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Die Asylpolitik sorgt im Bundestag weiter für Streit zwischen der Regierungskoalition und den Oppositionsfraktionen, aber auch für Kontroversen innerhalb der Koalition. Dies wurde am Donnerstag, 7. Mai 2015, in einer ersten Bundestagsdebatte über Anträge der Linken „für einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik“ (18/3839) und von Bündnis 90/Die Grünen „für eine faire finanzielle Verantwortungsteilung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen“ (18/4694) deutlich.
Die Linksfraktion fordert in ihrer Vorlage die Bundesregierung auf, die notwendigen Schritte für einen „Wandel in der Aufnahmepolitik gegenüber Asylsuchenden einzuleiten und hierzu einen Entwurf für ein neu zu schaffendes Flüchtlingsaufnahmegesetz vorzulegen“. Darin soll nach dem Willen der Fraktion unter anderem geregelt werden, dass der Bund vorrangig die Kosten der Flüchtlingsaufnahme übernimmt, „der Grundsatz einer Integration von Beginn an gelten“ muss und eine private, dezentrale Unterbringung Vorrang hat.
Dem Grünen-Antrag zufolge soll sich der Bund dauerhaft finanziell an der Aufnahme, Versorgung und Integration der Asylsuchenden beteiligen. Die einmalige finanzielle Unterstützung von einer Milliarde Euro an die Länder reiche angesichts der finanziellen Herausforderungen bei Weitem nicht aus, schreiben die Abgeordneten. Die Aufnahme und Versorgung Asylsuchender sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nicht „in erster Linie allein den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden“ dürfe.
In der Debatte forderte für Die Linke ihre Abgeordnete Ulla Jelpke einen „Paradigmenwechsel in der Asylpolitik - weg von der gescheiterten Politik der Abschreckung, hin zur Integration von Flüchtlingen von Anfang an“. So sollten alle Asylsuchenden einen Zugang zu Sprachkursen erhalten.
Auch müssten Flüchtlinge in das allgemeine System der sozialen Sicherung und Gesundheitsversorgung einbezogen werden und uneingeschränkt Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Ferner brauche man eine „dauerhafte strukturelle Neuregelung zur Entlastung der Kommunen und keine einmaligen Geldüberweisungen durch den Bund“.
Die CSU-Parlamentarierin Andrea Lindholz kritisierte, beide Oppositionsanträge stellten die „Bewältigung der Flüchtlingskrise“ als gesamtstaatliche Aufgabe dar, forderten aber zugleich, dass der Bund allein sämtliche Kosten für die Verfahren, die Unterbringung und die Versorgung der Asylbewerber übernehmen solle.
Es sei aber keine gesamtstaatliche Aufgabenverteilung, die „Verantwortung einseitig auf den Bund abzuwälzen“, sagte Lindholz. Sie warb zugleich für eine bayerische Initiative, nach Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina weitere Balkanländer asylrechtlich als sichere Herkunftsländer einzustufen.
Der SPD-Abgeordnete Prof. Dr. Lars Castellucci betonte dagegen, im Koalitionsvertrag habe man drei sichere Herkunftsstaaten vereinbart. „Für mehr sind wir nicht zu haben“, fügte der Sozialdemokrat hinzu. Er mahnte zugleich, es müsse sichergestellt sein, dass „das, was wir für Flüchtlinge tun, nicht gegen Kinderbetreuung, nicht gegen Schwimmbäder, nicht gegen Kultur und nicht gegen soziale Infrastruktur vor Ort läuft“.
Notwendig sei eine „Verantwortungsteilung von Bund, Ländern und Kommunen“. Dabei wolle die SPD die Kommunen von den Kosten der Flüchtlingsunterbringung und Integration entlasten.
Die Grünen-Abgeordnete Britta Haßelmann kritisierte, dass zu dem Flüchtlingsgipfel am Freitag, 8. Mai, bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nur acht der 16 Bundesländer eingeladen seien. „Gar nicht mit am Tisch“ säßen die Kommunen, obgleich sie die „Hauptakteure“ seien. Schließlich würden die Flüchtlinge „vor Ort in den Städten und Gemeinden“ aufgenommen.
Der Bundesregierung warf Haßelmann vor, in ihrem Haushalt kämen weder die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge noch eine Erhöhung der Sprachfördermittel oder Unterstützungsleistungen für Integration vor. Dabei handele es sich um nationale Aufgaben, die man „nicht auf dem Rücken der Kommunen austragen“ dürfe. (sto/07.05.2015)