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Der Haushaltsausschuss hat die Mittel für die Gesundheitsvorsorge in Entwicklungsländern angehoben. © picture alliance
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kann sich im nächsten Jahr auf einen Zuwachs von 65,5 Millionen Euro gegenüber 2014 einstellen. Insgesamt sind nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im Einzelplan 23 Ausgaben von knapp 6,51 Milliarden Euro vorgesehen (18/2823, 18/2825). Das sind knapp 63,7 Millionen Euro mehr als im Etatentwurf der Bundesregierung (18/2000, 18/2002) vorgesehen waren. Die Haushälter haben dem Ministerium von Dr. Gerd Müller (CSU) unter anderem mehr Mittel für die entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe und für die Gesundheitsvorsorge in Entwicklungsländern zugestanden – und damit auf die anhaltenden Krisen in Syrien und im Irak sowie auf die Ebola-Epidemie in Westafrika reagiert. Kürzungen gab es hingegen bei den Zuschüssen im Rahmen der bilateralen finanziellen Zusammenarbeit. Der Etat ist am Mittwoch 21. November 2014, ab etwa 16.50 Uhr Gegenstand einer 105-minütigen Debatte.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet kauf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ein Großteil der Mittel soll für die bilaterale staatliche Zusammenarbeit aufgewendet werden. Rund 2,99 Milliarden Euro sind hierfür 2015 vorgesehen. Im Einzelnen entfallen auf den Bereich der bilateralen technischen Zusammenarbeit 1,2 Milliarden Euro (2014: 1,3 Milliarden Euro).
Mit diesen Mitteln fördert das BMZ entwicklungspolitisch wichtige Vorhaben in Kooperationsländern. Im Zuge der bilateralen finanziellen Zusammenarbeit wird diese Förderung unter anderem durch die Darlehen und Zuschüsse gewährt. Hierfür sind nach der Bereinigung der Haushälter für 2015 knapp 1,51 Milliarden Euro vorgesehen (2014: 1,55 Milliarden Euro).
Zweitgrößter Ausgabeposten ist der Teil der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, in deren Rahmen Deutschland einen Beitrag für supranationale Institutionen, internationale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen leistet: Hier sind insgesamt Ausgaben von 1,38 Milliarden Euro vorgesehen (2014: 1,3 Milliarden) - davon unter anderem 738 Millionen Euro für den Europäischen Entwicklungsfonds und 154,9 Millionen Euro (statt wie im Regierungsentwurf vorgesehen 139,9 Millionen Euro) für Beiträge an die Vereinten Nationen.
Der Haushaltsausschuss stockte zudem die Mittel für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria um zehn Millionen Euro gegenüber dem Regierungsentwurf auf 210 Millionen Euro auf und gab 40 Millionen Euro als Beitrag für die Globale Impfallianz für Impfstoffe und Immunisierung (GAVI) frei (2014: 25 Millionen Euro).
Abstriche macht der Etatentwurf bei den multilateralen Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz - hier sind 175 Millionen Euro eingeplant gegenüber 183 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr.
Demgegenüber sollen die Mittel für den internationalen Klima- und Umweltschutz im Kapitel "Sonstige Bewilligungen" um knapp 25 Millionen Euro auf nun 164 Millionen Euro steigen. Der deutsche Beitrag für Entwicklungsbanken - das drittgrößte Kapitel im BMZ-Etat - bleibt mit insgesamt 860 Millionen Euro annähernd gleich (2014: 862 Millionen Euro).
Das Ministerium will darüber hinaus in der laufenden Legislaturperiode mit drei Sonderinitiativen Akzente setzen. Mit der Initiative „Eine Welt ohne Hunger“ will das BMZ dazu beitragen, den Hunger und die Mangelernährung zu bekämpfen und die ländliche Entwicklung als wichtigste Voraussetzung für Ernährungssicherung zu stärken. 95 Millionen Euro sind hierfür nach der Bereinigung im Etat vorgesehen – 25 Millionen Euro mehr als im aktuellen Haushalt.
Die Initiative „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ soll die Demokratie in fragilen Situationen insbesondere in Nordafrika und im Nahen Osten fördern und den Menschen ökonomische Perspektiven bieten. 35 Millionen Euro sollen hierfür an Mitteln bereitstehen (2014: 20 Millionen Euro).
Im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ sollen Fluchtursachen vermindert werden und Flüchtlinge und Binnenvertriebene vor Ort eine Lebensperspektive erhalten. Der Etatentwurf sieht hier Ausgaben in Höhe von 70 Millionen Euro vor.
Der Etatentwurf weist zudem 566,16 Millionen Euro an Einnahmen aus. Das sind rund 136.000 Euro mehr als in diesem Jahr. Der Bundestag stimmt über Änderungsanträge der Linken (18/3283) und der Grünen (18/3284) ab. Über die Entschließungsanträge beider Fraktionen (Linke: 18/3286, Linke und Grüne gemeinsam: 18/3287) wird erst am 28. November in der dritten Lesung des Haushalts 2015 abgestimmt. (ahe/21.11.2014)