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Fraktionsübergreifend hat sich der Deutsche Bundestag am Freitag, 8. Mai 2015, einstimmig gegen das Klonen von Nutztieren ausgesprochen. In einem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Klontiere und deren Fleisch kennzeichnen – Für mehr Tier- und Verbraucherschutz" (18/4808) wird die Bundesregierung aufgefordert, ein dauerhaftes Verbot auf EU-Ebene durchzusetzen.
Das Verbot soll auch die Nahrungsmittelproduktion sowie den Import geklonter Tiere und deren Fleisch nach Europa einschließen. Sollte ein Verbot nicht durchgesetzt werden können, soll sich die Bundesregierung für eine Kennzeichnungspflicht geklonter Tiere und deren Fleisch einsetzen.
„Der Verbraucher muss wissen, ob er Fleisch von Klontieren isst“, eröffnete Gitta Connemann (CDU/CSU) die Beratung. „Wir brauchen zwingend eine Kennzeichnungspflicht“, sagte sie vor dem Hintergrund der Verhandlungen um das Freihandelsabkommen TTIP der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten, denn mit dem Freihandelsabkommen könnten entsprechende Produkte nach Europa gelangen.
„Klonfleisch will eigentlich niemand essen“, begründete Connemann die ablehnende Haltung ihrer Fraktion. Darüber hinaus führte sie ethische Bedenken an: „Was bei Tieren beginnt, endet vielleicht eines fernen Tages beim Menschen.“ Connemann wolle aber keine genetisch optimierten Designerbabys.
Für die Unions-Abgeordnete bedeute technischer Fortschritt, Verantwortung zu übernehmen. Obwohl der Verzehr von Klonfleisch von der europäischen Lebensmittelbehörde Efsa als unbedenklich eingestuft worden sei, rechtfertige die Qual und das Leid der Tierklone diese Technologie nicht, weil bis zu 90 Prozent der Tiere frühzeitig sterben würden.
„Uns ist wichtig, dass diese Forderungen einstimmig beschlossen wird“, bekräftigte Dr. Kirsten Tackmann (Die Linke) die ablehnende Haltung der Linksfraktion. „Das Klonen muss verboten werden“, sagte sie, denn die Produktion künstlicher und systematisch identischer Lebewesen werde die genetische Vielfalt einschränken. Der Antrag fordere zudem richtigerweise die Schaffung von Kontrollmöglichkeiten ein, um solch ein Verbot durchzusetzen.
Doch Tackmann kritisierte aber auch die übrigen Fraktionen für deren Antrag – besonders die CDU/CSU. Die Union habe es verhindert, dass Die Linke dem Antrag beitreten durfte. „Dadurch werden die Wähler der Linken diskriminiert“, folgerte sie. Außerdem lasse der Antrag offen, warum Fleisch, aber nicht die Milch oder der Käse von Klontieren gekennzeichnet werden soll.
Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) betonte, dass die größtmögliche Koalition gegen das Klonen gebildet werden muss. Er bedauerte, dass Die Linke dem Antrag nicht beitreten konnte. Jedoch beweise die Koalition mit der vorgelegten Initiative, dass weiter umgesetzt werde, „was wir uns in den Koalitionsvertrag geschrieben haben“.
Auch Priesmeier befürchtete, dass durch die Technologie der ohnehin geringe Grad genetischer Vielfalt in der Rinderzucht weiter eingeschränkt werde. Den Nutzen des Klonens stellte er in Frage, weil außerordentliche Leistungssteigerungen in der Milchwirtschaft bereits konventionell erreicht worden sein.
Über ein solch klares Signal aus dem Bundestag nach Europa freute sich Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen). Die einhellige Debatte im Parlament zeuge davon, dass niemand Produkte von Klontieren wolle. „Wir sprechen heute für die Mehrheit der Menschen im Land, die Klonfleisch auf ihrem Teller ablehnen“, sagte sie.
Maisch fragte, was es bedürfe, um die Ernährung von in Zukunft zehn Milliarden Menschen zu sichern. „Grüne Gentechnik und Klonen werden den Bedarf nach bezahlbarem Essen nicht sichern“, gab sie sich überzeugt. „Wir müssen die Artenvielfalt erhalten, das Klonen widerspreche dieser Aufgabe.“ Mit Blick auf die Verhandlungen in Brüssel und dem Mandat aus dem Bundestag sagte die Grüne, dass sie von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) erwarte, dass er „klare Kante“ zeigt.
Der Antrag bezieht sich auf den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden (Ratsdokument 18152/13.) Die Stellungnahme der drei Fraktionen bezieht sich darüber hinaus auf den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren (Ratsdokument 18153/13). (eis/08.05.2015)