Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Deutschlands Verteidigungsausgaben steigen im kommenden Jahr um 539 Millionen auf rund 32,97 Milliarden Euro. Der Bundestag billigte am Mittwoch, 26. November 2014, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen den Etatentwurf der Bundesregierung (18/2000, 18/2002; Einzelplan 14) und die durch den Haushaltsausschuss vorgenommen Änderungen (18/2813, 18,2823, 18/2824, 18/2825). Der Ausschuss hatte den ursprünglichen Ansatz der Regierung für den Wehretat noch einmal um 714 Millionen erhöht. Ebenso erhöhte der Haushaltsausschuss die Obergrenze für mögliche Verpflichtungsermächtigungen im kommenden Jahr um 2,4 Milliarden auf 8,64 Milliarden Euro.
Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) bezeichnete die Höhe des Verteidigungshaushalts als „der Lage angemessen“ und die Erhöhung des Regierungsentwurfs durch den Haushaltsausschuss als „Erfolg“.
Deutschland müsse auf die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen reagieren, dies sei „nicht zum Nulltarif“ zu haben. Von der Leyen verwies auf die Ukraine-Krise, die Bürgerkriege in Syrien und dem Irak und das Vorrücken der Terrormiliz „Islamischer Staat“.
Auch die Haushaltsexperten der Union und der Sozialdemokraten rechtfertigten die steigenden Kosten als gerechtfertigt. Die öffentlichen Diskussionen in den vergangenen Wochen über den Wehretat hätten gezeigt, dass die Bevölkerung mehrheitlich großen Wert auf verteidigungsbereite Streitkräfte lege, sagte Bartholomäus Kalb (CDU/CSU).
Er räumte zugleich ein, dass die Bundeswehr derzeit unter Verzögerungen beim Zulauf der neuen Ausrüstung leide. Deshalb sei es richtig gewesen, den Umfang der Verpflichtungsermächtigungen während der Haushaltsberatungen zu erhöhen.
Seine SPD-Kollegin Karin Evers-Meyer bescheinigte Ministerin von der Leyen, sie habe „den richtigen Weg beschritten“, um die Probleme zu beseitigen.
Das von der Ministerin in Auftrag gegebene Gutachten über die wichtigsten Beschaffungsvorhaben habe die Schwachstellen offengelegt und präzise Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Diese müssten jetzt allerdings auch umgesetzt werden.
Scharfe Kritik am Verteidigungshaushalt und Ministerin von der Leyen übten Linksfraktion und Grüne. Sie monierten vor allem die Beschaffungspolitik der Bundeswehr. Das Ministerium sei eine „riesengroße Baustelle“, auf der ein „riesengroßes Chaos“ herrsche, sagte der Linke-Haushaltsexperte Michael Leutert.
Als Beispiel führte Leutert die Beschaffung des Transporthubschraubers „NH 90“ und des Kampfflugzeuges „Eurofighter“ an. Beide Waffensysteme seien zu spät, überteuert und mit erheblichen Mängeln ausgeliefert worden. Jeder Haushälter müsse zur Erkenntnis kommen: „Kein Geld für Schrott.“
Der Grünen-Haushaltspolitiker Dr. Tobias Lindner bezeichnete den Verteidigungshaushalt 2015 als eine „in Zahlen gegossene Planlosigkeit“. Die Ausrüstungs- und Beschaffungsmisere in der Bundeswehr belege, dass das Konzept „Breite vor Tiefe nicht zu Ende gedacht“ worden sei. Lindner kritisierte unter anderem die geplante Anschaffung von zusätzlichen 131 Radpanzern vom Typ „Boxer“ in den kommenden Jahren.
Der Haushaltsausschuss hatte in seinen Beratungen zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 620 Millionen Euro bewilligt, um einen entsprechenden Vertragsabschluss mit der Industrie zu ermöglichen.
Im kommenden Jahr werden den Streitkräften rund 9,52 Milliarden Euro für die Beschaffung und den Erhalt von Ausrüstung und Anlagen zur Verfügung stehen.
Allein für den Kauf des Transportflugzeuges „Airbus 400M“, da in den kommenden Wochen an die Truppe ausgeliefert werden soll, sind 865 Millionen Euro eingeplant. Für die Beschaffung des neuen Schützenpanzers „Puma“ erhöhte der Bundestag die Mittel gegenüber dem Regierungsentwurf gar um rund 62 Millionen Euro.
Rund die Hälfte des Verteidigungsetats bilden auch im kommenden Jahr weiterhin die Personalkosten mit 16,37 Milliarden Euro. Auch hier hatte der Haushaltsausschuss nachgebessert und zusätzliche Mittel bewilligt, um das geplante Attraktivitätsprogramm zu finanzieren. Da entsprechende Gesetz soll der Bundestag noch in diesem Jahr beraten und verabschieden. Weitere 5,73 Milliarden Euro sind für Verwaltungsausgaben vorgesehen. (aw/26.11.2014)