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Für die Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr soll zukünftig analog zu den Bundesbeamten prinzipiell eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 41 Stunden gelten. Ausnahmen sollen nur erlaubt sein, um den Dienstbetrieb und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte aufrecht zu erhalten. Dies sieht der von Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegte Entwurf eines Gesetzentwurfs zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (18/3697) vor, über den der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2015, in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten und auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (18/4119) abstimmen wird. Die rund 45-minütige Debatte beginnt voraussichtlich um 16.15 Uhr.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Das Gesetzespaket sieht eine Reihe von Verbesserungen in den Bereichen Arbeitszeiten, Besoldung, Beförderungen und soziale Absicherung für die Soldaten vor. So sollen neben der Einführung der 41-Stunden-Woche die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen nach dem Vorbild des öffentlichen Dienstes ausgebaut werden. Mit diesen Regelungen soll vor allem die Vereinbarkeit von Dienst, Familienleben und Freizeit erleichtert werden.
Die Zustimmung des Bundestages zu dem Gesetzesvorhaben gilt als gesichert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten in der ersten Lesung bereits ihre Zustimmung signalisiert.
Die Fraktion Die Linke hingegen wird dem Gesetzentwurf die Zustimmung verweigern. Sie sieht es als den Versuch an, die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr für weitere Auslandseinsätze zu erhalten. Diese werden von der Linksfraktion jedoch prinzipiell abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beurteilt den Gesetzentwurf ebenfalls kritisch. Die konkreten Regelungen seien nicht ausreichend, um den Dienst in den Streitkräften attraktiver zu gestalten.
Mit dem Gesetz will Ministerin von der Leyen die Streitkräfte im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um geeigneten Nachwuchs besser positionieren. Die Bundeswehr benötige sowohl im Grundbetrieb als auch bei ihren weltweiten Einsätzen „qualifizierte, motivierte und belastbare“ Soldaten, heißt es in der Gesetzesvorlage.
Um vor allem dringend benötigtes, hochqualifiziertes Personal für die Streitkräfte zu gewinnen, ist die Einführung eines Personalbindungszuschlags für Zeit- und Berufssoldaten geplant. Dieser Zuschlag soll bis zu vier Jahre lang in Höhe von 20 Prozent des ersten Grundgehaltes gezahlt werden können – entweder in Form eines monatlichen Zuschlags oder als Einmalzahlung. Damit sollen Personalengpässe in Verwendungsbereichen, die über sechs Monate lang ihre Sollstärke nur zu 90 Prozent erreichen, schneller beseitigt werden.
Erhöht werden sollen neben dem Wehrsoldtagessatz die Erschwernis- und Stellenzulagen, zum Beispiel für Minentaucher, Angehörige des Kommandos Spezialkräfte und Soldaten, die ihren Dienst in Bunkeranlagen leisten. Zudem sollen nach dem Willen der Ministerin die Beförderungsmöglichkeiten von Mannschaftsdienstgraden durch eine Streichung der Planstellenobergrenzen verbessert werden.
Verbesserungen sieht das Gesetz auch bei der sozialen Absicherung der Soldaten vor. So sollen Zeitsoldaten zukünftig eine erhöhte Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Zudem soll der Stichtag für Entschädigungszahlungen nach dem Einsatzversorgungsgesetz für Soldaten, die in Auslandseinsätzen verletzt wurden, vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 vorverlegt werden.
Die Kosten für das Attraktivitätssteigerungsprogramm beziffert das Verteidigungsministerium auf rund eine Milliarde Euro für die Jahre 2015 bis 2018. (aw/19.02.2015)