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Der Einsatz der Flugabwehrraketengruppen in der Türkei soll um ein weiteres Jahr verlängert werden. © dpa
Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr am Luftverteidigungseinsatz der Nato an der türkischen Grenze zu Syrien beteiligen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (18/3698) vor, über den der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2015, im Anschluss an die um 16 Uhr beginnende 45-minütige Debatte namentlich abstimmen wird. Der Auswärtige Ausschuss hat bereit empfohlen, den Antrag anzunehmen (18/3859). Laut Bundesregierung besteht der Auftrag der Mission „Active Fence“ in der Verstärkung der integrierten Luftverteidigung an der Grenze zu Syrien und dient dem Schutz vor Angriffen aus dem Bürgerkriegsland.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Einsatz erfolge auf Ersuchen des Nato-Partners Türkei und auf der Grundlage des Rechts der kollektiven Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta, heißt es in dem Antrag. Zugleich betont die Bundesregierung, dass der Einsatz nicht auf die „Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium“, abziele. „Die bodengebundene Luftverteidigung wird nicht in den syrischen Luftraum hineinwirken“, heißt es dazu in der Vorlage. Während der ersten Lesung am Donnerstag, 15. Januar 2015, zeichnete sich eine klare Mehrheit für die Fortsetzung des Einsatzes ab. Einzig die Linksfraktion machte deutlich, das Vorhaben ablehnen zu wollen.
Der Einsatz habe sich militärisch bewährt und politisch gewirkt, urteilte der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Dr. Ralf Brauksiepe (CDU) während der Debatte. „Ein Übergreifen des militärischen Konfliktes von Syrien auf die Türkei wurde verhindert“, sagte er.
Derzeit werde die Lage durch die militärischen Aktivitäten der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) erschwert, so dass der Nato-Partner Türkei erneut um Hilfe gebeten habe. „Wir stehen zu unserem Partner“, machte der Staatssekretär deutlich.
Seine Fraktion mache es sich bei der Beratung des Mandates nicht leicht, sagte Dr. Tobias Lindner (Bündnis 90/Die Grünen). Wichtig für ihn sei, „dass das Mandat darauf beschränkt ist, die Türkei zu schützen“. Auch wenn das syrische Chemiewaffenarsenal vernichtet sei, gebe es noch immer ballistische Waffen, die die Türkei erreichen könnten. Dazu komme noch die Gefährdung durch den IS.
Lindner machte deutlich, dass das Hilfeersuchen eines Nato-Partners eine wichtige Angelegenheit sei. „Das entbindet aber das Parlament nicht von einer Prüfung und die Regierung nicht von der Leistung humanitärer Hilfe“, betonte er.
Die Türkei sei auf die Unterstützung durch die deutschen Patriot-Raketenabwehrsysteme angewiesen, sagte Joachim Poß (SPD). Mit der Hilfestellung trage die Bundeswehr sowohl zum Schutz der türkischen Bevölkerung als auch der Flüchtlinge bei.
Man dürfe nicht vergessen, dass der Nato-Partner Türkei durch die Vielzahl an Flüchtlingen aus Syrien eines der am stärksten belasteten Länder der Region sei, sagte Poß.
Der Unionsabgeordnete Philipp Mißfelder verwies darauf, dass die Türkei als verlässlicher Partner auch künftig gebraucht werde. Schon deshalb sei das Mandat richtig.
Sevim Dağdelen (Die Linke) sah das anders. Es sei „nicht nachvollziehbar“, wieso die Bundesregierung die Türkei unter Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan als verlässlichen Partner bezeichne, der Solidarität verdiene. Erst recht nicht vor dem Hintergrund, so die Linke-Abgeordnete weiter, dass Terroristen von türkischem Territorium aus syrische Städte angreifen würden.
Zudem würden die türkischen Grenzen zu kurdischen Gebieten geschlossen, während sie zu den vom IS kontrollieren Gebieten offen blieben. „Mit der Einsatzverlängerung führt die Bundesregierung die deutsche Öffentlichkeit schlicht hinters Licht“, lautete daher Dağdelens Einschätzung. (hau/22.01.2015)