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Über die geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) debattiert der Bundestag erstmals am Donnerstag, 26. Februar 2015, ab 9 Uhr. Zu der 105-minütigen Debatte hat die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden sollen. Im ersten Gesetzentwurf (18/3990) geht es um die Einführung einer Abgabe (Maut), die gleichermaßen von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten ist. Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, ab wann die Pkw-Maut erhoben werden wird.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten.
Halter von nicht in der Bundesrepublik zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sollen zunächst nur auf Bundesautobahnen abgabepflichtig sein. Aufgrund des dichten Bundesfernstraßennetzes in Deutschland sei davon auszugehen, dass nahezu alle abgabepflichtigen Halter von im Inland zugelassenen Fahrzeugen das Bundesfernstraßennetz im Jahresverlauf nutzen würden, heißt es im Gesetzentwurf weiter.
Die Abgabe müsse deshalb von allen Haltern von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen grundsätzlich jeweils für ein Jahr an das Kraftfahrtbundesamt gezahlt werden. Die Kosten für eine Jahresvignette würden sich nach Hubraum und den Umwelteigenschaften des Pkw beziehungsweise bei Wohnmobilen nach dem Gewicht bestimmen.
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen können laut Gesetzentwurf zwischen einer sich ebenfalls an den spezifischen Fahrzeugeigenschaften bemessenden Jahresvignette oder eine Kurzzeitvignette zum Pauschalpreis von zehn Euro (zehn Tage) oder 22 Euro (zwei Monate) wählen. Der Erwerb soll im Internet oder an Einbuchungsstellen möglich sein.
Da die Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen bereits über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer zur Finanzierung des Bundesfernstraßennetzes beitragen, werden in dem zweiten Gesetzentwurf (18/3991) Steuerentlastungsbeträge in das Kraftfahrtsteuergesetz aufgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen keine zusätzliche Belastung auferlegt wird.
Die Abgabe soll als elektronische Vignette (E-Vignette) erhoben werden. Die Fahrberechtigung sei mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft, das nach dem Bezahlen der Infrastrukturabgabe im System freigeschaltet wird.
Die Bundesregierung rechnet mit Gesamteinnahmen von jährlich rund 3,7 Milliarden Euro, wobei rund drei Milliarden Euro auf im Inland zugelassene Fahrzeuge und rund 700 Millionen Euro auf nicht im Inland zugelassene Fahrzeuge entfielen. Die um die Systemkosten verminderten Einnahmen aus der Abgabe würden zweckgebunden in den Verkehrsetat des Bundes einfließen und dort teilweise steuerfinanzierte Mittel ersetzen.
Die Bundesregierung hält die Einführung der Abgabe für mit dem EU-Recht vereinbar, da unter anderem die Pflicht zur Zahlung der Abgabe unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnort des Nutzers und unabhängig vom Ort der Zulassung des Kraftfahrzeugs bestehe. (mik/19.02.2015)