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Nach viertägiger zweiter Beratung wird der Bundestag am Freitag, 28. November 2014, den Bundeshaushalt für das kommende Jahr verabschieden. Namentlich abgestimmt wird in dritter Beratung über die Beschlussempfehlungen (18/2823, 18/2824) und den Bericht (18/2825) des Haushaltsausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (18/2000, 18/2002). Zugleich wird der Bundestag den Finanzplan des Bundes für die Zeit von 2014 bis 2018 (18/2001) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/2026) zur Kenntnis nehmen. Die Linke verlangt in einem Änderungsantrag (18/3329), Bundesbehörden zu verbieten, Mitarbeiter zu beschäftigen, die zugleich bei einem Verband oder einem nichtstaatlichen Unternehmen beschäftigt sind. Zum Haushaltsgesetz 2015 haben Die Linke (18/3330) und die Grünen (18/3331) Entschließungsanträge vorgelegt, über die ebenso abgestimmt wird wie über die Entschließungsanträge der Opposition zu den Einzelplänen (18/3276, 18/3278, 18/3285, 18/3286, 18/3287), 18/3309, 18/3310, 18/3311, 18/3322, 18/3323, 18/3324, 18/3325, 18/3326, 18/3328). In einem Fall wird namentlich abgestimmt (18/3278). Vor der Abstimmung findet ab 10.50 Uhr eine 105-minütige abschließende Aussprache zum Haushaltsgesetz 2015 statt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen sollen die Gesamtausgaben des Bundestages nach Abschluss der Haushaltsberatungen nur noch 299,1 Milliarden Euro betragen. Die Regierung hatte 400 Millionen Euro mehr angesetzt. In diesem Jahr betragen die Ausgaben 296,5 Milliarden Euro.
Die Nettoneuverschuldung wurde von 6,5 Milliarden Euro in diesem Jahr auf null gesenkt, sodass 2015 erstmals seit 1969 ein Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung verabschiedet werden soll („schwarze Null“). 2013 lag die Neuverschuldung noch bei 25,1 Milliarden Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre summieren sich auf 66,28 Milliarden Euro, von denen bis zu 17,74 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2016 fällig werden dürfen.
Größter Einzeletat ist der des Ministeriums für Arbeit und Soziales mit 125,55 Milliarden Euro, das sind 3,57 Milliarden Euro mehr als 2014. Es folgt der Etat des Verteidigungsministeriums mit 32,97 Milliarden Euro, das sind 538,81 Millionen Euro mehr als 2014. Auf Platz drei rangiert die Bundesschuld mit 26,78 Milliarden Euro gegenüber 32,55 Milliarden Euro 2014. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann 23,28 Milliarden Euro ausgeben, das sind 419,49 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.
Nächstgrößter Etat ist der der Allgemeinen Finanzverwaltung mit 12,17 Milliarden Euro, immerhin 4,1 Milliarden Euro weniger als 2014, gefolgt vom Etat des Ministeriums für Bildung und Forschung mit 15,27 Milliarden Euro, was ein Plus von 1,22 Millionen Euro bedeutet. Für das Gesundheitsministerium stehen 12,07 Milliarden Euro zur Verfügung, 1,01 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr.
Vor Beginn der Schlussdebatte wird der Bundestag ab etwa 10.45 Uhr ohne Aussprache die Einzelpläne 32 zur Bundesschuld (18/2821) und 60 zur Allgemeinen Finanzverwaltung (18/2822) in zweiter Beratung abstimmen. In zweiter Beratung wird auch über das Haushaltsgesetz 2015 und den Finanzplan 2014 bis 2018 abgestimmt.
Beim Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung die Einnahmen interessanter als die Ausgaben, geht es doch um die Steuereinnahmen des Bundes. Sie belaufen sich auf 285,93 Milliarden Euro, davon 277,48 Milliarden Euro aus Steuern und Abgaben, 6,81 Milliarden Euro aus Verwaltungseinnahmen und 1,38 Milliarden Euro aus übrigen Einnahmen. Der Haushaltsausschuss hatte den Regierungsansatz bei den Steuereinnahmen aufgrund der jüngsten Steuerschätzung um 1,06 Milliarden Euro nach unten korrigiert. In einem Änderungsantrag (18/3327) verlangt die Linksfraktion, den Ansatz für Steuern und steuerähnliche Abgaben um 44,5 Milliarden Euro zu erhöhen. Zur Allgemeinen Finanzverwaltung liegt auch ein Entschließungsantrag der Linken (18/3328) vor, der in der dritten Beratung mit dem Haushaltsgesetz 2015 abgestimmt wird. (vom/18.11.2014)