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Der Deutsche Bundestag hat das erst vor vier Monaten novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erneut geändert. Die Änderungen betreffen Vergünstigungen für Schienenbahnen bei der EEG-Umlage und Klarstellungen für Biogasanlagen. Alle Fraktionen stimmten dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/3321, 18/3440) zu. Damit wird auch eine Rechtsunsicherheit für Biogas-Anlagen beseitigt.
Nach dem Beschluss sollen neu in den Markt eintretende Schienenbahnen angesichts der Besonderheiten des Marktzugangs von den „besonderen Ausgleichsregelungen“ für energieintensive Betriebe im EEG ebenso profitieren können wie Schienenbahnen, die bereits Verkehrsdienstleistungen erbringen. Anlass der Änderung war die von der EU-Kommission vor dem Hintergrund des europäischen Wettbewerbsrechts nicht genehmigte Anwendung der besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen.
Die Vergünstigung für bestehende Schienenbahnen hätte eine Markteintrittsbarriere für neue Schienenbahnen bedeutet, die an öffentlichen Ausschreibungen im Nahverkehr erstmals teilgenommen hätten. Diese Bedenken werden mit dem jetzt beschlossenen Gesetz ausgeräumt, indem Schienenbahnen schon vor Aufnahme des Fahrbetriebs Anträge auf Reduzierung der EEG-Umlage stellen können.
Nach der bisherigen Regelung wäre das erst rund ein Jahr nach Aufnahme des Verkehrsbetriebs möglich gewesen und hätte in Vergabeverfahren zu einer massiven Benachteiligung neuer Bahnen geführt. Ohne die Gesetzesänderung hätten alle Schienenbahnen ab 1. Januar 2015 die EEG-Umlage in voller Höhe bezahlen müssen.
Dirk Becker (SPD) lobte, mit der Änderung werde Rechtssicherheit für alle Schienenbahnen geschaffen. Ohne die Maßnahme hätten Preiserhöhungen im Personenverkehr gedroht.
Thomas Bareiß (CDU/CSU) sagte, obwohl der Schienenverkehr nicht wie die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb stehe, müsse er trotzdem wegen seines ganz entscheidenden Beitrags zu einem umweltfreundlichen Verkehrssystem entlastet werden. Mit der Änderung werde verhindert, dass auf Bahnkunden erhebliche Preiserhöhungen zukommen. Die Änderung für Biogasanlagen verhindere, dass 200 Anlagen aus der EEG-Förderung herausfallen.
Eva Bulling-Schröter (Die Linke) begrüßte die Änderung ebenfalls, „obwohl die Linke die größtenteils überzogenen Privilegien für die Industrie im EEG ablehnt. Die Schienenbahnen sind da aus ökologischen Gründen für uns eine Ausnahme“.
Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, schon bei der Verabschiedung der EEG-Novelle seien Fehler aufgetaucht. Jetzt seien weitere Fehler aus dem „EEG-Murks“ aufgetaucht. Es sei unverständlich, dass die Koalition sich auch noch für die Beseitigung der Fehler lobe.
Der Bundestag lehnte einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (18/3234) ab. Die Abgeordneten wollten erreichen, dass die Betreiber mehrerer Anlagen, die über eine Messeinrichtung abgerechnet werden, auch weiterhin einen Teil des produzierten Stroms direkt vermarkten können. Auch ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3451) zum Gesetzentwurf der Koalition, der Biogasanlagen betraf, wurde abgelehnt. (hle/04.12.2014)