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Die obligatorische Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit soll durch eine vereinfachte bereichsspezifische Auskunft des Bundeszentralregisters ersetzt werden. Dies war das einhellige Votum von acht Experten und Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses unter Vorsitz von Paul Lehrieder (CDU/CSU) am Montag, 2. Februar 2015.
Um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen, müssen nach dem Bundeskinderschutzgesetz nicht nur hauptamtliche, sondern auch ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen, aus dem hervorgeht, dass sie bislang nicht nach der in Paragraf 72a aufgeführten Straftatbestände verurteilt worden sind. Diese Regelung ist nach Ansicht der Sachverständigen jedoch zu bürokratisch, datenschutzrechtlich umstritten, verursacht zu hohe Kosten und verunsichert viele Vereine und deren Mitarbeiter, die sich oftmals einem Generalverdacht ausgesetzt sehen.
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, argumentierte, eine bereichsspezifische Auskunft beim Bundeszentralregister erfülle den gleichen Zweck wie die Vorlage eines Führungszeugnisses. Dabei wäre es ausreichend, dem Antragsteller mitzuteilen, ob ein einschlägiger Eintrag vorliege oder nicht. Es wäre wünschenswert, wenn sich dies als eine Selbstverständlichkeit in der Kinder- und Jugendarbeit durchsetzen würde.
Für ein solches Abfrage-Modell sprachen sich auch die übrigen Sachverständigen aus: Réka Fazekas vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, Lisi Maier vom Deutschen Bundesjugendring, Karl Mooser vom Landratsamt Regensburg, Julia von Weiler vom Verein Innocence in Danger, Dr. Gabriele Weitzmann vom Bayerischen Jugendring, Jörg Freese von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Sozialarbeitswissenschaftler Professor Ullrich Gintzel.
Ebenso sprachen sich die Sachverständigen dafür aus, dass die Regelung auch für kommerzielle Anbieter in der Kinder- und Jugendarbeit gelten müsse. Rörig, Mooser, von Weiler und Weitzmann plädierten zudem dafür, dass Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen nicht mehr aus dem Führungszeugnis gestrichen werden sollten. (aw/02.02.2015)