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2710) wurde auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18/3141) unverändert angenommen. In zweiter Lesung hatte die Linksfraktion dagegen gestimmt, die Grünen hatten sich enthalten. Durch die Neufassung des Artikels 91b Absatz 1 des Grundgesetzes soll ermöglicht werden, dass Bund und Länder bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre in Fällen überregionaler Bedeutung umfassend zusammenarbeiten können. Vor allem soll es diese erweiterte Kooperation erlauben, neben Vorhaben auch Einrichtungen der Hochschulen langfristig zu fördern. Auch sollen die nationalen und internationalen Perspektiven durch die Möglichkeit einer gemeinsamen Grundfinanzierung der Hochschulen durch Bund und Länder gestärkt werden. Die Regierung sieht darüber hinaus Perspektiven für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mit der Föderalismusreform II war im Jahr 2006 ein „Kooperationsverbot“ von Bund und Ländern auf diesem Gebiet in das Grundgesetz eingeführt worden, das nun teilweise rückgängig gemacht wird. Gegen das Votum der Linken lehnte das Parlament einen Antrag dieser Fraktion (18/588) ab, das „Kooperationsverbot“ abzuschaffen und eine Gemeinschaftsaufgabe „Bildung“ im Grundgesetz zu verankern. Bei Enthaltung der Linken scheiterten auch die Grünen mit einem Antrag (18/2747), das „Kooperationsverbot“ zu kippen und eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern „für bessere Bildung und Wissenschaft“ zu ermöglichen. Mit 538 Nein-Stimmen bei 54 Ja-Stimmen lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der Linken (18/3161) ab, wonach die Kooperationsmöglichkeit auch auf den Bereich der Bildung ausgedehnt werden soll. Mit 482 Nein-Stimmen bei 56 Ja-Stimmen und 54 Enthaltungen scheiterten die Grünen mit einem Änderungsantrag (18/3162), wonach und Länder auf der Basis von Vereinbarungen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens zusammenarbeiten können sollten. Bei Enthaltung der Grünen fand ein Entschließungsantrag der Linken (18/3164) keine Mehrheit, in dem eine Grundgesetzänderung zugunsten einer gemeinsamen Finanzierung wichtiger Bildungsaufgaben vorgeschlagen worden war.
Kein Mietpreisstopp: Gegen die Stimmen der Antragsteller hat der Bundestag am 13. November einen Antrag der Linken (18/505) für einen sofortigen Mietpreisstopp auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/3203) abgelehnt. Die Linke wollte die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Mieterhöhungen ohne einen verbesserten Wohnwert bei Bestandsmieten nur in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sein sollten. Mieterhöhung allein wegen der Wiedervermietung einer Wohnung wollte die Fraktion ausschließen.
Strategische Ziele für die Raumfahrt: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 13. November einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/3040), strategische Ziele für die Raumfahrt in dieser Legislaturperiode abzusichern, auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/3195) angenommen. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, finanzierbare Entscheidungen zur Weiterentwicklung des europäischen Trägerprogramms Ariane mit angemessener deutscher Beteiligung zu treffen, um den ungehinderten Zugang Europas zum All zu wettbewerbsfähigen Kosten zu sichern. Die nationalen Raumfahrtprogramme sollen effizient und in finanziell vertretbarem Rahmen fortgesetzt werden.
Einsprüche gegen die Wahl zum Europaparlament: Der Bundestag hat am 13. November 49 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum achten Europäischen Parlament am 25. Mai 1914 wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit zurückgewiesen. Drei Wahlprüfungsverfahren wurden eingestellt, ein weiteres Verfahren teilweise eingestellt und teilweise wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. Dem Beschuss lag die erste Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (18/3100) zu 53 Wahlprüfungsverfahren zugrunde. Insgesamt waren 109 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Europawahl eingegangen.
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 13. November einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/3189) zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 4/14) beschlossen, dazu eine Stellungnahme abzugeben und den Bundestagspräsidenten zu bitten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Als Antragstellerin in dem Organstreitverfahren wendet sich die Fraktion Die Linke gegen den Umfang und die rechtliche Verankerung von Minderheits- und Oppositionsrechten durch den Deutschen Bundestag in der laufenden Wahlperiode. Sie sieht darin einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip (Artikel 20 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes) und gegen Grundsätze des parlamentarischen Regierungssystems (Artikel 45b, 63, 67, 68 und 69 des Grundgesetzes). Der Bundestag hatte nach der Bundestagswahl einen Paragrafen 126a in seine Geschäftsordnung eingefügt. Darin werden verschiedene Minderheitenrechte einem niedrigeren Quorum unterworfen, da nach Bildung der Großen Koalition verschiedene Minderheitenrechte aufgrund der Größe der parlamentarischen Opposition nicht mehr ausgeübt werden konnten. Dies ging der Linken allerdings nicht weit genug. Sie verlangte eine höherrangige Verankerung der Minderheitenrechte. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 13. November Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 108 bis 114 übernommen (18/3057, 18/3058, 18/3059, 18/3060, 18/3061, 18/3062, 18/3063).
Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ gewählt: Auf Vorschlag von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion (18/3148) hat der Bundestag am 13. November Mitglieder und Stellvertreter des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ gewählt. Mitglieder sind: CDU/CSU: Ansgar Heveling, Stephan Mayer (Altötting); SPD: Siegmund Ehrmann, Hiltrud Lotze; Die Linke: Sigrid Hupach; Stellvertreter: CDU/CSU: Dr. Herlind Gundelach, Dr. Philipp Lengsfeld; SPD: Dr. Eva Högl, Christina Jantz; Die Linke: Petra Pau. (vom/14.11.2014)