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In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2014, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietpreisbremse beraten. In dem Gesetzentwurf (18/3121) enthalten sind die Pläne der Regierung, bei der Wiedervermietung von Wohnungen die Mieten zukünftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen zu lassen. Zudem sollen die Maklergebühren grundsätzlich von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt. Zur Begründung der Einführung der „Mietpreisbremse“ schreibt die Bundesregierung, in vielen prosperierenden Städten hätten Einkommensschwache, aber auch Durchschnittsverdiener „zunehmend größere Schwierigkeiten“, in den betroffenen Gebieten bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Mietpreisbindung gelten soll. Neubauten ab dem 1. Oktober 2014 sollen nach dem Willen der Bundesregierung jedoch von der Mietpreisbindung ausgenommen werden, ebenso wie die erste Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung.
In der Debatte waren sich zwar alle Fraktionen einig, dass etwas gegen die hohen Mieten getan werden müsse. Die Opposition kritisierte jedoch die von der Regierung geplanten Ausnahmen von der Mietpreisbremse sowie die zeitliche Verzögerung des Gesetzes.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies auf zwei kritische Bereiche hin, in denen die Mieten in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen seien. Das seien zum einen attraktive Lagen in Großstädten und zum anderen die Universitätsstädte. Es gebe Gegenden in Deutschland wo die Mieter ausgingen, nicht der Wohnraum. Daraus folge aber auch: „Die Mietpreisbremse wird nicht überall gebraucht.“
Deshalb sei es gut, dass man es den Ländern überlasse, die Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. Ansonsten schaffe man nur unnötige Bürokratie. „Wir sind überzeugt, dass man vor Ort besser weiß, wo die Kommunen von dem Instrument Gebrauch macht.“
Dass die Mieten nur höchstens um zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten erhöht werden dürfen, nannte er „sinnvoll und angemessen“. Überhaupt sei die ortsübliche Vergleichsmiete ein anerkannter Maßstab bei der Festsetzung der Miete, so Maas. Es gebe in Deutschland keinen allgemeinen Mietspiegel und nur sieben Prozent der Kommunen und 20 Prozent der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt hätten überhaupt einen solchen.
Eine „richtige Entscheidung“ nannte Maas den Entschluss, Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen. Das würde sonst Investitionen im Wohnungsbau verhindern. „Wir geben der Investitionsbereitschaft den Vorrang“, sagte er.
„Die Union steht zu der Mietpreisbremse, weil wir nicht wollen, dass die Menschen aus ihren Kiezen vertrieben werden“, sagte Jan-Marco Luczak (CDU/CSU). Allerdings verschafften die geplanten Maßnahmen nur kurzfristig Abhilfe, so Luczak. Langfristig müsse man gegen die Wohnungsnot vorgehen. Deshalb sei es wichtig, dass die Mietpreisbremse nicht zu einer Investitionsbremse werde. Das sei durch die Ausnahmen für die Neubauten sichergestellt worden.
Für Luczak sind auch die Länder in der Verantwortungspflicht, etwas gegen die hohen Mieten zu tun. Der Gesetzentwurf biete ihnen klare und objektive Kriterien, an denen sie sich orientieren könnten. Das sei wichtig, denn schließlich handele es sich bei den Vorschriften um Eingriffe in die Besitzverhältnisse und Vertragsfreiheit der Menschen. Luczak lobte die zahlreichen Verbesserungen des aktuellen Entwurfs gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf.
Widerspruch kam von der Opposition. „Die Mietpreisbremse ist ein Rettungsschirm für bezahlbares Wohnen“, sagte Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen). Doch der sei leider löchrig und komme zu spät. Er kritisierte die SPD dafür, dass sie Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen habe. „Die SPD hat den Interessen der Immobilienlobby nachgegeben“, sagte er.
Kühn nannte drei Probleme, die er an dem aktuellen Gesetzentwurf sehe: Die qualitative Begründungspflicht für die Länder sorge für eine Verzögerung zum Nachteil der Mieter. Die Verzögerung heize zusammen mit der Ausnahme der Neubauten die Preisspirale an. Und drittens greife die Mietpreisbremse bei einer umfassenden Modernisierung nicht. „Der Union ist es egal, wenn Menschen ,raussaniert' werden, besonders in Berlin“, warf er der CDU/CSU-Fraktion vor. „Spannen Sie den Rettungsschirm schnell und ohne Löcher und Ausnahmen auf“, forderte er die Koalitionsfraktionen auf.
Caren Ley (Die Linke) sagte, die Mietpreisbremse sei ein „schillernder Begriff“, der Hoffnung wecke, diese aber leider nicht erfülle. Die einzige Gruppe, die davon wirklich profitiere, sei sehr klein. Ley kritisierte, dass es Sache der Länder bleibe, die Änderungen umzusetzen. Das bedeute aber auch, dass diese es sich überlegen könnten, ob sie die Änderungen überhaupt umsetzen wollen. Die zeitliche Begrenzung der Mietpreisbremse nannte Ley angesichts der rasanten Mietsteigerungen „völlig lächerlich“. Der Bezug zur ortsüblichen Vergleichsmiete sie falsch. Die Linke wolle da lieber an die Vorgängermiete anknüpfen und sich am Inflationsausgleich orientieren.
Als „Gespenst“ bezeichnete Ley das Argument, es werde kaum noch zu Wohnungsneubauten kommen, wenn diese nicht von der Mietpreisbremse ausgenommen würden. Die aktuellen Zahlen zeigten doch, dass sich Bauen lohnt. Um wirklich etwas zu verändern, müsse mehr in den sozialen Wohnungsbau investiert werden. Der brauche einen Neustart. „Das ist immer noch die beste Mietpreisbremse“, sage die Linke-Abgeordnete. Zuspruch hatte Ley allerdings für die von der Regierung geplante Wiedereinführung des Wucherparagrafen ebenso wie für die Einführung des „Bestellerprinzips" beim Makler.
Auf diese ging Dirk Wiese von der SPD besonders ein. Nach den Plänen soll zukünftig derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt. Die Änderungen machten deutlich: „Liebe Makler, willkommen in der sozialen Marktwirtschaft.“ Damit werde auch die Leistung des Maklers transparenter, was diesen auch helfen würde. Ebenso sei wichtig, dass das geänderte Bestellerprinzip nicht in die Vertragsfreiheit eingreife und auch nicht einen ganzen Wirtschaftszweig unsachgemäß belaste. Die Mieter hätten de facto momentan keine andere Wahl, als die Provision zu zahlen. Deshalb sei zusammenfassend zu sagen: „Gutes Gesetz, gute und wichtige Änderungen, das kann sich sehen lassen.“
Abgelehnt wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen ein Antrag der Linken (18/505, 18/3203), in dem diese fordert, Mieterhöhungen ohne Wohnwertsteigerungen bei Bestandsmieten nur in Höhe des Inflationsausgleichs zuzulassen. Mieterhöhungen allein wegen der Wiedervermietung einer Wohnung sollten ausgeschlossen sein. (jbb/13.11.2013)