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Bundestagspräsident Norbert Lammert nimmt den Petitionsbericht von Kersten Steinke entgegen. © DBT/Melde
14.800 Petitionen sind im Jahr 2013 an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtet worden. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht (18/1300) hervor, den die Vorsitzende des Ausschusses, Kersten Steinke (Die Linke), am Mittwoch, 21. Mai 2014, an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert überreicht hat. Die Gesamtzahl der Petitionen hat sich im Vergleich zu 2012 um 924 verringert. Wie in den Vorjahren bezogen sich die meisten Eingaben (21 Prozent) auf den Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Debatte über den Tätigkeitsbericht 2013 erfolgt am Donnerstag, 22. Mai, live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten.
Der Bundestagspräsident dankte den Ausschussmitgliedern für ihre geleistete Arbeit, die er besonders schätze. Die hohe Zahl an Petitionen mache deutlich, „dass das Petitionsrecht auch in einer gefestigten Demokratie nicht überflüssig geworden ist“.
Während der Pressekonferenz im Anschluss an die Übergabe betonte die Ausschussvorsitzende, dass der Jahresbericht 2013 im Vergleich zu den Vorjahren ungewöhnlich sei. „Wegen der Bundestagswahl und den darauf folgenden Sondierungs- und Koalitionsgesprächen war der Petitionsausschuss zu einer langen Pause bei der parlamentarischen Beratung von Petitionen gezwungen“, sagte Steinke.
Dennoch sei der Ausschuss „Anlaufpunkt, für viele Menschen, die sich Hilfe erhofften“ gewesen. Von den insgesamt 14.800 Petitionen, so Steinke weiter, seien 6.658 auf elektronischem Wege eingegangen. „Das sind 45 Prozent der Gesamteingaben und damit ein neuer Rekord“, freute sich die Linkenabgeordnete.
Bei allen Möglichkeiten, die das Petitionsrecht in Verbindung mit dem Internet bringe, dürfen jedoch die privaten Sorgen und Nöte des einzelnen Bürgers, „das Kerngeschäft des Petitionsausschusses“, nicht vergessen werden, forderte sie.
Auch der Obmann der Unionsfraktion, Günther Baumann, stellte heraus, dass alle Petitionen mit der gleichen Aufmerksamkeit behandelt würden. Das gelte für die Rentnerin und ihren Rentenbescheid ebenso wie für Anliegen, die innerhalb weniger Tage mehr als 100.000 Mitzeichner im Internet finden. Baumann verwies zudem auf die im Jahr 2013 erreichte Erfolgsquote von etwa 40 Prozent. „Das zeigt: Das System funktioniert.“
Nicht vergessen werden dürfe, dass der Ausschuss besondere Befugnisse habe, die auch genutzt würden. So habe man sich in 2013 zu insgesamt 18 Berichterstattergesprächen mit Ministeriumsvertretern getroffen. „Meist war das hilfreich“, sagte Baumann.
Zudem sei man mehrfach auch vor Ort gewesen, um die Hintergründe der Petition besser zu verstehen.Insbesondere bei solchen Ortsterminen sei zu erleben, „welch hohe Erwartungen die Menschen an den Petitionsausschuss haben“, sagte Stefan Schwartze, Obmann der SPD-Fraktion.
Sehr bewährt habe sich zudem auch das Instrument der Online-Petition, der Mitzeichnung und der öffentlichen Beratung. „Dadurch werden wir auch in diesem Jahr spannende Sachen auf die Tagesordnung bekommen“, sagte er.
Als Seismograph für die Stimmungslage in der Bevölkerung fungiere der Petitionsausschuss, sagte Kerstin Kassner, Obfrau der Linksfraktion. „Es werden die Nöte und Sorgen der Bevölkerung aufgezeigt“, betonte sie.
Die Linkenabgeordnete plädierte dafür, mehr Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden zu lassen. Über das derzeit festgelegte Quorum von 50.000 Unterschriften innerhalb von vier Wochen müsse man diskutieren, befand sie.
Die Obfrau der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Corinna Rüffer, ging da noch einen Schritt weiter. Sie plädierte dafür, die Sitzungen generell öffentlich stattfinden zu lassen. „Im Petitionsausschuss ist ganz viel Musik“, sagte sie.
Rüffer forderte dazu auf, weg von den Einzelfällen zu kommen und den Ausschuss „ein stückweit zu politisieren“.
Was die privatrechtlich organisierten Petitionsforen angeht, deren Zahl im Internet im Wachsen begriffen sei, so zeigten sich die Abgeordneten des Ausschusses weitgehend einig. Zwar hätten diese Plattformen durchaus ihre Daseinsberechtigung, aber: „Wer die Gesetzgebung verändern möchte, muss sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden“, sagte die Ausschussvorsitzende Steinke.
Wer hingegen nur einfach Aufmerksamkeit erregen möchte, könne dies auch über die privatrechtlichen Plattformen versuchen. SPD-Mann Schwartze forderte, die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses zu verbessern, „damit die Themen bei uns landen und nicht bei privatrechtlichen Plattformen“. (hau/21.05.2014)