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In der Finanzdebatte am Dienstag, 25. November 2014, will der Bundestag in zweiter Beratung die Etats des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) und des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20) genehmigen. Die 105-minütige Aussprache beginnt voraussichtlich gegen 10.05 Uhr. Für das Bundesfinanzministerium sind im Haushalt für 2015 laufende Jahr Ausgaben von 5,57 Milliarden Euro eingeplant, das sind 364,36 Millionen Euro mehr als 2014 (18/2000, 18/2002, 18/2008, 18/2823, 18/2024, 18/2025). Mehr als die Hälfte davon entfallen mit 3,16 Milliarden Euro auf Personalausgaben.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Zweitgrößter Ausgabenblock sind die Zuweisungen und Zuschüsse mit 1,53 Milliarden Euro, gefolgt von den Verwaltungsausgaben mit 715,95 Millionen Euro und den Ausgaben für Investitionen mit 163,38 Millionen Euro. Auf der Einnahmenseite kalkuliert das Finanzministerium von Minister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) mit 324,51 Milliarden Euro, das sind 714,18 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr.
Die Ausgaben für die Bundeszollverwaltung belaufen sich auf 2,78 Milliarden Euro, 46,74 Millionen Euro mehr als 2014. Davon verschlingen wiederum die Personalausgaben mit 1,6 Milliarden Euro den Löwenanteil mit einer Zunahme um 26,56 Millionen Euro gegenüber diesem Jahr.
Das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik als IT-Dienstleister für die Bundesfinanzverwaltung soll 275,57 Millionen Euro erhalten (2014: 245,4 Millionen Euro). 55,86 Millionen Euro (minus 2,94 Millionen Euro) sind als Zuschuss an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein vorgesehen.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin und das Bundesausgleichsamt in Bad Homburg vor der Höhe sollen zusammen 124,24 Millionen Euro erhalten (2014: 110,95 Millionen Euro). 521,06 Millionen Euro soll das Budget des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn umfassen. 60,33 Millionen Euro mehr als 2014.
Der Etat für die Wiedergutmachungen des Bundes (Lastenausgleich, Kriegsfolgen, NS-Opferentschädigung) summiert sich auf 705,7 Millionen Euro (2014: 693,79 Millionen Euro). 40,93 Millionen Euro (2014: 40,63 Millionen Euro) sollen auf Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt oder Abzug ausländischer Streitkräfte entfallen.
Die Finanzierung von Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt schlägt mit 313,7 Millionen Euro (2014: 276,45 Millionen Euro) zu Buche. Hier hat der Haushaltsausschuss die Ausgaben für die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben (GVV) um 16,2 Millionen Euro gekürzt, sodass die GVV keine Bundeszuwendungen mehr erhält. Dafür wurden die Zuwendungen an die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschgaft (LMBV) um 15,96 Millionen Euro auf 195,36 Millioen Euro aufgestockt.
Die Ausgaben des Bundesrechnungshofs in Bonn (18/2819) sollen sich auf 141,48 Millionen Euro belaufen (2014: 135,99 Millionen Euro). (vom/18.11.2014)