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Über den Nachtragsetat 2015 und die Errichtung des Sondervermögens eines Fonds zur Förderung kommunaler Investitionen debattiert der Bundestag abschließend in einer 45-minütigen Debatte am Donnerstag, 21. Mai 2015, ab 15.30 Uhr auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (18/4950, 18/4951). Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Nachtragsetat (18/4600) sollen die Ausgaben des Bundes 2015 um 3,5 Milliarden Euro auf 302,6 Milliarden Euro steigen. Bisher waren 299,1 Milliarden Euro eingeplant. Trotz der Erhöhung der Ausgaben sollen weiterhin keine neuen Kredite aufgenommen werden. Damit bleibt es bei der ,,schwarzen Null". Dies ist vor allem deshalb möglich, da die Regierung in diesem Jahr von wesentlich höheren Steuereinnahmen ausgeht als bisher im Haushalt eingeplant.
Die zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro Mehrausgaben des Nachtragsetats sind für ein Sondervermögen ,,Kommunalinvestitionsförderungsfonds" vorgesehen, mit dem struktur- und finanzschwachen Kommunen in den kommenden drei Jahren in die Lage versetzt werden sollen, zu investieren.
Weiter wird mit dem Nachtragsetat festgelegt, in welche konkreten Projekte sieben Milliarden Euro des angekündigten Zehn-Milliarden-Euro-Investitionspakets in den Jahren 2016 bis 2018 fließen sollen. Der größte Teil mit 4,35 Milliarden Euro soll dabei in die Verkehrsinfrastruktur und die digitale Infrastruktur fließen. 1,19 Milliarden Euro sind für den nationalen Aktionsplan Energieeffizienz reserviert und 450 Millionen Euro für die nationale Klimaschutzinitiative. Weitere 300 Millionen Euro sollen für den Hochwasserschutz ausgegeben werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung des Sondervermögens ,,Kommunalinvestitionsförderungsfonds" (18/4653 neu) in Höhe von 3,5 Milliarden Euro sieht ebenfalls vor, den Kommunen im Jahr 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.
Weiter soll mit dem Gesetzentwurf die Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern umgesetzt werden, nach dem Länder und Kommunen in diesem Jahr um 500 Millionen Euro entlastet werden sollen. 2016 will der Bund weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen, heißt es im Gesetzentwurf. Der Haushaltsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/4975).
Schließlich geht es in der Debatte auch um Anträge der Opposition. Die Linke fordert unter in ihrem Antrag (18/3573), dass der Bund künftig die Kosten für Unterkunft und Heizung und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziert, da Länder und Kommunen diese Kosten mit ihren finanziellen Möglichkeiten nicht schultern könnten. Der Haushaltsausschuss hat diesen Antrag bereits mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt (18/4118).
Daneben geht es um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4689), der einen Investitionsplan im Umfang von 45 Milliarden Euro vorsieht. So soll sich Deutschland unter anderem mit zwölf Milliarden Euro am geplanten EU-Investitionsfonds beteiligen, um Zukunftsinvestitionen im Sinne eines "grünen New Deals" sowie kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Jährlich zwei Milliarden Euro sollen in die Modernisierung der Hochschulen fließen. Auch diesen Antrag hat der Haushaltsausschuss abgelehnt (18/4974).(mik/20.05.2015)