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Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Kontoeröffnungen für Flüchtlinge: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 19. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/905) abgelehnt, Kontoeröffnungen für Flüchtlinge zu ermöglichen. Die Grünen hatten eine Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums gefordert, die bestimmt, dass Duldungsbescheinigungen nach dem Aufenthaltsgesetz geeignet sind, um die Identität im Sinne des Geldwäschegesetzes zu überprüfen. Bisher haben in Deutschland lediglich geduldete Ausländer oftmals keinen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Dieser ist aber nach dem Geldwäschegesetz dafür, um die Identität bei einer Kontoeröffnung belegen zu können. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Finanzausschusses (18/4137).
Privatisierung von Ackerland und Wäldern: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 19. März einen Antrag der Linksfraktion (18/1366) abgelehnt, die sich gegen eine Privatisierung von Ackerland und Wäldern durch die Bodenverwertungs- und –verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) wendet. Nach Ansicht der Linken haben die Verkäufe von Agrar- und Forstflächen durch die bundeseigene BVVG die Preise für Agrarimmobilien in den neuen Ländern erheblich in die Höhe getrieben. Die Linke wollte die Bundesregierung auffordern, das Treuhandgesetz mit dem Ziel zu ändern, weitere Privatisierungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus den Beständen der BVVG zu stoppen, ein sofortiges Verkaufsmoratorium zu erlassen und mit den betroffenen Ländern zu beraten, ob die BVVG mit neuen Funktionen im Sinne einer öffentlichen Landgesellschaft ausgestattet werden kann. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/2036).
Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umgesetzt: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 19. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (18/3007) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/4357) angenommen. Damit werden die Kompetenzen des Generalbundesanwalts erweitert. Er soll frühzeitiger in laufende Ermittlungen eingebunden werden. Zum anderen wird eine ausdrückliche Regelung in das Strafgesetzbuch aufgenommen, wonach rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab, Hasskriminalität wirkungsvoll statt symbolisch zu verfolgen (18/3150). Die Grünen wollten, dass das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Straftaten in der Regel bejaht werden soll, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass die Straftaten durch die abwertende und verachtende Einstellung von Täterinnen und Tätern gegenüber Menschen wegen deren tatsächlicher oder zugeschriebener ethnischen Herkunft, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Religion, Weltanschauung oder Behinderung motiviert sind.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 19. März Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 157 und 163 übernommen (18/4207, 18/4208, 18/4209, 18/4210, 18/4211, 18/4212, 18/4213).
Übernahme der Energienetze durch Stadtwerke: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 19. März einen Antrag der Linksfraktion (18/3745) abgelehnt, die Übernahme der Energienetze durch Stadtwerke zu erleichtern. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vorzulegen, um Vorhaben der Rekommunalisierung zu erleichtern. Energienetze seien Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen genieße gegenüber dem Wettbewerbsgedanken Vorrang, hießt es zur Begründung. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/4222).
Entschließungsantrag zur Regierungserklärung zum EU-Gipfel: Gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 19. März einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4348) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat am 19. Und 20. März 2015 in Brüssel abgelehnt. Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, sich beim Europäischen Rat und in weiteren Verhandlungen dafür einzusetzen, dass der geplante EU-Investitionsfonds ein Erfolg wird. Um das zu erreichen, sollten acht Punkte beachtet werden. (vom/19.03.2015)