Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die Anschläge vom 7. Januar 2015 auf die französische Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ in Paris hätten „auf bedrückende Weise“ gezeigt, dass es mehr denn je darauf ankomme, „unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung entschlossen und nachhaltig mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen den internationalen Terrorismus, Fanatismus und Radikalisierung zu verteidigen“, sagte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) zum Auftakt der halbstündigen Regierungsbefragung am Mittwoch, 14. Januar 2015. Daher habe die Bundesregierung in der heutigen Kabinettsitzung den Gesetzentwurf zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes beschlossen. Ziel sei es, so der Minister weiter, das Reisen von Personen, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten, zu verhindern.
Bereits nach geltendem Recht sei es möglich, Personen, die schwere, staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiteten, den Reisepass zu entziehen. Mit dem neuen Gesetz sollten nun gewaltbereite Dschihadisten mit deutscher Staatsangehörigkeit, die lediglich einen Personalausweis benötigen, um aus Deutschland in andere Länder des Schengen-Raums auszureisen, effektiver kontrolliert werden.
„Wir müssen sicherstellen, dass kein Zweifel darüber besteht, ob ein Personalausweisbesitzer ausreisen darf oder nicht“, erläuterte de Maizière das Ziel des Gesetzentwurfs. Die betreffende Person bekomme einen Ersatz-Personalausweis, auf dessen Rückseite in mehreren Sprachen vermerkt sei, dass der Inhaber des Dokuments nicht berechtigt ist, Deutschland zu verlassen.
Harald Petzold (Die Linke) fragte nach der Verhältnismäßigkeit des geplanten Gesetzes. Er und sein Fraktionskollege Jörn Wunderlich (Die Linke) betonten zudem die Gefahr der Stigmatisierung von Personen, die im Besitz eines solchen Ersatz-Personalausweises seien. So sei zu erwarten, dass sie etwa bei der Wohnungssuche benachteiligt seien.
De Maizière antwortete auf die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, dass sich der Gesetzentwurf auf Personen beschränke, von denen terroristische Gefahren ausgehen. „Ich finde es nicht unverhältnismäßig, wenn wir dazu beitragen, dass Deutschland keinen Terror exportiert“, so der CDU-Politiker.
Die Gefahr einer Stigmatisierung vermochte er ebenfalls nicht zu erkennen, da der Ersatz-Personalausweis bewusst so gestaltet sei wie derjenige, den ein Bürger im Falle eines Verlustes seines Personalausweises vorläufig ausgestellt bekommt, bis sein endgültiger Personalausweis fertig ist.
Clemens Binninger (CDU/CSU) wollte vom Bundesinnenminister wissen, welche weiteren Bausteine es gebe, um Reisebewegungen von Terroristen einzuschränken und im besten Fall zu verhindern. Darauf gab de Maizière zur Antwort, dass man nicht den Eindruck erwecken dürfe, als sei die Bundesregierung vorher sorglos gewesen. „Dieses Gesetz haben wir vor dem Terroranschlag von Paris besprochen, auch mit den Innenministern der Länder“, so der Minister.
Darüber hinaus gebe es noch zwei weitere Maßnahmen: Die Änderung des Schengener Infomationssystems sowie des internationalen Fluggastabkommens. Letzteres halte er für dringend erforderlich. Das Europäische Parlament sehe das noch anders. Da müsse man zu einem Kompromiss kommen.
Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, warum die Bundesregierung bereits bestehende Kontrollen nicht intensiviere anstatt sich immer neue Regelungen auszudenken.
De Maizière konterte, dass es immerhin Frau Haßelmanns Fraktionskollege Volker Beck gewesen sei, der in einer früheren Regierungsbefragung angeregt habe, gewaltbereiten Islamisten mit deutscher Staatsangehörigkeit den Personalausweis zu entziehen. Insofern basiere der vorliegende Gesetzentwurf auf einer Frage des Kollegen Beck im Rahmen einer Regierungsbefragung. (nal/14.01.2015)