Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sollen nach dem Willen der Grünen nicht mehr diskriminiert werden. © dpa
Bündnis 90/Die Grünen wollen sämtliche aus ihrer Sicht noch existierenden rechtlichen Diskriminierungen eingetragener Lebenspartnerschaften beseitigen. Ein Gesetzentwurf der Fraktion (18/3031) wird am Donnerstag, 26. Februar 2015, erstmals beraten. Die Debatte beginnt voraussichtlich um 12.30 Uhr und soll 60 Minuten dauern.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Den Gesetzentwurf begründen die Grünen damit, dass weiterhin rechtliche Benachteiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Vergleich mit Ehepaaren bestünden. Bereits sechs Mal habe das Bundesverfassungsgericht in Beschlüssen eine solche Diskriminierung festgestellt.
Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf etwa 150 Regelungen in 54 Gesetzen und Verordnungen entsprechend ändern. Benachteiligungen sehen sie zum Beispiel bei der Übernahme eines Hofes durch den Lebenspartner, im Sprengstoffgesetz oder im Strafrecht. In einigen Fällen seien ,,aus unerklärlichen Gründen" eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe privilegiert, schreiben die Grünen in der Begründung. Auch dies solle geändert werden.
Die Fraktion verweist auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Auch in diesem sei eine Beseitigung von Benachteiligungen vorgesehen. ,,Diese Beseitigung der Schlechterstellung setzt dieser Gesetzentwurf um", schreiben die Grünen-Abgeordneten. Ob die Regierungskoalition dies auch so sieht, ist fraglich.
In einer Antwort der Bundesregierung (18/3778) auf eine Kleine Anfrage (18/3684) der Grünen schrieb die Bundesregierung jüngst, dass die Koalitionsfraktionen hinsichtlich der Umsetzung des Koalitionsvertrages noch in der Meinungsbildung steckten. (scr/12.02.2015)