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Die Städte und Gemeinden können Elektroautos Privilegien einräumen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3418) stimmte der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2015, auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/4174) in geänderter Fassung mit großer Mehrheit zu. Die Bundesregierung will damit elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern.
Auf Grundlage dieses Gesetzes kann eine Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erlassen werden, die zum einen eine Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge schafft und zum anderen den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnet, Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung einzuführen. Zu den Privilegien können zum Beispiel kostenlose Parkplätze und das Nutzen der Busspur gehören.
In den Ausschussberatungen änderten die Abgeordneten, dass des Gesetz auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klasse N2 gilt, soweit sie im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen. Damit handele es sich vor allem um elektrische betriebene Lieferfahrzeuge, die wegen der Batterien schwerer sind als herkömmliche Fahrzeuge. Zudem soll es nur bis Ende 2026 gelten.
,,Mit diesem Gesetz wollen wir Schwung in die Elektromobilität bringen", betonte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Norbert Barthle (CDU), in der Debatte. Damit werde die Attraktivität gesteigert und den Kommunen würden sich Handlungsspielräume eröffnen.
Bisher gebe es in Deutschland rund 24.000 Elektrofahrzeuge; in der jüngsten Zeit sei eine prozentual starke Zunahme zu beobachten. Die sei eine Erfolgsbilanz, die sich sehen lassen könne, betonte Barthle.
Auch für Steffen Bilger (CDU/CSU) ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Es gehe darum, dass Deutschland für die Elektromobilität Leitmarkt und Leitanbieter sei.
Es gehe um Umweltaspekte und um die Zukunft der deutschen Automobilindustrie. Für Andreas Rimkus (SPD) ist es wichtig, dass die Kommunen selbst entscheiden können, was sie umsetzen wollen.
,,Wir machen ein Gesetz, das niemand braucht", erklärte hingegen Thomas Lutze (Die Linke). Nur zwölf Städte in Deutschland wollten ,,prüfen", ob sie das Gesetz umsetzen wollten. Alle anderen Kommunen hätten direkt abgelehnt.
Er sprach sich gegen eine Freigabe der Busspuren für Elektrofahrzeuge aus. ,,Wenn Sie eine Verkehrswende wollen, fördern Sie die Forschung für leichterer Batterien", sagte er in Richtung der Koalition.
Für Stephan Kühn (Bündnis 90/Die Grünen) reicht es nicht, Verbrennungsmotoren durch Elektromotoren zu ersetzen. Der Strom müsse auch aus erneuerbaren Energien kommen. Im vergangenen Jahr seien nur 0,2 Prozent aller Zulassungen auf Elektrofahrzeuge entfallen. Das liege vor allem daran, dass die Fahrzeuge zu teuer seien, die Reichweite zu gering sei und die Infrastruktur fehle.
Er verwies deshalb auf einen Antrag seiner Fraktion (18/3912), in dem die Abgeordneten von der Bundesregierung ein Marktanreizprogramm forderten, bei dem Elektroautos ein Kaufzuschuss in Höhe von 5.000 Euro und verbrauchsarme Plug-In-Hybrid-Autos in Höhe von 2.000 Euro erhalten sollten. Diesen Antrag lehnte der Bundestag nach einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/4229) ab. (mik/05.06.2015)