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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger muss abgeschafft werden. In dieser Forderung waren sich die am Mittwoch, 3. Dezember 2014, zu einem öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss Digitale Agenda unter Vorsitz von Jens Koeppen (CDU/CSU) geladenen Experten einig. Gleichzeitig sprachen sie sich für eine Reform des Urheberrechts aus. Dabei ist es nach Ansicht der Mehrheit der Experten nicht sinnvoll, eine große Generalrevision anzustreben. Vielmehr sollte die Politik kleine Baustellen bearbeiten anhand einer Prioritätenliste, wie beispielsweise Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster forderte. Als Beispiel benannte er die Filmförderung, die so ausgestaltet werden könnte, dass nur dann gefördert wird, wenn zugleich sichergestellt ist, dass ein festgelegter Teil auch bei den Urhebern ankommt.
Hoeren sagte vor den Abgeordneten weiter, das Urheberrecht sei „aus den Fugen geraten und nicht mehr handhabbar“. Das habe zum einen damit zu tun, dass inzwischen „fast alles geschützt wird“. Dazu kämen „weit überhöhte“ Schutzdauern „bis 70 Jahre nach dem Tod“.
Das Urheberrecht müsse gesellschaftlich akzeptiert werden, sonst laufe es ins Leere, sagte Prof. Dr. Axel Metzger von der Humboldt-Universität Berlin. Die wesentlichen Fragen, so Metzger, würden zwar auf europäischer Ebene entschieden. Doch bei den durch Deutschland zu regelnden Fragen habe der Gesetzgeber in den letzten Jahren nicht gerade zu einer steigenden Akzeptanz beigetragen, befand er und verwies auf das Leistungsschutzrecht, welches „unausgegoren, kurzatmig und lobbygetrieben“ sei.
Judith Steinbrecher, beim IT-Branchenverband als Bereichsleiterin Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht tätig, kritisierte, dass die Bundesregierung mit einer Evaluation des Gesetzes über die Leistungsschutzrechte für Presseverleger bis zum Schiedsgerichtsspruch des Patent- und Markenamtes Mitte nächsten Jahres warten wolle. „Das Gesetz richtet Tag für Tag Schaden an“, sagte sie. Es führe zu einem Marktversagen, dessen Leidtragenden die Urheber ebenso wie die Verbraucher seien. Philipp Otto, Redaktionsleiter bei iRights.info, sagte, das Leistungsschutzrecht sei „völliger Quatsch und nicht europarechtskonform“.
Bei einer Reform des Urheberrechts, so Otto weiter, die ganz wichtig für dessen Legitimität sei, müssten die Belange der Urheber „ganz vorn“ berücksichtigt werden. Sein Vorschlag sei, dass „per se“ 75 Prozent aus den Erlösen, die die Vertragspartner ausgehandelt hätten, an die Urheber fließen sollen.
Aus Sicht von Professor Hoeren kein gangbarer Weg. Die 75 Prozent seien willkürlich gewählt und für alle Branchen im gleichen Maße nicht machbar. Auch eine von Prof. Dr. Gerald Spindler von der Universität Göttingen ins Spiel gebrachte Abgabe auf Datenströme bewertet er kritisch. Es sei völlig unklar, wer das kassieren solle. Eine weitere Institution wie die Gebühreneinzugszentrale GEZ wolle schließlich niemand.
Spindler begründete seinen Vorschlag unter anderem damit, dass sich die Geräteabgaben „im Großen und Ganzen“ bewährt hätten, da eine „Austarierung der Interessen“ dahinter stecke. Eine Abgabe über Datenströme würde die bewährte Regelung fortsetzen. Den Einwand, man wolle keine zweite GEZ ließ Spindler nicht gelten. Die existierenden Verwertungsgesellschaften könnten dies durchaus übernehmen, befand er. (hau/03.12.2014)