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Die Spitzenverbände der Städte, Gemeinden und Kreise begrüßen die Pläne der Bundesregierung, für kommunale Investitionen sowie die Unterbringung von Flüchtlingen zusätzliche Fördermittel bereitzustellen. Dennoch blicken sie nicht ohne finanzielle Sorgen in die Zukunft. Das hat eine Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages am Montag, 4. Mai 2015, ergeben. Die Abgeordneten unter Vorsitz von Dr. Gesine Lötsch (Die Linke) befragten die Verbandsvertreter und weitere Sachverständige zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ (18/4653 neu), der am 23. April im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt in erster Lesung im Bundestag beraten worden war.
Die Bundesregierung plant ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ in Höhe von 3,5 Milliarden Euro, aus dem von 2015 bis 2018 Investitionen von struktur- und finanzschwachen Kommunen gefördert werden sollen. Weitere 1,5 Milliarden Euro will die Bundesregierung im Jahr 2017 zur Verfügung stellen. Darüber hinaus will die Regierung entsprechend der Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern jeweils 500 Millionen Euro im laufenden und im nächsten Jahr zur Verfügung stellen.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die kommunalen Investitionen würden sich seit dem Jahr 2013 zwar positiv entwickeln, doch werde diese Entwicklung hauptsächlich von finanzstarken Kommunen getragen. Finanzschwache Kommunen dagegen könnten erforderliche Investitionen häufig nicht finanzieren. Unterschiede zwischen strukturstarken und -schwachen Gemeinden und Regionen drohten sich so zu verfestigen.
Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und bescheinigte darüber hinaus dem jetzigen Regierungsbündnis, ihre Koalitionsvereinbarung sei die bisher „kommunalfreundlichste“. Er bedauerte aber, dass die geplante Förderung einen Großteil der erforderlichen Investitionen gar nicht abdecke, weil der Bund wegen der grundgesetzlichen Trennung der föderalen Ebenen nur Investitionen finanzieren darf, für die er die Gesetzgebungskompetenz hat. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Straßenbau nur Investitionen in den Lärmschutz und bei Gebäuden etwa von Schulen nur die energetische Sanierung finanziert werden darf.
Die Staatssekretärin im brandenburgischen Finanzministerium Daniela Trochowski forderte deshalb, solche Beschränkungen aufzuheben. Dem hielt Dr. Martin Junkernheinrich, Professor für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie an der Technischen Universität Kaiserslautern, entgegen, dass auch innerhalb der von Gesetzentwurf abgedeckten Bereiche der Investitionsbedarf höher sei als die jetzt vorgesehenen Gelder. Langfristig solle man aber über die mit der Föderalismusreform geschaffenen Abgrenzungen noch einmal nachdenken.
Auch der Deutsche Städtetag, der Verband der Großstädte, fordert nicht, die Kriterien zu erweitern, wie dessen Vertreter Stefan Anton klarstellte. Denn der Städtetag wolle vor allem schnelle Handlungsfähigkeit. Anton begrüßte, dass der Gesetzentwurf, von den verfassungsbedingten Einschränkungen abgesehen, wenig Vorgaben mache. Die Kommunen könnten am besten einschätzen, wo welche Investitionen sinnvoll seien.
Positiv wertete Anton auch, dass den Ländern ein großer Spielraum bleibe, das Kriterium „finanzschwach“ für ihre Kommunen zu definieren. Allerdings kritisierte Daniela Trochowski für das Land Brandenburg, dass die Inanspruchnahme von Kassenkrediten eines der Kriterien sei, nach denen die Finanzschwäche bemessen werden solle. Gemeinden mit hohen Kassenkrediten stünden aber „zum Teil bei der Steuerkraft an der Spitze“, konstatierte sie.
Thema mehrerer Sachverständiger war, dass der Gesetzentwurf einen mindestens zehnprozentigen Eigenanteil bei den geförderten Investitionen verlangt. Besonders finanzschwache Kommunen könnten oft selbst diesen geringen Anteil nicht aufbringen. Dr. Jörg Zeuner von der KfW-Bankengruppe forderte daher die Länder auf, notfalls aus eigenen Haushaltsmitteln sicherzustellen, dass „diese zehn Prozent da sind“.
Da Fördergelder des Bundes für Kommunen immer über die Länder laufen, spielten in mehreren Fragen von Abgeordneten die berüchtigten „klebrigen Hände“ eine Rolle. Damit ist gemeint, dass die Gelder oft nicht vollständig an die Kommunen weitergereicht werden. Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, der die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages leitet, stellte aber fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Ländern keine Möglichkeit lasse, Gelder abzuzweigen.
Zu der im selben Gesetzentwurf geregelten Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern stellten die Sachverständigen einhellig fest, dass angesichts der aktuell prognostizierten Flüchtlingszahlen die Mittel bei Weitem nicht ausreichen würden. Die Kölner Stadtkämmerin Gabriele C. Klug wies darauf hin, dass diese zusammen mit den anderen Formen der Zuwanderung vor allem die größten Städte vor erhebliche Herausforderungen stelle. Es entstehe ein erheblicher Mehrbedarf etwa bei der Bildung, Kinderbetreuung und Jugendhilfe.
Gleichzeitig erfordere die wachsende Zahl älterer Menschen Investitionen beispielsweise in die Barrierefreiheit. Derzeit noch strukturstarke Städte wie Köln stießen dadurch an ihre finanziellen Grenzen. Das jetzt diskutierte Vorhaben solle daher der „Einstieg in die Diskussion werden“, wie solche Städte „vor dem Kippen bewahrt werden“, wünschte sich Klug. (pst/05.05.2015)