Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die regionale Wirtschaftspolitik ist Thema einer Debatte des Deutschen Bundestages am Freitag, 19. Dezember 2014. In der um 11.40 Uhr beginnenden Aussprache, die rund 30 Minuten dauern soll, geht es um einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (18/3404). Danach sollen auch in Zukunft Wachstumspotenziale in strukturschwachen Regionen gehoben werden. So könne ein Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung geleistet werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Fraktionen fordern, dass dazu bereits jetzt eine Debatte zwischen Bund und Ländern um die Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems der regionalen Wirtschaftsförderung ab 2020 beginnen soll. Dabei soll die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Ausgangspunkt für ein gesamtdeutsches Regionalfördersystem werden.
Es soll darauf geachtet werden, dass das künftige gesamtdeutsche System der regionalen Wirtschaftsförderung und die bestehenden wirtschaftspolitischen Instrumente sinnvoll aufeinander abgestimmt werden, um zum Beispiel eine optimale Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen zu gewährleisten.
Wie die Fraktionen schreiben, ist die regionale Wirtschaftspolitik ein strukturpolitischer Pfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. „Dadurch hebt der Bund gemeinsam mit den Ländern die Wachstumspotenziale in strukturschwachen Regionen und leistet so einen Beitrag für mehr Wachstum und Beschäftigung“, heißt es in dem Antrag.
Außerdem geht es in der Debatte um den von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab dem 1. Juli 2014 (18/2200). Darin heißt es, Regionalpolitik zugunsten strukturschwacher Regionen gehöre seit Bestehen der Bundesrepublik zu den Grundpfeilern der sozialen Marktwirtschaft.
Die Regionalpolitik „fußt auf dem grundgesetzlichen Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und dem politischen Ziel, Chancengerechtigkeit, Teilhabe an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung sowie eine ausgewogene und gleichwertige Raumentwicklung im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten“, schreibt die Bundesregierung. Die Unterrichtung enthält eine Festlegung der Fördergebiete sowie Regelungen über die Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung.
Sowohl der Antrag der Koalitionsfraktionen als auch die Unterrichtung der Bundesregierung sollen an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. (hle/10.12.2014)