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Dank hoher Steuereinnahmen sollen die Mehrausgaben die ,,schwarzen Null" nicht gefährden. © picture alliance/chromorange
Über einen Nachtragsetat für dieses Jahr debattiert der Bundestag erstmals in einer 105-minütigen Debatte am Donnerstag, 23. April 2015, ab 9 Uhr. Nach dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4600) sollen die Ausgaben des Bundes 2015 um 3,5 Milliarden Euro auf 302,6 Milliarden Euro steigen. Bisher waren 299,1 Milliarden Euro eingeplant. Trotz der Erhöhung der Ausgaben sollen weiterhin keine neuen Kredite aufgenommen werden. Damit bleibt es bei der ,,schwarzen Null". Dies ist vor allem deshalb möglich, da die Regierung davon ausgeht, dass in diesem Jahr die Steuereinnahmen um 3,1 Milliarden Euro höher ausfallen werden als bisher im Haushalt eingeplant.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro Mehrausgaben des Nachtragsetats sind für ein Sondervermögen ,,Kommunalinvestitionsförderungsfonds" vorgesehen, mit dem ,,arme Kommunen" in den kommenden Jahren in die Lage versetzt werden sollen, zu investieren.
Weiter wird mit dem Nachtragsetat festgelegt, in welche konkreten Projekte sieben Milliarden Euro des angekündigten Zehn-Milliarden-Euro-Investitionspakets in den Jahren 2016 bis 2018 fließen sollen.
Der größte Teil mit 4,35 Milliarden Euro soll dabei in die Verkehrsinfrastruktur und die digitale Infrastruktur fließen. 1,19 Milliarden Euro sind für den nationalen Aktionsplan Energieeffizienz reserviert und 450 Millionen Euro für die nationale Klimaschutzinitiative. Weitere 300 Millionen Euro sollen für den Hochwasserschutz ausgegeben werden.
Zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen werden sollen auch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (18/4653 neu) und ein Antrag der Grünen mit dem Titel ,,Heute für morgen investieren - Damit unsere Zukunft nachhaltig und gerechter wird" (18/4689).
Die Bundesregierung will ein Sondervermögen ,,Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro einrichten, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von struktur- und finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden sollen.
Zudem will die Bundesregierung den Kommunen im Jahr 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.
Weiter soll mit dem Gesetzentwurf die Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern umgesetzt werden, nach dem Länder und Kommunen in diesem Jahr um 500 Millionen Euro entlastet werden sollen. 2016 will der Bund weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen, heißt es im Gesetzentwurf.
Die Investitionen der Kommunen würden sich seit dem Jahr 2013 zwar positiv entwickeln, allerdings werde diese Entwicklung in der Hauptsache von finanzstarken Kommunen getragen, heißt es zur Begründung. Demgegenüber könnten finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen zum Beispiel in die örtliche Infrastruktur häufig nicht finanzieren. Damit sei die Gefahr einer weiteren Verfestigung der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen und Regionen verbunden.
Die Grünen schlagen in ihrem Antrag einen Investitionsplan im Umfang von 45 Milliarden Euro vor. So soll sich Deutschland mit zwölf Milliarden Euro am geplanten EU-Investitionsfonds beteiligen, um Zukunftsinvestitionen im Sinne eines "grünen New Deals" sowie kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Jährlich zwei Milliarden Euro sollen in die Modernisierung der Hochschulen fließen.
"10.000 Schulen fit für die Zukunft" will die Fraktion ein Investitionsprogramm benennen, das den Kommunen als den Schulträgern zehn Milliarden Euro für die bauliche, energetische und behindertengerechte Sanierung der Schulen zur Verfügung stellen soll. Eine Milliarde Euro jährlich solle in die Kindertageseinrichtungen investiert werden. (mik/21.04.2015)