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Um die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden geht es in einer Debatte im Bundestag am Donnerstag, 5. Februar 2015. Grundlage der um 14.30 Uhr beginnenden und auf rund 45 Minuten Dauer angesetzten Aussprache sind zwei Anträge der Fraktion Die Linke. In einem Antrag (18/3838) wird gefordert, alle selbstständigen Tätigkeiten in Zukunft von der Gewerbesteuer zu erfassen. Eine Ausnahme solle es nur für die Land- und Forstwirtschaft geben.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Einbeziehung der freien Berufe, die bisher nicht gewerbesteuerpflichtig sind, werde die Einnahmen der Städte und Gemeinden stärken und werde helfen, die Hebesätze zu stabilisieren, erwartet die Fraktion. Es müsse durch die Ausweitung der Steuerpflicht nicht zu einer höheren steuerlichen Belastung kommen. Es soll einen angemessenen Freibetrag geben. Außerdem bleibe bei Einbeziehung in die Gewerbesteuer grundsätzlich die Möglichkeit, Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinde mit der Einkommensteuerschuld zu verrechnen.
Zur Begründung schreibt die Fraktion, viele Kommunen seien längst nicht mehr in der Lage, die Verhältnisse vor Ort aktiv zu gestalten. Ihre Handlungsfähigkeit sei stark eingeschränkt. „Eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Kommunalfinanzen lässt sich nur erreichen, wenn die Einnahmen gestärkt werden“, stellt die Fraktion fest. Daher müsse die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt werden. Die Beteiligung der Freiberufler an der Steuer sei gerechtfertigt, weil sie ebenfalls die kommunale Infrastruktur in Anspruch nehmen würden. Der Antrag soll an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.
Abgestimmt werden soll auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/2929) über einen weiteren Antrag der Linken (18/1094). Auch darin fordert die Fraktion, die Gewerbesteuer durch Ausweitung auf die Angehörigen freier Berufe zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterzuentwickeln, um die Kommunalfinanzen zu stärken. Die Politik der massiven Steuersenkungen der vergangenen Jahre zugunsten der Unternehmen und Wohlhabenden habe zu erheblichen Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte geführt, schreibt die Fraktion.
Für die Kommunen hätten sich die Steuerausfälle aufgrund von Steuerrechtsänderungen vergangener Bundesregierungen im Zeitraum von 2000 bis 2011 auf rund 17,16 Milliarden Euro belaufen, was knapp 85 Prozent des Defizits im gleichen Zeitraum entspreche. Allein von November 2008 bis Sommer 2009 seien zehn Gesetzesvorhaben zur Steuerentlastung verabschiedet worden, die bei den Kommunen bis 2013 zu Einnahmeausfällen im Umfang von rund 19 Milliarden Euro geführt hätten.
Diese Aushöhlung der kommunalen Finanzhoheit zerstöre die Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung und damit ihre institutionelle grundgesetzliche Garantie. Der Finanzausschuss hatte mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD die Ablehnung des Antrages empfohlen. (hle/02.02.2015)