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Das Ministerium für Arbeit und Soziales verwaltet den mit Abstand größten Einzeletat des Bundes. © picture alliance/JOKER
Am Donnerstag, 27. November 2014, berät der Bundestag ab 13.15 Uhr 105 Minuten lang über den größten Einzeletat des Bundeshaushaltes 2015, den Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der Haushalt (18/2000, 18/2002, 18/2811, 18/2823; Einzelplan 11) sieht insgesamt Ausgaben von 125,55 Milliarden Euro (2014: 121,98 Milliarden Euro) vor. Abgestimmt wird auch über einen Änderungsantrag der Linken (18/3305), unter anderem die Mittel für das Arbeitslosengeld II um 9,7 Milliarden Euro aufzustocken.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Gegenüber dem Regierungsentwurf von Ministerin Andrea Nahles (SPD) belaufen sich die Ausgaben des Etats auf noch einmal rund 700 Millionen Euro mehr, die im Wesentlichen auf eine deutliche Steigerung der Ausgaben beim Arbeitslosengeld II (plus 900 Millionen Euro) und bei der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (plus 300 Millionen Euro) zurückzuführen sind.
Im Gegenzug werden die Zuschüsse des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung wegen der Absenkung des Rentenbeitrags um rund 500 Millionen Euro gekürzt.
Den größten Posten machen dennoch traditionell die Leistungen an die Rentenversicherung aus. Diese belaufen sich zwar auf rund 84 Milliarden Euro (2014: 82,96 Milliarden Euro). Für die Beteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt der Bund rund sechs Milliarden Euro (2014: 5,45 Milliarden Euro) aus.
Für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind rund 32 Milliarden Euro (2014: 31,06 Milliarden euro) eingeplant. Davon entfallen rund 20 Milliarden Euro auf das Arbeitslosengeld II.
Über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/3278) wird am 287. November in dritter Lesung abgestimmt. (che/21.11.2014)