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Bei der in Bad Aibling betriebenen Satellitenausspähung ausländischer Datenströme und beim Anzapfen von Internetkabeln in Frankfurt am Main hat der Bundesnachrichtendienst (BND) im Rahmen der Kooperation mit dem US-Geheimdienst NSA keinerlei Informationen über Deutsche an die USA übermittelt: Mit diesen Worten bekräftigte der BND-Vertreter W. K. am Donnerstag, 13. November 2014, vor dem zur Durchleuchtung des NSA-Spähskandals eingesetzten Untersuchungsausschuss zum Auftakt der Zeugenvernehmungen die Aussage eines anderen BND-Mitarbeiters beim zurückliegenden Treffen des Gremiums. Er sei sich „hundertprozentig sicher“, das es keinen Abfluss entsprechender Erkenntnisse zur NSA gegeben habe, so W. K. auf Nachhaken von SPD-Sprecher Christian Flisek. Auf eine Frage von Unionssprecher Roderich Kiesewetter schloss W. K. zudem einen Zugriff der NSA auf BND-Datenbanken aus. Kritik an den Ausführungen des Zeugen übten Martina Renner (Die Linke) und Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen).
Der Ausschuss soll die massenhafte Ausforschung der Telekommunikationsdaten von Millionen Bundesbürgern durch die NSA und andere ausländische Nachrichtendienste erhellen. Dabei sollen die Abgeordneten auch herausfinden, ob hiesige Geheimdienste in diesen Skandal verwickelt sind. Dem BND ist es untersagt, Informationen über Bundesbürger, an die er im Rahmen seiner auf das Ausland gerichteten Aufklärungsarbeit als „Beifang“ gelangt, Partnerdiensten zu überlassen. Die Parlamentarier prüfen, ob sich der BND an diese Auflage hält.
Er verstehe nicht, so W. K., dass der BND „als eine Art übermächtiger Nachfolger der Stasi“ dargestellt werde, der „im rechtsfreien Raum“ agiere. Man arbeite vielmehr auf gesetzlicher Basis und gehe „nicht leichtfertig mit Grundrechten um“. Es finde kein rechtswidriger „Ringtausch“ von Informationen zwischen dem BND und ausländischen Nachrichtendiensten statt, sagte der Zeuge.
Auch an der Abhörstation in Bad Aibling und bei der Internetkabel-Auswertung in Frankfurt unter dem Codewort Eikonal sei die rechtliche Lage hierzulande und im Ausland beachtet worden. Der BND handele nicht nach dem Prinzip „Der Zweck heiligt die Mittel“, so W. K. Alle Aktivitäten würden juristisch geprüft, „und manchmal verzichtet man auf ein Projekt“.
Laut W. K. gab es beim BND im Rahmen der Zusammenarbeit mit der NSA weder bei der Satellitenaufklärung noch bei der Kabelausspähung eine „massenhafte“ und „anlasslose“ Erfassung von Daten deutscher Bürger. Erkenntnisse über solche „Grundrechtsträger“ seien vielmehr mit Hilfe mehrstufiger technischer Filtersysteme und im Zuge von Einzelfallprüfungen aus dem abgeschöpften Datenfluss „ausgesondert worden.
Die NSA habe Eikonal 2008 beendet, weil als Folge der „strengen Datenfilterung“ durch den BND „kaum noch etwas herauskam“. Die Enttäuschung auf US-Seite sei „sehr groß“ gewesen.
Letztlich würden am BND-Sitz in Pullach als Ergebnis der Auswertung gigantischer Datenströme etwa aus Afghanistan nur wenige brauchbare Meldungen eingehen, erläuterte der Zeuge. Der Auftrag von Eikonal sei es gewesen, in Frankfurt den „internationalen Datenfluss“ und damit die Kommunikation zwischen Ausländern auszuwerten und der NSA Erkenntnisse vor allem zum Terrorismus zu übermitteln. Auf eine Frage Kiesewetters sagte W. K., der BND sei nicht damit befasst, anderen Geheimdiensten Zugänge zu Kabeln außerhalb der Bundesrepublik zu verschaffen.
Renner findet die Beteuerung des BND-Vertreters, weder bei Deutschen noch bei Ausländern finde eine „massenhafte“ und „anlasslose“ Datenerfassung statt, „nicht glaubwürdig“. Allerdings offenbarte ein Disput zwischen Flisek und W. K., dass die Begriffe „massenhaft“ und „anlasslos“ unterschiedlich definiert werden.
Von Notz warf dem Zeugen vor, seine „steile These“, der BND halte sich stets an Recht und Gesetz, nicht auf ein eigenes Urteil, sondern auf Bewertungen von BND-Juristen zu stützen.
Zur sogenannten „Weltraumtheorie“, wonach der BND beim Abschöpfen von Datenströmen via Satellit nicht an die in Deutschland geltenden rechtlichen Standards gebunden sei, sagte W. K., auch beim Umgang mit solchen Informationen aus dem Ausland gehe man nicht willkürlich vor und beachte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Nun hatte vor dem Ausschuss ein anderer BND-Zeuge ausgeführt, solche Daten von Ausländern seien „zum Abschuss freigegeben“. Dies sei eine „unglückliche Formulierung“, so W. K. (kos/13.11.2014)