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Die Bundesregierung will das Streckennetz für die Lkw-Maut erweitern. Ihr Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/3923) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montag, 16. März 2015. Geplant ist, die Mautpflicht für Lkw zum 1. Juli 2015 auf weitere rund 1.100 Kilometer vierspurige Bundesstraßen auszudehnen. Zum 1. Oktober 2015 soll die Mautpflichtgrenze von zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf 7,5 Tonnen abgesenkt werden. Die Sitzung unter Vorsitz von Martin Burkert (SPD) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Derzeit wird auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahn und rund 1.200 Kilometer Bundesstraßen Lkw-Maut erhoben, wie die Regierung mitteilt. Diese Mautpflicht bestehe für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen. Aufgrund eines neuen Wegekostengutachtens seien die Mautsätze zum 1. Januar 2015 gesenkt worden, was zu einer Lücke bei den Einnahmen von insgesamt rund 460 Millionen Euro im Zeitraum von 2015 bis 2017 führte. Um diese Lücke zu schließen, solle die Mautpflicht ausgedehnt werden.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Bundesregierung unter anderem gebeten, den Umfang von Verkehrsverlagerungen durch die Herabsetzung der Gewichtsgrenze in Modellberechnungen zu ermitteln und die jeweiligen Berechnungsergebnisse den Ländern zur Verfügung zu stellen. In ihrer Gegenäußerung dazu hat die Bundesregierung dies abgelehnt. (vom/12.03.2015)
Zeit: Montag, 16. März 2015, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32426, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.