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Die Linksfraktion setzt sich für eine vollständige Angleichung der Ostrenten an das Westniveau ein. Ein dazu vorgelegter Antrag (18/982) wird am Donnerstag, 5. Juni 2014, ab 15.20 Uhr in erster Lesung durch den Bundestag beraten. Die Abgeordneten verlangen darin die Einführung eines steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlags, mit dem für die im Osten erworbenen Rentenanwartschaften der Wertunterschied zwischen den Rentenwerten Ost und West bis zum Jahr 2017 ausgeglichen werden soll.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Dieser Zuschlag soll so lange gezahlt werden, bis der Unterschied zwischen den Rentenwerten Ost und West im Zuge der Lohnangleichung überwunden ist. Bis dahin solle auch die Hochwertung der Entgelte im Osten bestehen bleiben, heißt es in dem Antrag.
Derzeit liegt der Rentenwert Ost bei 25,74 Euro und soll ab 1. Juli 2014 auf 26,39 Euro steigen. Der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern soll sich zum gleichen Zeitpunkt von 28,14 Euro auf 28,61 Euro erhöhen. Damit, das räumt auch die Linksfraktion ein, gehe die Differenz um 0,7 Prozentpunkte auf 7,8 Prozentpunkte zurück.
Und dennoch: Auch 24 Jahre nach der Deutschen Einheit werde eine vergleichbare Lebensleistung nicht in gleicher Weise in der Rente anerkannt, wird kritisiert. „Dieser Zustand muss auf schnellem Wege und in gerechter Weise beendet werden“, fordert die Linksfraktion.
Die Koalition von Union und SPD jedoch wolle die Angleichung der Ostrenten an das Westniveau „auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben“, heißt es in dem Antrag. Erst in zwei Jahren - am 1. Juli 2016 - solle laut dem Koalitionsvertrag geprüft werden, „wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden [werden], ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist“.
Wenn diese dann überhaupt in Angriff genommen werden würde, solle die Angleichung erst 2020, zum Ende des Solidarpakts II, abgeschlossen sein.
Zu spät, urteilt die Linksfraktion. „Die Menschen im Osten haben schon viel zu lange darauf gewartet, dass endlich zumindest Schritte dahingehend unternommen werden, ihre Lebensleistung in der Rente in gleicher Weise anzuerkennen“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.
Zudem wird darauf verwiesen, dass allein durch die Lohnentwicklung sich der fortbestehende Unterschied zwischen den Rentenwerten nicht erledigen werde. Der gesetzliche Mindestlohn, so wie ihn die Bundesregierung plane, solle erst ab 2018 flächendeckend gelten „und viele Ausnahmen beinhalten“. Eine schnelle Angleichung der Renten werde so nicht erreicht.
Die Linksfraktion fordert zugleich, dass bei der Angleichung „weder Rentner gegen Erwerbstätige noch eine vernünftige Wirtschafts- und Lohnpolitik gegen eine politisch forcierte Angleichung der Rentenwerte ausgespielt werden darf“. Es müsse vielmehr das eine getan werden, ohne das andere zu lassen.
Das bedeute auch, dass die Arbeitsentgelte Ostdeutscher weiterhin hochgerechnet werden müssten, „solange es noch so starke Lohnunterschiede zwischen Ost und West gibt“. (hau/18.05.2014)