Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die Deutsche Bahn AG kann weiter den Verkehr bei den Nacht- und Autoreisezügen ausdünnen. Einen Antrag (18/2494) der Fraktion Die Linke mit der Forderung, den Rückzug in diesem Marktsegment zu stoppen, lehnte der Bundestag am Freitag, 6. März 2015, auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/4080) ab. Die Abgeordneten forderten die Regierung darin auf, im Aufsichtsrat der Bahn AG darauf hinzuwirken, dass die angekündigten und im vergangenen Jahr 2014 bereits vollzogenen Einstellungen von Nacht- und Autoreisezugverkehren zurückgenommen werden und ein zweijähriges Moratorium beschlossen wird, das den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung der am 1. Januar 2014 bestehenden Nachtzugverkehre und Autoreisezug-Verbindungen enthält.
Der Bundestag debattierte am Freitag auch über zwei neue Anträge der Linksfraktion zum Schienenpersonenfernverkehr, die zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurden. Im ersten Antrag (18/3746) fordert die Linksfraktion eine Reduzierung der Mehrwertsteuer im Schienenpersonenfernverkehr. Dazu soll die Bundesregierung spätestens zum 1. Juli 2015 den Mehrwertsteuersatz für Fahrkarten auch im Bahnfernverkehr analog zum Nahverkehr von 19 auf sieben Prozent reduzieren und zum selben Zeitpunkt bei grenzüberschreitenden Flügen den vollen Mehrwertsteuersatz um 19 Prozent auf die Flugtickets erheben.
Im zweiten Antrag (18/4186) setzt sich Die Linke für eine Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs ein. Die Abgeordneten fordern darin die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. (mik/06.03.2015)