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Die Kooperation des Bundesnachrichtendienstes mit US-Geheimdiensten interessiert den Ausschuss. © pa/chromorange
Kritik am Bundesnachrichtendienst (BND) hat am Donnerstag, 5. März 2015, der zur Durchleuchtung des NSA-Spähskandals eingesetzte Untersuchungsausschuss geübt, weil die Behörde dem Gremium über 130 Dokumente zur Kooperation des BND mit US-Geheimdiensten vorenthalten hat. Nach einer unter Abänderung der Tagesordnung kurzfristig anberaumten Diskussion mit BND-Präsident Gerhard Schindler hinter verschlossenen Türen über dieses am Vortag publik gewordene Problem monierte SPD-Obmann Christian Flisek einen „äußerst gravierenden Vorfall“.
Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) sah in der Zurückhaltung der Dokumente ein „Zeichen für den mangelnden Aufklärungswillen“ des BND, „das untergräbt das Vertrauen“. Martina Renner (Die Linke) sprach von einem „sogenannten Aktenversehen“, sollte es nicht bei diesem einen Fall bleiben, müsse der Ausschuss die Frage der Übermittlung von Akten mit dem Kanzleramt grundsätzlich erörtern. Unions-Obfrau Nina Warken zeigte sich zufrieden, dass Schindler gegenüber den Abgeordneten einen Fehler eingestanden habe. Bislang gebe es keinen Verdacht, dass es noch zu anderen Vorkommnissen dieser Art gekommen sei.
Entdeckt worden war die Nichtzustellung der Unterlagen, als bei der Sitzung in der vergangenen Woche ein als Zeuge geladener Mitarbeiter einer BND-Außenstelle aus Dokumenten zitierte, die den Parlamentariern nicht vorlagen. Diese BND-Filiale spielt eine Rolle im Rahmen des Projekts „Glotaic“, bei dem der BND mit Hilfe der deutschen Tochter des US-Providers MCI zwischen 2003 und 2006 in Nordrhein-Westfalen Telefon- und Faxdaten aus der internationalen Telekommunikation abgriff und in Kooperation mit der CIA auswertete.
Flisek berichtete nach dem Gespräch mit Schindler, der BND-Chef habe gegenüber dem Ausschuss nicht nur einen „Weiterleitungsfehler“ eingeräumt. Vielmehr seien diese Papiere, die laut dem SPD-Politiker den Abgeordneten noch immer nicht zugestellt wurden, geprüft und dabei fälschlicherweise als nicht bedeutsam für das Gremium eingestuft worden.
Flisek sagte, BND und Regierung hätten dem Ausschuss gleichwohl eine „Vollständigkeitserklärung“ übermittelt. Nun stünden hinter „allen bisherigen Vollständigkeitserklärungen große Fragezeichen“. Schindler habe sich bereit erklärt, alle Vorgänge dieser Art noch einmal einer „Sonderprüfung“ zu unterziehen. Flisek: „Das ist der Preis, den der BND zu zahlen hat.“
Warken begrüßte das vereinbarte Verfahren. Damit sei dieses Problem für die Unionsfraktion „erst einmal vom Tisch“. Von Notz indes zeigte sich von den Sonderprüfungen nur „mittelmäßig begeistert“, da auf diese Weise die Arbeit des Untersuchungsausschusses weiter verzögert werde. Der jetzige Vorfall reihe sich ein in die generelle Strategie des BND, den Ausschuss auszubremsen, kritisierte der Grünen-Politiker.
Aus Sicht Renners muss der Ausschuss die Zeugenbefragungen zu „Glotaic“ und „Eikonal“ möglicherweise wiederholen, falls die bislang nicht zugestellten Akten wesentliche Informationen zu diesen Operationen enthalten sollten. Bei „Eikonal“ hatte der BND in Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA von 2004 bis 2008 einen Frankfurter Internetknoten angezapft.
Nach Angaben der Fraktionsobleute hat man sich bei der Auswertung von Dokumenten über die Kooperation des BND mit britischen Nachrichtendiensten auf das sogenannte „Treptow-Verfahren“ geeinigt. Nach diversen Medienberichten hatten die Briten gedroht, die Zusammenarbeit mit dem BND einzuschränken, sofern im NSA-Untersuchungsausschuss Enthüllungen über die Arbeit des britischen Geheimdiensts publik würden.
Nun wollen die vier Obleute die betreffenden Akten zunächst unter Aufsicht lesen und dann befinden, ob Papiere bei der Ausschussarbeit genutzt werden sollen. Benannt ist dieses Vorgehen nach einer geheimdienstlichen Außenstelle in Berlin-Treptow, wo dieses Verfahren vor Jahren vom BND-Untersuchungsausschuss, der von 2006 bis 2009 tagte, erstmalig praktiziert wurde. (kos/05.03.2015)