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Im Mittelpunkt stehen die Datenströme zwischen Bundesnachrichtendienst und der National Security Agency (NSA). © dpa
Die Kontrolle von „G-10-Daten“ werde beim Bundesnachrichtendienst (BND) strenger gehandhabt als dies nach den Maßstäben des Datenschutzes üblich sei: Mit diesen Worten betonte Dr. Stefan Burbaum am Donnerstag, 27. November 2014, vor dem zur Durchleuchtung des NSA-Spähskandals eingesetzten Untersuchungsausschuss das Bemühen des BND, Informationen über Bundesbürger, an die der Auslandsgeheimdienst gelangt, unverzüglich zu löschen und in keiner Weise zu nutzen. Burbaum war zwischen 2002 und 2005 beim BND als „G-10-Jurist“ für alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem von Artikel 10 des Grundgesetzes garantierten Fernmeldegeheimnis zuständig. Daten, die diesem Schutz unterliegen, werden als G-10-Daten bezeichnet. Abgeordnete der Opposition äußerten Zweifel an den Beteuerungen des Zeugen.
Der Ausschuss hat die Aufgabe, die massenhafte Ausforschung der Telekommunikation von Millionen Deutschen durch den US-Nachrichtendienst NSA und andere ausländische Dienste zu erhellen. Dabei sollen die Parlamentarier auch prüfen, ob hiesige Geheimdienste in diese Affäre verwickelt sind.
Dem BND ist es untersagt, Daten über Bundesbürger, die im Rahmen seiner Auslandsaufklärung als „Beifang“ anfallen, an die USA oder an andere Staaten zu übermitteln – etwa bei der inzwischen beendeten Kooperation mit der NSA bei der Satellitenausspähung in Bad Aibling oder beim Anzapfen von Internet-Glasfaserkabeln in Frankfurt. Die Beachtung von Artikel zehn des Grundgesetzes durch den BND wird von der G-10-Kommission des Bundestages kontrolliert, die auch Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis genehmigen muss.
Am Beispiel des Abschöpfens von Glasfaserkabeln erläuterte Burbaum die G-10-Praxis des BND. Sofern eine Genehmigung der G-10-Kommission vorliege, sei ein Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die vom BND ausgewählten Datenstränge zu „doppeln“ und auf BND-Rechner zu leiten. Dann würden mit Hilfe von Suchbegriffen in einem „kaskadenartigen Selektionsprozess“ Informationen über „Grundrechtsträger“, also über Deutsche, aussortiert und vor Ort gelöscht.
Die verbleibenden Daten werden laut dem Zeugen routinemäßig auf verwertbare nachrichtendienstliche Erkenntnisse überprüft. Der jeweilige Übergabepunkt, bei dem die Kopie der Datenstränge vom Netzbetreiber zum BND gelange, werde „maximal abgesichert“: Dem Telekommunikationsanbieter gehe es um den Schutz seiner Kunden, und der BND wolle Zugriffe anderer Geheimdienste abwehren: „Da darf niemand anders dran.“
Burbaum sagte, beim BND würden G-10-Daten „als etwas besonders Schützenswertes“ eingestuft, mit diesem Thema seien nur „spezielle Leute“ befasst. Der G-10-Beauftragte sei dem BND-Präsidenten direkt zugeordnet. Nach den Worten des Zeugen muss die G-10-Kommission die Suchbegriffe genehmigen, mit deren Hilfe der BND aus Datenströmen G-10-Daten ausfiltere und den verbleibenden Rest nach verwertbarem Material durchsuche.
Zudem präsentiere der BND diesem Bundestagsgremium die technischen Filtersysteme, die zur Eliminierung von G-10-Daten eingesetzt werden. Sobald bei einer Kommunikation wie einem Telefonat oder einem E-Mail-Austausch ein Teilnehmer ein Deutscher sei, wird dieser Vorgang laut Burbaum als G-10-Datum gelöscht – unabhängig davon, wo sich diese Kommunikation abspielt, ob in Deutschland oder im Ausland.
Kritik an Burbaums These, wegen des frühzeitigen Aussortierens von G-10-Daten könne man nicht davon sprechen, dass Informationen über Grundrechtsträger gespeichert, erfasst oder gepuffert würden, äußerte die Opposition. André Hahn von der Linken betonte, beim Anzapfen von Glasfaserkabeln gelange der ausgewählte Datenverkehr als Kopie zunächst vollständig inklusive der G-10-Daten vom Netzbetreiber zum BND und damit unter dessen „Hoheit“.
Burbaum konterte, nach der Übergabe seien die Datenströme noch „im Fluss“. In dieser Phase würden die G-10-Daten ausgefiltert und „unmittelbar“ gelöscht, und erst nach dieser „Vorreduzierung“ der Datenmenge werde der Rest gespeichert.
Nach Meinung des Zeugen kann auch keine Rede von einer „massenhaften“ Datenerfassung durch den BND sein – allein schon deshalb nicht, weil man aufgrund der G-10-Auflagen nur 20 Prozent der ausgewählten Datenströme bearbeiten dürfe.
Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) indes kritisierte, dass der Bezugspunkt für die Berechnung des 20-Prozent-Limits die maximale Übertragungskapazität eines Datenstrangs sei. Werde ein solches Kabel aber nur zu zehn Prozent genutzt, so könne der BND auf diesen Datenstrom zu hundert Prozent zugreifen.
Geladener Zeuge