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Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses im Bereich der Justiz sollen umgesetzt werden. © DBT/photothek
Die Bundesregierung will die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses für den Bereich der Justiz auf Bundesebene umsetzen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/3007) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2015, in zweiter und dritter Lesung beraten wird. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/4357). Die Debatte soll um 16.05 Uhr beginnen und eine Dreiviertelstunde dauern.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts vereinfacht wird. Dieser soll frühzeitiger in Verfahren eingebunden werden, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Zudem soll es bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder auf Antrag einer übernahme- oder abgabewilligen Staatsanwaltschaft zukünftig auch zu einem Sammelverfahren kommen.
Über die konkreten Empfehlungen des Untersuchungsausschusses hinaus schlägt der Entwurf eine ausdrückliche Regelung vor, nach der „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele“ bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen. Hintergrund für den Gesetzentwurf ist der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses der 17. Legislaturperiode (17/14600) (scr/jbb/12.03.2015).