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Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2015, die sogenannte Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Mit Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Opposition beschloss das Parlament nach zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3121, 18/3250 auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/4220). Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Abgeordneter aus der CDU/CSU-Fraktion stimmte gegen das Gesetz. Keine Mehrheit fanden ein Änderungsantrag der Linksfraktion (18/4223) sowie ein Entschließungsantrag der Grünen (18/4226). Zwei weitere Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4224, 18/4225) fielen in namentlicher Abstimmung durch. Für den ersten Änderungsantrag stimmten 113 Abgeordnete, es gab 474 Gegenstimmen, für den zweiten 113 Abgeordnete bei 469 Gegenstimmen.
Die Koalitionsfraktionen sprachen von einem „guten Tag für die Mieterinnen und Mieter“, Justizminister Heiko Maas (SPD) gar von einem „verdammt guten Tag“. Die Oppositionsfraktionen sprachen von einem verwässerten Gesetz und einem „Mietpreisbremschen“.
Das Gesetz sieht vor, dass in von den Bundesländern ausgewiesenen, „angespannten Wohnungsmärkten“ die Miete bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen sind unter anderem für Wohnungen, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet worden sind, und für „umfassend“ modernisierte Wohnungen vorgesehen. Zudem sollen im Wohnungsvermittlungsrecht das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt werden. Demnach soll derjenige, der einen Makler beauftragt, dazu verpflichtet werden, ihn auch zu bezahlen.
Mit dem Gesetz werde ein zentrales Versprechen der Koalition umgesetzt, betonte Sören Bartol (SPD). „Die SPD war es, die die Mietpreisbremse gefordert hat und wir sind es, die es umgesetzt haben“, sagte Bartol. Mit der Deckelung des Mietanstiegs in angespannten Wohnungsmärkten werde Steigerungen von 30, 40 Prozent ein Riegel vorgeschoben. Es sei aber auch klar, dass Städte Neubau bräuchten. Daher sei die Ausnahme von Neubauten richtig. Ohnehin sei die Bremse „kein Allheilmittel gegen den Wohnungsmangel“, sondern ein kurzfristiges Instrument.
„Nicht mehr und nicht weniger“, betonte Bartol. Mit dem Bestellerprinzip werde zudem die aktuelle Praxis beendet, dass der Mieter den Makler bezahle, selbst wenn er vom Vermieter beauftragt worden war, sagte Bartol. Er kündigte weitere Schritte in Rahmen eines Gesamtpakets an, etwa im Bereich einer zweiten Mietrechtsreform, der Städtebauförderung und beim Wohngeld.
Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) sagte, dass es sich „unter dem Strich“ um ein „ausgewogenes Gesetz“ handle. Das „zähe Ringen“, von dem Luczak mit Blick auf die Diskussionen über das Vorhaben zwischen den Koalitionspartnern sprach, „hat sich gelohnt“. Gegenüber dem Referentenentwurf, der im März 2014 veröffentlicht wurde, seien „viele fundamentale Änderungen und Verbesserungen“ herausgeholt worden.
Luczak nannte zum Beispiel die Ausnahmen von Neubauten und modernisierten Wohnungen. Er sprach ebenfalls noch notwendige Änderungen in Hinblick auf zum Beispiel qualifizierte Mietspiegel an. „Als Fachpolitiker hätte man sich Änderungen im Detail gewünscht“, sagte der Christdemokrat. Das Bestellerprinzip sei richtig und setze marktwirtschaftliche Prinzipien um, auch solle eine Umgehung ausgeschlossen werden. Luczak bedauerte, dass kritische Anmerkungen des Bundesrats zu diesem Punkt indes nicht im Gesetz aufgenommen wurden.
Caren Lay (Die Linke) widersprach den Rednern der Koalitionsfraktionen. Es sei kein guter Tag für die Mieter, sondern „ein Tag der verpassten Chancen“. Im Grundsatz sei die Mietpreisbremse eine gute Idee, doch sei der Gesetzentwurf auf Betreiben der Union ausgehöhlt worden wie ein „Schweizer Käse“. Insofern sei „Mietpreisbremse“ eine „irreführende Bezeichnung“.
Lay kritisierte, dass die Maßnahme nicht flächendeckend gelte. Zudem monierte die Linke-Abgeordnete die Ausnahmen für Neubauten. So würden Anreize für Luxusbauten geschaffen. Auch die Ausnahme für Modernisierungen sei kritisch zu sehen, da „Luxusmodernisierungen“ schon jetzt Hauptursache für Verdrängungen von Altmietern seien.
Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Umsetzung des Vorhabens viel zu lange gedauert habe. In der Zwischenzeit hätten viele Vermieter „sicherheitshalber“ die Miete schon erhöht. Aus Verbrauchersicht sei das Gesetz eine „Mogelpackung“ und „mehr Loch als Käse“.
Die auf fünf Jahre beschränkte Dauer hätte verdoppelt werden müssen, sagte Künast. Sie griff die Bundesregierung auch in Hinblick auf die Liegenschaftspolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima). Dort fehlten soziale Kriterien.
Das Gesetz wird voraussichtlich Ende März im Bundesrat beraten. Es ist nicht zustimmungspflichtig. (scr/05.03.2015)