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Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai, und Freitag, 22. Mai 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 22. Mai einen Antrag der Linken (18/3146) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/4967) abgelehnt. Die Linke hatte ein Fünf-Punkte-Programm und einen Gesetzentwurf zur Überwindung der Langzeitarbeitslosigkeit verlangt. Unter anderem sollten mit einem staatlichen Investitionsprogramm sozialversicherungspflichtige, hochwertige Arbeitsplätze vor allem in den Bereichen der sozialen Dienstleistung und der öffentlichen Daseinsvorsorge geschaffen werden.
Frühkindliche Bildung: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 22. Mai einen Antrag der Linksfraktion (18/2605) abgelehnt, den Ausbau und die Qualität in der Kinderbetreuung voranzutreiben. Die Linke hatte die Bildung einer Sachverständigenkommission verlangt, die ein Konzept für ein Kita-Qualitätsgesetz entwerfen soll, in dem Mindeststandards für öffentliche Kindertagesbetreuung definiert werden. Bei Enthaltung der Linken scheiterten die Grünen mit einem Antrag (18/1459), die Qualität in der frühkindlichen Bildung zu fördern. Die Fraktion hatte unter anderem ein weiteres Investitionsprogramm des Bundes für den Ausbau der Plätze für unter Dreijährige und eine Definition, auf wie viele Kinder eine Kita-Fachkraft kommen muss, verlangt. Das Parlament folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (18/4368).
Tarifeinheitsgesetz verabschiedet: Mit 444 Ja-Stimmen bei 126 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen hat der Bundestag am 22. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit (18/4062) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/4966) angenommen. Damit soll künftig die Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip dafür sorgen, dass die Tarifautonomie funktionsfähig bleibt. Tarifkollisionen werden nach dem Grundsatz der Tarifeinheit aufgelöst, wenn die Gewerkschaften die zwischen ihnen bestehenden Interessenkonflikte autonom nicht zu einem Ausgleich bringen können. Ist dies der Fall, gelangt der Tarifvertrag zur Anwendung, dessen Interessenausgleich die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Die Arbeitsgerichte entscheiden über den im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei eines kollidierenden Tarifvertrags im Beschlussverfahren – „mit bindender Wirkung für Dritte“. Gegen das Votum der Opposition scheiterte Die Linke mit einem Antrag „Tarifautonomie stärken – Streikrecht verteidigen“ (18/4184). Darin wendet sich die Fraktion gegen das Tarifeinheitsgesetz, weil dadurch der Minderheitsgewerkschaft faktisch das Streikrecht entzogen werde. Ebenfalls gegen das Votum der Opposition fand ein Antrag der Grünen (18/2875) keine Mehrheit, die Tarifeinheit nicht gesetzlich zu regeln, weil diese die Existenzberechtigung von Gewerkschaften infrage stelle.
Internationales Erbrecht geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 21. Mai einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (18/4201) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/4961) angenommen. Das Gesetz setzt die EU-Erbrechtsverordnung in deutsches Recht um. Die Verordnung legt einheitliche Regeln darüber fest, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist. Sie beseitigt damit die Rechtszersplitterung und Rechtsunsicherheiten bei der Beurteilung grenzüberschreitender Erbsachen. Besonders hervorzuheben ist die Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses. Es soll dazu führen, dass Erbfälle mit grenzüberschreitendem Bezug künftig schneller und unkomplizierter abgewickelt werden können. Modifiziert werden Verfahrensregelungen zum deutschen Erbschein. Die Gebühren in Grundbuchsachen werden bei der Eintragung von Veränderungen eines Gesamtrechts bei verschiedenen Grundbuchämtern auf ein „angemessenes Maß“ begrenzt.
Bundestagsplenum wählt künftig Verfassungsrichter: Einstimmig hat der Bundestag am 21. Mai einen Gesetzentwurf aller vier Fraktionen zur neunten Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (18/2737) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/4963) angenommen. Damit wählt das Plenum des Bundestages künftig die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, die vom Bundestag zu wählen sind. Artikel 94 des Grundgesetzes schreibt vor, dass die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Der Bundestag hat die Richterinnen und Richter bisher nicht unmittelbar im Plenum gewählt, sondern in indirekter Wahl durch einen Wahlausschuss, der aus zwölf Mitgliedern des Bundestages besteht. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Grünen (18/4978), in dem die Einführung einer Mindestquote für Frauen von etwa 40 Prozent für das Gericht vorgeschlagen wird. Nur die Opposition unterstützte diesen Änderungsantrag.
Vernachlässigte armutsassoziierte Erkrankungen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 21. Mai einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur Stärkung der „Forschung und Entwicklung für die Bekämpfung von vernachlässigten armutsassoziierten Erkrankungen“ (18/4930) angenommen. Unter anderem soll die Bundesregierung in Verhandlungen mit Entwicklungsländern darauf hinwirken, dass diese sich beim Aufbau und der Verbesserung von Gesundheitssystemen verstärkt anstrengen, so dass Gesundheitsdienste nachhaltig und mit gleichberechtigtem Zugang für alle zur Verfügung stehen. Auch soll das deutsche Engagement im Bereich der globalen Gesundheit ausgebaut werden. Ebenso soll die Bundesregierung strukturelle Unterstützung für Gesundheitssysteme n Entwicklungsländern leisten.
Internationales Staateninsolvenzverfahren: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 21. Mai einen Antrag der Linken für ein internationales Staateninsolvenzverfahren (18/3743) abgelehnt. Die Linke wollte die Bundesregierung unter anderem auffordern, den weiteren Prozess in den Vereinten Nationen zur Einrichtung eines Staateninsolvenzverfahrens zu unterstützen. Gegen das Votum der Opposition fand ein Antrag der Grünen (18/3916) keine Mehrheit, wonach sich die Regierung im Rahmen ihrer Präsidentschaft bei den sieben führenden Industriestaaten (G7) dafür einsetzen sollte, dass der Arbeitsprozess in den Vereinten Nationen an einem multilateralen Rahmenwerk zur Restrukturierung von Staatsschulden aktiv mitgestaltet wird. Der Bundestag folgte in beiden Fällen einer Empfehlung des Finanzausschusses (18/4233).
Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienst Leistende: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 21. Mai einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (18/4632) in der vom Verteidigungsausschuss geänderten Fassung (18/4851) angenommen. Ziel ist es, den Lebensbedarf der freiwillig Wehrdienst Leistenden und ihrer Familien zu sichern. Daneben enthält das Gesetz Vereinfachungen für Reservistendienst Leistende, die selbstständig sind. Durch eine Erhöhung der Mindestleistung für Reservistendienst Leistende, die Erhöhung der Höchstbeträge, die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern der freiwilligen Wehrdienst Leistenden und die Aufnahme von Unterhaltsansprüchen von Müttern und Vätern nichtehelicher Kinder der freiwilligen Wehrdienst Leistenden soll der Reservistendienst und der freiwillige Wehrdienst attraktiver werden.
Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Rohingya: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, den Völkermord an der muslimischen Minderheit der Rohingya im südwestburmesischen Bundesstaat Rakhine zu verhindern (18/2615), auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/3951) abgelehnt. Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, gegenüber der Regierung von Myanmar (Burma) darauf hinzuwirken, dass Menschenrechtsverletzungen von staatlicher Seite gestoppt, aufgearbeitet und die Opfer entschädigt werden. Die Rohingya würden zu Hunderttausenden zwangsumgesiedelt und vertrieben, so die Grünen.
Vergünstigungen für weitere stromintensive Unternehmen: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 21. Mai den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (18/4683) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/4968) geändert. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4891) wurde für erledigt erklärt. Damit werden weitere Branchen in die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung aufgenommen, die stromintensiven Unternehmen einen Rabatt bei der EEG-Umlage zur Finanzierung der Energiewende einräumt. Durch die Gesetzesänderung werden Unternehmen aus den Branchen „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ sowie „Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen“ in die Besondere Ausgleichsregelung aufgenommen. Abgelehnt wurde gegen das Votum der Opposition ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4979), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wurde, die EEG-Kosten für Haushaltskunden und den Mittelstand zu senken, indem der Kreis privilegierter Unternehmen eingeschränkt wird. Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, eine europarechtskonforme Regelung der Industrievergünstigungen auf stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu begrenzen und das Erneuerbare-Energien-Gesetz als kosteneffizientes Instrument fortzuführen (18/291), auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/515) abgelehnt. Die Grünen hatten verlangt, nur noch tatsächlich stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu entlasten. Die Fraktion begründete dies damit, dass ein Großteil der nach der Besonderen Ausgleichsregelung entlasteten Unternehmen lediglich eine Umlage von 0,05 Cent pro Kilowattstunde zahle.
Menschenrechtslage in Mexiko: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. Mai einen Antrag der Linken (18/3548), die Menschenrechte in Mexiko zu schützen und die Verhandlungen zum geplanten Sicherheitsabkommen Deutschlands mit Mexiko auszusetzen, auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/3952) abgelehnt. Die Linke hatte Bezug genommen auf die mutmaßliche Ermordung von 43 Studenten in Iguala im mexikanischen Bundesstaat Guerrero. Bei Enthaltung der Linken fand ein Antrag der Grünen zur Menschenrechtslage in Mexiko (18/3552) keine Mehrheit. Auch die Grünen hatten die geplant Zusammenarbeit der Bundesregierung mit mexikanischen Sicherheitsbehörden als „höchst problematisch“ bezeichnet. Ebenfalls bei Enthaltung der Linken scheiterte auf Empfehlung des Innenausschusses (18/3933) ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Sicherheitsabkommen brauchen Standards“ (18/3553). Darin hatte die Fraktion gefordert, bei Sicherheitsabkommen mit anderen Staaten auf die Einhaltung menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards hinzuweisen.
Bundeswehreinsatz in Liberia beschlossen: Mit 522 Ja-Stimmen bei 59 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen hat der Bundestag am 21. Mai einen Antrag der Bundesregierung (18/4768) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/4965) angenommen. Damit können bis zu fünf Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr an der Mission „Unmil“ der Vereinten Nationen im westafrikanischen Liberia bis Ende 2016 teilnehmen. Deutschland stellt seit Mitte Mai den stellvertretenden Befehlshaber bei Unmil. Damit unterstützt Deutschland zusätzlich zu den seit 2004 eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten den Frieden Friedensprozess in Liberia. Insgesamt besteht Unmil derzeit aus 5.865 Sicherheitskräften, darunter 1.426 Polizistinnen und Polizisten.
Antipirateneinsatz der Bundeswehr verlängert: Mit 465 Ja-Stimmen bei 72 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen hat der Bundestag am 21. Mai die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Militäroperation „Atalanta“ um ein Jahr bis 31. Mai 2016 verlängert. Bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten können damit am Kampf gegen Piraterie vor der Küste Somalias teilnehmen. Hauptaufgabe der Operation bleibt Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/4964) zum Antrag der Bundesregierung (18/4769) der Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und der Mission „Amisom“ der Afrikanischen Union in Somalia sowie die Verhinderung von Akten der Piraterie am Horn von Afrika.
EU-Investitionsoffensive: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 20. Mai einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/4929) zum Vorschlag für eine EU-Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und zur Änderung der EU-Verordnungen Nr. 1291/2013 und 1316/2013 (Ratsdokument 5112/15) angenommen. Die EU-Kommission plant mit dieser Investitionsoffensive (Juncker-Plan), mit einem Fondsvolumen von 21 Milliarden Euro EU-weit Investitionen im Umfang von 315 Milliarden Euro anzustoßen. Der Bundestag begrüßte diese Initiative, forderte die Bundesregierung aber auch auf, beim europäischen Gesetzgebungsverfahren zum EFSI darauf zu achten, dass der Fonds auf die drei Jahre von 2015 bis 2017 befristet bleibt und dass nur wirtschaftlich rentable Projekte in „strategisch wichtigen Zukunftsfeldern mit europäischen Mehrwert“ gefördert werden. Genannt werden Bildung, Forschung, Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur sowie der Energiesektor einschließlich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Mit den Stimmen der übrigen Fraktionen scheiterte ein Antrag der Linken für ein „öffentliches sozial-ökologisches Zukunftsinvestitionsprogramm in Europa“ (18/4932). Die Linke lehnt den EFSI ab und fordert stattdessen jährlich 500 Milliarden Euro für ein Zukunftsinvestitionsprogramm.
Nachtragshaushaltsgesetz 2015 beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrages zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (18/4600) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (18/4950, 18/4951) beschlossen. Damit erhöht sich das Ausgabenvolumen des Bundeshaushalts in diesem Jahr von 299,1 Milliarden Euro auf 301,6 Milliarden Euro. Damit steigen die Ausgaben um eine Milliarde Euro weniger als dies die Bundesregierung im Gesetzentwurf geplant hatte. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Einzeletats der Bundesschuld (Einzelplan 32) und der Allgemeinen Finanzverwaltung (Einzelplan 60). Während die Ausgaben bei der Bundesschuld von 26,78 Milliarden Euro auf 24,34 Milliarden Euro herabgesetzt wurden, steigen sie im Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung von 12,17 Milliarden Euro auf 16,78 Milliarden Euro. Darin enthalten sind die 3,5 Milliarden Euro für ein neues Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018. Länder und Kommunen werden bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern 2015 und 2016 um jeweils 500 Millionen Euro entlastet. Im Etat der Bundesschuld wurden die Ausgaben für Zinsen für Bundesanleihen aufgrund der Marktentwicklung nach unten korrigiert.
Investitionshilfen für Kommunen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 21. Mai einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (18/4653 neu) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (18/4975) angenommen. Damit wird ein Sondervermögen mit Mitteln von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet, aus dem Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent unterstützt werden sollen. Darüber hinaus werden die Kommunen im Jahr 2017 um 1,5 Milliarden Euro jährlich im Jahr 2017 entlastet, und zwar durch einen um 500 Millionen Euro höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Beziehern. Zusätzlich wird den Kommunen ein um eine Milliarde Euro höherer Gemeindeanteil zulasten eines verringerten Bundesanteils an den Umsatzsteuereinnahmen zur Verfügung gestellt. Schließlich ist auch eine finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und unbegleiteten ausländischen Minderjährigen für 2015 und 2016 vorgesehen.
Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 21. Mai einen Antrag der Linken (18/3573) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/4118) abgelehnt, die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sofort zu helfen und die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Leistungsberechtigte schrittweise zu übernehmen. Die Linke wollte Länder und Kommunen dadurch entlasten, dass der Bund künftig die Kosten der Unterkunft und die Kosten aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes allein trägt.
Zukunftsinvestitionen: Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 21. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4689) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/4974) abgelehnt, einen Investitionsplan im Umfang von 45 Milliarden Euro auf den Weg zu bringen. Unter anderem sollte sich Deutschland mit zwölf Milliarden Euro am geplanten EU-Investitionsfonds beteiligen und ein Zehn-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm für Schulen auflegen.
Energiewende im Gebäudebereich: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Heizkosten sparen – Energiewende im Gebäudebereich und im Quartier voranbringen“ (18/575) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/2715) abgelehnt. Die Grünen hatten von der Bundesregierung eine Strategie für die sozialverträgliche Sanierung des Gebäudebestands und der Quartiere mit dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 verlangt. Dazu sollten eine klimaneutrale Wärmeversorgung und eine energetische Sanierungsrate von drei Prozent gehören. Aktuell sei die Sanierungsrate bestehender Wohngebäude mit weniger als einem Prozent viel zu niedrig, hatte die Fraktion argumentiert.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 21. Mai Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 181 bis 189 übernommen (18/4827, 18/4828, 18/4829, 18/4830, 18/4831, 18/4832, 18/4833, 18/4834, 18/4835).
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/4962) hat der Bundestag am 21. Mai beschlossen, von einer Äußerung und/oder einem Verfahrensbeitritt zu 13 Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht, die in einer Übersicht 5 zusammengefasst sind, abzusehen.
Entschließungsanträge zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zu drei Gipfeltreffen abgelehnt: Der Bundestag hat am 21. Mai drei Entschließungsanträge der Linksfraktion (18/4934, 18/4935, 18/4936) und einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4937) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Gipfel Östliche Partnerschaft der EU am 21. und 22. Mai in Riga, zum Gipfel der sieben führenden Industriestaaten (G7) am 7. und 8. Juni in Elmau (Oberbayern) und zum EU-Celac-Gipfel (mit der Gemeinschaft der lateinamerikanischen und karibischen Staaten, Celac) am 10. und 11. Juni in Brüssel abgelehnt. Die Linke hatte unter anderem einen Beschluss gefordert, dass es eine militärische Lösung der schweren Krise in der Ukraine nicht geben könne und dürfe, dass eine Debatte zur Auflösung der G7 und deren Überführung in die Strukturen der Vereinten Nationen begonnen werden sollte und dass die EU-Lac-Stiftung in Hamburg beauftragt werden sollte, die Potenziale alternativer Handelsabkommen für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den Celac-Staaten zu untersuchen. Die Grünen wollten die G7-Staaten unter anderem verpflichten, dass die Klimaverhandlungen zu einer verbindlichen Verankerung des Zwei-Grad-Limits der Erderwärmung samt "Bekenntnisses zu einer dekarbonisierten Gesellschaft" bis 2050 führen. (vom/21.05.2015)