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Für die SPD ist sie eine Herzensangelegenheit, Teilen der Union verursacht sie zuweilen Bauchgrimmen: Wenn der Bundestag am Freitag, 6. März 2015, über den Gesetzentwurf zur Frauenquote (18/3784, 18/4053) abstimmen wird, findet eines der umstrittensten Projekte der Legislatur seinen Abschluss. Die Grünen wollen über Teile des Gesetzes getrennt abstimmen lassen. Der Familienausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/4227), die Grünen haben einen Änderungsantrag (18/4240) vorgelegt. Für die Debatte ab 9 Uhr sind 105 Minuten vorgesehen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht vor, dass ab 2016 ein Drittel der Aufsichtsräte von rund 100 großen Aktiengesellschaften weiblich besetzt werden soll. Gelingt das nicht, muss der zu besetzende Stuhl leer bleiben. Gleichzeitig soll es für rund 3.500 mittelgroße Unternehmen verbindliche Pläne zur Steigerung des Frauenanteils in den Führungspositionen geben. Zudem soll die 30-Prozent-Quote auch für Gremien gelten, für deren Besetzung Ministerien und Behörden zuständig sind.
Im Entwurf für das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ heißt es, der Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft und der Bundesverwaltung sei nach wie vor gering. 2013 seien nur 15,1 Prozent der Aufsichtsratspositionen der Top-200-Unternehmen in Deutschland mit Frauen besetzt gewesen; der Anteil von Frauen an Führungspositionen im Bundesdienst habe 2012 bei 30 Prozent gelegen, in den obersten Bundesbehörden sogar nur bei 27 Prozent. „Der in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) niedergelegte Gleichberechtigungsgrundsatz von Frauen und Männern ist damit auch heute noch keine Realität.“
Weil die von politischer Seite initiierten freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen nicht die gewünschte Wirkung erzielt und zu keiner nennenswerten Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen geführt hätten, müsse der Gesetzgeber nun handeln. Innerhalb der schwarz-roten Koalition war jahrelang um eine solche Frauenquote gestritten worden. Viele Abgeordnete der Union befürchten, dass es dadurch zu Belastungen der Wirtschaft kommt. Linke und Grüne dagegen befürworten eine Frauenquote, bemängeln aber, dass die schwarz-roten Pläne nicht weit genug gingen. Beide Fraktionen fordern einen höheren Frauenanteil in Führungspositionen.
Und auch in einer Expertenanhörung am 24. März 2015 bekam das Projekt schlechte Noten: Während ein Teil der Sachverständigen moniert, die Pläne gingen nicht weit genug und hätten allenfalls eine Symbolwirkung, bezweifelten vor allem Juristen, dass die Pläne verfassungsgemäß und EU-rechtskonform sind.
Zur Abstimmung stehen am 6. März auch ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten, Gremien und Führungsebenen (18/1878), der zweite Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz für die Zeit vom 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2009 und der fünfte Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz für den Zeitraum vom 30. Juni 2005 bis 30. Juni 2009. Der Familienausschuss legt dazu Beschlussempfehlungen vor. (suk/03.03.2015)