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Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) wird 2015 rund 538 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen als im laufenden Jahr. Der Bundestag billigte den Etat des Ministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in Höhe von 8,52 Milliarden Euro am Donnerstag, 27. November 2014, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Der Haushaltsausschuss hatte den Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) noch einmal um 67 Millionen Euro aufgestockt (18/2823, 18/2824, 18/2825).
Rund 7,5 Milliarden Euro, dies entspricht 88 Prozent des Etats, werden im kommenden Jahr in familienpolitische Leistungen fließen. So sind allein 5,55 Milliarden Euro für das Elterngeld vorgesehen, 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld, 483 Millionen für Kindergeld und Kinderzuschlag und 290 Millionen für den Unterhaltsvorschuss. Weitere 155 Millionen Euro fließen an die Conterganstiftung und 92 Millionen Euro an die Stiftung „Mutter und Kind“.
Ministerin Schwesig bezeichnete den Haushalt als eine wichtige Säule für eine „moderne Gesellschaftspolitik“. Aufgabe einer solchen Politik sei, Frauen und Männern bei der Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe zu unterstützen. Allerdings sei das Gebot der Gleichstellung noch immer nicht in allen Bereichen umgesetzt.
So fühlten sich 75 Prozent der Frauen in Deutschland den Männern eben nicht gleichgestellt – vor allem in der Arbeitswelt. Mit der gesetzlichen Frauenquote in den Führungsgremien großer Unternehmen werde die Regierung einen weiteren richtigen Schritt zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern machen.
Kritik an der Regierungspolitik an am Familienetat übten hingegen Linke und Grüne. Der Haushaltsexperte Michael Leutert (Die Linke) monierte, dass die Programme gegen Extremismus unterfinanziert seien. Für diese Programme stehen im kommenden Jahr 40 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Haushaltsausschuss habe den ursprünglichen Regierungsansatz von 30 Millionen Euro zwar noch einmal um zehn Millionen Euro angehoben, aber dies sei nicht ausreichend, sagte Leutert. Seine Fraktion habe in den Ausschussberatungen eine Erhöhung auf 50 Millionen Euro gefordert.
Für die Bündnis 90/Die Grünen forderte die Familienpolitikerin Dr. Franziska Brantner erneut die Abschaffung des Betreuungsgeldes. Dieses Geld müsse in den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesstätten investiert werden.
In einem Entschließungsantrag (18/3311), über den der Bundestag am 28. November zum Abschluss der Haushaltsberatungen abstimmt, fordern die Grünen ein Sofortprogramm von 200 Millionen für den Kita-Ausbau und ein Sonderprogramm von 800 Millionen Euro zur Qualitätsverbessserung in den Kitas.
Diese Forderung wies der CSU-Haushaltsexperte Alois Rainer zurück. Es gehe nicht an, den Familien vorzuschreiben, ihre Kinder in einer Kita betreuen zu lassen. Gerade in den ersten drei Lebensjahren seien die Eltern für Kinder die wichtigsten Bezugspersonen, dies sei auch wissenschaftlich belegt, argumentierte Rainer.
Insgesamt sei der Familienetat gut aufgestellt. Die Summe der Wünsche entspreche sicherlich nicht immer dem zur Verfügung stehenden Geld. Aber die Menschen in Deutschland wollten auch nicht, dass sich der Staat immer mehr verschulde.
Auch die SPD-Haushaltspolitikerin Ulrike Gottschalk zeigte sich zufrieden mit dem Familienetat. Es sei gelungen, wichtige Akzente zu setzen. Der Aufwuchs um rund eine halbe Milliarde Euro sei vor allem dem Elterngeld geschuldet. Dies habe sich aber bewährt.
So würden sich auch immer mehr Väter bei der Kinderbetreuung engagieren. Dies ermögliche Frauen bessere Berufsaussichten. Diese Entwicklung werde durch die Einführung des Elterngeld Plus weiter „beflügelt“. (aw/27.11.2014)