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Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März, und Freitag, 27. März 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Liegenschaftspolitik des Bundes: Mit 409 Nein-Stimmen bei 56 Ja-Stimmen und 55 Enthaltungen hat der Bundestag am 27. März einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Reform der Liegenschaftsveräußerungen (18/2882) abgelehnt. Die Linke wollte durch eine Gesetzesänderung erreichen, dass beim Verkauf von bewohnten oder bewohnbaren Immobilien des Bundes das vorgeschriebene Vollwertverfahren (Höchstpreisverfahren) nicht angewendet werden muss. Auch sollten solche Verkäufe vom Parlament gebilligt werden müssen. Nur so könne verhindert werden, dass der Verkauf dieser Immobilien dazu beiträgt, die Verdrängungsprozesse auf dem Wohnungsmarkt weiter zu verschärfen. Mit 410 Nein-Stimmen bei 56 Ja-Stimmen bei 54 Enthaltungen scheiterten Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag für eine „nachhaltige und zukunftsweisende Liegenschaftspolitik des Bundes“ (18/3044). Die Grünen plädierten dafür, Flüchtlinge in Bundesimmobilien aufzunehmen und die Kommunen und Länder dabei zu unterstützen, eine langfristig orientierte Nachfolgenutzung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften zu planen. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/3873).
Einführung einer Pkw-Maut beschlossen: Mit 433 Ja-Stimmen bei 128 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen hat der Bundestag am 27. März die Einführung einer Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) für die Benutzung von Bundesfernstraßen beschlossen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3990) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/4455) hatte die Opposition im Verkehrsausschuss abgelehnt. Die Abgabe muss von Pkw- und Wohnmobil-Haltern im In- und Ausland für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen gezahlt werden. Halter von im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind zunächst nur auf Bundesautobahnen abgabepflichtig. Die deutschen Halter müssen sie grundsätzlich jeweils für ein Jahr zahlen. Ausländische Halter könne zwischen einer Jahresvignette, einer Zweimonatsvignette und einer Zehntagesvignette wählen. Die Kosten für eine Jahresvignette sollen sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften und bei Wohnmobilen nach dem Gewicht bestimmen. Die Zehntagesvignette soll 5, 10 oder 15 Euro kosten, die Zweimonatsvignette 16, 22 oder 30 Euro. Keine Mehrheit fand ein von den Grünen unterstützter Antrag der Linken (18/806), auf die Einführung einer Pkw-Maut zu verzichten, da sie weder sinnvoll noch erforderlich sei. Mit 451 Nein-Stimmen bei 58 Ja-Stimmen und 59 Enthaltungen lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4484) ab. Darin wollten die Grünen eine Möglichkeit schaffen, Strecken in einem 30 Kilometer breiten Streifen an der Grenze von der Mautpflicht zu befreien, um dem Grenzverkehr nicht zu schaden. Mit 446 Nein-Stimmen bei 58 Ja-Stimmen und 60 Enthaltungen wies das Parlament einen weiteren Änderungsantrag der Grünen (18/4485) zurück, wonach das Infrastrukturabgabengesetz automatisch dann außer Kraft treten sollte, wenn der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass die Abgabe europarechtswidrig ist. Mit Koalitionsmehrheit nahm der Bundestag hingegen einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/4460) an, in dem die Regierung unter anderem aufgefordert wird, die rechtlichen Voraussetzungen für die technische Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen Mitte 2018 zu schaffen.
Kfz-Steuerentlastung für künftige Pkw-Maut-Zahler beschlossen: Mit 438 Ja-Stimmen bei 117 Nein-Stimmen und zwölf Enthaltungen hat der Bundestag am 27. März den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Verkehrsteueränderungsgesetz (18/3991) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/4448) angenommen. Mit dem Gesetz wird ein Steuerentlastungsbetrag für Pkw und Wohnmobile, für die künftig die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) gezahlt werden muss, festgelegt, um die Pkw-Maut-Zahler bei der Kfz-Steuer in Höhe ihres gezahlten Mautbetrages zu entlasten. Mit 448 Nein-Stimmen bei 58 Ja-Stimmen und 59 Enthaltungen lehnte das Parlament einen Änderungsantrag der Grünen (18/4486) ab, wonach die im Gesetz geregelten Steuerentlastungsbeträge nicht mehr berücksichtigt werden dürften, wenn der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) europarechtswidrig ist.
Nutzungsverträge für Datschen in den neuen Ländern: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 26. März einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (18/2231) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/4355) abgelehnt. Der Bundesrat wollte die geltende Kündigungsschutzfrist für bebaute Erholungsgrundstücke in den neuen Ländern, die bis zum 16. Juni 1994 mit einem Wochenendhaus (sogenannte Datsche) bebaut worden sind, vom 3. Oktober 2015 um drei Jahre auf den 3. Oktober 2018 verlängern und neu regeln, wer die Abbruchkosten übernehmen muss. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz von 1994 regelt die Überleitung von in der DDR begründeten Nutzungsverträgen über Grundstücke in das Miet- und Pachtrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die nach DDR-Recht begründeten Nutzungsverträge waren faktisch unkündbar. Am 3. Oktober 2015 endet der besondere Kündigungsschutz für solche Nutzungsverträge mit der Folge, dass die vor dem Beitritt begründeten Nutzungsverträge kündbar sind. Der Grundstückseigentümer hat den Nutzer zwar grundsätzlich für das Bauwerk zu entschädigen, unter gewissen Voraussetzungen müssen sich die Nutzer aber an den Abbruchkosten beteiligen.
Kampf gegen den Hunger: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 26. März einen Antrag der Linken (18/1482), den Hunger zu bekämpfen und das Recht auf Nahrung zu stärken, auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/3613) abgelehnt. Die Linke hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Fähigkeit zur Selbstversorgung zum Schwerpunkt ihrer Entwicklungspolitik zu machen und die Mittel für eine agrarökologische ländliche Entwicklung zur Stärkung der kleinbäuerlichen Strukturen in den Entwicklungsländern deutlich zu erhöhen.
Mautpflicht für Lkw erweitert: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 26. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/3923) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/4454) angenommen. Damit werden weitere Straßen und Fahrzeuge in die Lkw-Maut-Pflicht aufgenommen. Betroffen sind ab 1. Juli 2015 weitere etwa 1.100 Kilometer vierspurige Bundesstraßen. Zugleich wird zum 1.Oktober 2015 die Mautpflichtgrenze von zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt. Durch die Neuregelung sollen Einnahmeausfälle ausgeglichen werden, die dadurch entstehen, dass zum 1. Januar 2015 die Mautsätze gesenkt wurden. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Linken (18/4462), die die Befreiung der Omnibusse im Linienfernverkehr von der Mautpflicht streichen wollte, um die Deutsche Bahn AG im Wettbewerb zu stärken. Angenommen wurde hingegen ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/4460). Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur um die Finanzierung durch die Nutzer zu erweitern und bis 1. Juli 2016 einen Gesetzentwurf zu beschließen, um die rechtlichen Voraussetzungen für die technische Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen Mitte 2018 zu schaffen.
Nukleare Abrüstung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 26. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/3409) mit dem Titel „Neue Dynamik für nukleare Abrüstung – der Humanitären Initiative beitreten“ auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/4217) abgelehnt. Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, aus der operativen nuklearen Teilhabe der Nato auszusteigen, kein Bundeswehrpersonal und keine Trägersysteme zum Atomwaffeneinsatz bereitzustellen und sich für den sofortigen Abzug aller in Europa verbliebenen US-Atomwaffen einzusetzen. Mit dem gleichen Abstimmungsverhalten scheiterte ein weiterer Antrag der Grünen (18/3410), in der Generalversammlung der Resolution der Vereinten Nationen zur Uranmunition zuzustimmen. Die Bundesregierung sollte ihre Enthaltung bei der Abstimmung am 2. Dezember 2014 in der Generalversammlung revidieren und bei der nächsten Abstimmung wieder für eine Annahme der Resolution stimmen. Auch die Linke scheiterte mit ihrem Antrag (18/3407), in der UN-Generalversammlung der Uranwaffen-Resolution zuzustimmen, den auch die Grünen unterstützen. Der Bundestag folgte bei diesen beiden Voten einer weiteren Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/4218).
Forschung und Innovation: Mit Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am 26. März einen Antrag von CDU/CSU und SPD, Europas Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit durch Forschung und Innovation zu stärken (18/4423), angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Reihe von Vorgaben bei der weiteren Gestaltung des Europäischen Forschungsraums zu berücksichtigen und sowohl die nationale als auch die geplante europäische Roadmap zum Europäischen Forschungsraum umzusetzen. Unter anderem sollten die Zahl der beteiligten deutschen Akteure, vor allem kleine und mittlere Unternehmen und Hochschulen, sowie die Quote für Deutschland bei der Einwerbung von Fördermitteln erhöht werden. Verbessert werden sollten die Mobilitätsbedingungen für Wissenschaftler und die Perspektiven und Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In Kooperation mit den anderen EU-Mitgliedstaaten sollte die Leistungsfähigkeit des Europäischen Forschungsraums gestärkt werden.
EU-Einlagensicherungssysteme: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 26. März dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (18/3786, 18/3992) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/4451) zugestimmt (Kurzbezeichnung DGSD-Umsetzungsgesetz, wobei DGSD für Deposit Guarantee Schemes Directive, also Einlagensicherungsrichtlinie steht). Damit müssen sich künftig alle Bankinstitute in der EU einem Einlagensicherungssystem anschließen. In Deutschland waren bisher die Kreditinstitute davon befreit, die den Sicherungssystemen der regionalen Sparkassen- und Giroverbände oder der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken angeschlossen sind. Diese Befreiungsmöglichkeit entfällt nun. Die EU-Staaten können aber ein institutsbezogenes Sicherungssystem als Einlagensicherungssystem amtlich anerkennen, wenn es gewisse Voraussetzungen erfüllt. Mit dem Gesetz werden die Einlagensicherungssysteme der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken in die neue Struktur der gesetzlichen Einlagensicherung übergeleitet. Künftig müssen alle Einlagensicherungssysteme innerhalb von zehn Jahren ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ihrer zugehörigen Kreditinstitute ansparen. Die aktuelle Auszahlungsfrist für die Entschädigung der Einleger wird von 20 auf sieben Arbeitstage verkürzt.
Waldbewirtschaftung: Mit 448 Nein-Stimmen bei 115 Ja-Stimmen hat der Bundestag am 26. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/2876) abgelehnt, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherzustellen und kooperative Holzvermarktung zu ermöglichen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/3578). Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern zu prüfen, wie durch Änderungen des Bundeswaldgesetzes die Landesforstverwaltungen dabei unterstützt werden können, dass der nichtstaatliche Wald nachhaltig und gemeinwohlorientiert bewirtschaftet wird. Auch sollten der Holzvermarktung vorgelagerte Leistungen wie das Markieren der für den Einschlag vorgesehenen Bäume als waldbauliche Maßnahmen angesehen werden.
Eigenmittelsystem der Europäischen Union: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 26. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (18/4047) auf Empfehlung des Europaausschusses (18/4409) angenommen. Der EU stehen drei Kategorien von Eigenmitteln zur Verfügung: Zölle und Agrarabgaben (bleiben in ihrer Struktur unverändert), Anteile an den Mehrwertsteuer-Einnahmen der Mitgliedstaaten und die sogenannten BNE-Eigenmittel, die auf der Basis des gesamten Bruttonationaleinkommens (BNE) aller Mitgliedstaaten berechnet werden. Die Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage entspricht der Summe aller steuerpflichtigen Umsätze auf der Stufe des Letztverbrauchers und darf 50 Prozent des BNE eines jeden Mitgliedstaates nicht überschreiten. Der Abrufsatz für diese Mehrwertsteuer-Eigenmittel bleibt bei 0,3 Prozent. Für 2014 bis 2020 wird Deutschland, den Niederlanden und Schweden ein reduzierter Abrufsatz von 0,15 Prozent gewährt. Die daraus resultierende finanzielle Entlastung dient als Ausgleich für die großen Nettozahler. Der Umfang der BNE-Eigenmittel bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem gesamten Finanzierungsbedarf und dem Aufkommen aus den beiden übrigen Eigenmittelquellen. Bei den BNE-Eigenmitteln wird es weiterhin einen Ausgleichsmechanismus für die Niederlande und Schweden sowie neu für Dänemark und Österreich geben. Der sogenannte Briten-Rabatt bleibt im Wesentlichen unverändert. Großbritannien erhält 66 Prozent seines in einem Haushaltsjahr festgestellten Nettosaldos (Differenz zwischen seinem fiktiven Finanzierungsanteil auf Basis der ungekappten Mehrwertsteuer-Eigenmittel und den Rückflüssen) als Ausgleichsbetrag erstattet. Dieser Korrekturmechanismus spiegelt die Struktur des ersten Eigenmittelsystems von 1970 wider. Die Eigenmittelobergrenzen bleiben unverändert. Die Obergrenze für die jährlichen Mittel für Zahlungen werden auf 1,23 Prozent des BNE der EU und für die jährlichen Mittel für Verpflichtungen auf 1,29 Prozent des BNE der EU festgelegt. Die Gesamtabführungen Deutschlands an die EU werden sich von 31,71 Milliarden Euro 2014 und 32,3 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 35,77 Milliarden Euro 2020 erhöhen. Dabei ist unterstellt, dass der deutsche Rabatt von rund einer Milliarde Euro pro Jahr 2016 in Kraft tritt.
Bundeswehreinsatz in Somalia verlängert: Mit 453 Ja-Stimmen bei 115 Nein-Stimmen sowie neun Enthaltungen hat der Bundestag am 26. März den Antrag der Bundesregierung (18/4203) angenommen, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia mit bis zu 20 Soldatinnen und Soldaten um ein Jahr bis 31. März 2016 zu verlängern. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/4447), in dem die Oppositionsfraktionen gegen die Verlängerung votiert hatten. Die EUTM-Mission trägt zur Ausbildung der somalischen Streitkräfte sowie zum Aufbau funktionsfähiger somalischer Sicherheitsstrukturen durch deren Beratung bei. Die Ausbildung findet im Lehrgangsbetrieb ausschließlich im Jazeera Training Camp in der Hauptstadt Mogadischu statt. Gegen das Votum der übrigen Fraktionen scheiterten die Grünen mit einem Entschließungsantrag (18/4461). Die Grünen wollten unter anderem die Ausbildung von Rekruten im Rahmen von EUTM Somalia aussetzen, bis die notwendige Qualität der Ausbildung sichergestellt ist.
Internationaler Eisenbahnverkehr: Einstimmig hat der Bundestag am 26. März einen Gesetzentwurf der Bunderegierung zur Neufassung der Anhänge F und G zum Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) (18/4049) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/4408) angenommen. Durch das Gesetz werden die Neufassungen der einheitlichen Rechtsvorschriften für die Verbindlicherklärung technischer Normen und für die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird (Anhang F zum Übereinkommen), und der einheitlichen Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird (Anhang G zum Übereinkommen), in deutsches Recht umgesetzt.
Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz geändert: Gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 26. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrar-Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes (18/4278) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/4446) angenommen. Die Änderung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. November 2010 zurück, das eine Neuregelung der Mindestanforderungen an die Veröffentlichung von Informationen über die Begünstigten im Bereich der EU-Agrarfonds erforderlich machte. Ab 2015 müssen bei der Veröffentlichung der Empfänger von Agrarzahlungen neben juristischen Personen und Vereinigungen grundsätzlich wieder natürliche Personen unter den Empfängern veröffentlicht werden. Auch müssen die einzelnen Fördermaßnahmen differenzierter als bisher ausgewiesen und erläutert werden. Begünstigte, die nicht mehr als 1.250 Euro EU-Agrarförderung erhalten, sollen in anonymisierter Form veröffentlicht werden. Mit den Informationen will die EU die Transparenz über die Verwendung ihrer Haushaltsmittel erhöhen und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik verbessern. Novelliert wurden auch die Bestimmungen für die Veröffentlichung im Bereich des Europäischen Meeres- und Fischereifonds. Um den Datenschutz der Begünstigten zu wahren, wurde eine Regelung über die zulässige Datennutzung aufgenommen. Damit soll verhindert werden, dass die Informationen in einer Weise genutzt werden, die im Widerspruch zur EU-Zweckbestimmung der Transparenz steht. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen über den Anbau von Nutzhanf.
Rheinbrücke bei Leverkusen: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 26. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sechsten Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (18/4281) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/4452) angenommen. Damit wird die Rheinbrücke der Autobahn A 1 bei Leverkusen in die Anlage zu Paragraf 17e Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes aufgenommen. In der Anlage sind die Projekte aufgeführt, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist. Die Brücke ist wegen Schweißnahtrissen an Haupttraggliedern für den Schwerverkehr über 3,5 Tonnen gesperrt und muss gesichert und durch ein zweiteiliges Ersatzbauwerk ersetzt werden. Dies ist laut Regierung nur möglich, indem bis 2020 neben der bestehenden Rheinbrücke das erste Teilbauwerk der neuen Rheinbrücke errichtet wird. Für besonders dringliche Infrastrukturvorhaben ist das Bundesverwaltungsgericht die einzige Gerichtsinstanz bei Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse. Diese Projekte werden einzeln in der genannten Anlage aufgeführt. Bisher war die A 1 im Bereich Leverkusen nicht in dieser Anlage enthalten. Neben der A 1 zwischen Köln-Niehl und Kreuz Leverkusen wurden auf Wunsch des Verkehrsausschusses auch das Ersatzbauwerk der Rader Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal bei Rendsburg in Schleswig Holstein im Verlauf der Bundesautobahn A 7 (Kreuz Rendsburg – Anschlussstelle Rendsburg/Büdelsdorf), die Neckartalbrücke bei Heilbronn im Zuge der Bundesautobahn A 6 und die Rheinbrücke bei Duisburg-Neuenkamp im Verlauf der Bundesautobahn A 40 in die Anlage aufgenommen.
Eisenbahnrechtliche Vorschriften geändert: Gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 26. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (18/4202) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/4453) angenommen. Damit werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um privaten Stellen wesentliche Prüfaufgaben bei Verfahren zur Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen zu übertragen. Zudem wird eine Rechtsgrundlage für das Tätigwerden der Prüfsachverständigen geschaffen. Geregelt wird auch, die für die Instandhaltung zuständige Stelle der Bundeswehr durch Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes vom Erfordernis einer Instandhaltungsstellen-Bescheinigung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz auszunehmen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 26. März Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 164 bis 175 übernommen (18/4339, 18/4340, 18/4341, 18/4342, 18/4343, 18/4344, 18/4440, 18/4441, 18/4442, 18/4443, 18/4444, 18/4445).
EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Assoziierungsabkommen vom 21. März 2014 und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (18/3693 neu) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/4352) angenommen. Mit dem Abkommen soll zum einen gefördert werden, dass die Wertvorstellungen der EU hinsichtlich Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine beachtet werden. Andererseits wird eine nachhaltige Anhebung der Wirtschaftsentwicklung durch Liberalisierung und Intensivierung von Handel und Investitionstätigkeit der EU und der Ukraine angestrebt. Ukrainische Rechtsvorschriften sollen nach und nach an EU-Normen angeglichen werden.
EU-Assoziierungsabkommen mit Georgien: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (18/3694) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/4353) angenommen. Mit dem Abkommen soll zum einen gefördert werden, dass die Wertvorstellungen der EU hinsichtlich Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Georgien beachtet werden. Andererseits wird eine nachhaltige Anhebung der Wirtschaftsentwicklung durch Liberalisierung und Intensivierung von Handel und Investitionstätigkeit der EU und Georgien angestrebt. Georgische Rechtsvorschriften sollen nach und nach an EU-Normen angeglichen werden.
EU-Assoziierungsabkommen mit Moldau: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (18/3695) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/4354) angenommen. Mit dem Abkommen soll zum einen gefördert werden, dass die Wertvorstellungen der EU hinsichtlich Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Republik Moldau beachtet werden. Andererseits wird eine nachhaltige Anhebung der Wirtschaftsentwicklung durch Liberalisierung und Intensivierung von Handel und Investitionstätigkeit der EU und Moldau angestrebt. Moldauische Rechtsvorschriften sollen nach und nach an EU-Normen angeglichen werden. (vom/27.03.2015)