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Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Eingliederung insbesondere Langzeitarbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt bedürfen einer Neuausrichtung. Diese Auffassung vertrat eine Mehrheit von Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 18. Mai 2015. Gegenstand der Anhörung unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) war zum einen das Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Darüber hinaus wurden zwei Anträge der Linken (18/3146) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/3918) diskutiert. Die Linke plädiert für einen starken öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, die Grünen verlangen ebenfalls eine Neuausrichtung der Förderpolitik für Arbeitslose.
Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg (IAB) betonte, die Grundausrichtung des Förderns und Forderns in der deutschen Arbeitsmarktpolitik sei richtig und habe die Zahl der Arbeitslosen deutlich reduziert. Dennoch sei eine „Nachjustierung“ sinnvoll. So müsse das Fallmanagement professioneller werden, um die Balance zwischen Fordern und Fördern zu verbessern.
Außerdem plädierte Walwei für ganzheitliche und rechtsübergreifende Lösungen gerade für sehr schwer vermittelbare Arbeitslose. Eine gute Arbeitsmarktpolitik allein könne jedoch nicht zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit beitragen, so der IAB-Experte.
Ähnlich argumentierten auch Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft und Christina Ramb von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Arbeitsmarktpolitik sei keine Lösung, die für sich alleine stehen könne, betonte Schäfer. Verbesserungsbedarf sah er vor allem im Bereich der Aktivierung. Diese funktioniere noch nicht so wie gedacht. „Es gibt eine zu hohe Betreuungsrelation und eine zu geringe Kontaktdichte. Oft vergehen Monate, bis der Arbeitslose wieder Kontakt zu seinem Betreuer hat“, kritisierte Schäfer. Mit einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor komme man aber auch nicht weiter. Dieser sei nur für bestimmte Zielgruppen und nur in geringem Umfang sinnvoll. Es dürfe kein dritter, subventionierter Arbeitsmarkt entstehen, sagte Schäfer.
BDA-Expertin Ramb bekräftigte ebenfalls, öffentlich geförderte Beschäftigung solle sich auf jene Fälle beschränken, wo es um die Heranführung an Arbeit gehe. Sie forderte eine bessere Bündelung der Aufgaben in den Jobcentern, um die Betreuung der Arbeitslosen zu verbessern.
Der Deutsche Caritasverband unterstützte das Ziel des Arbeitsministeriums, zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit nach differenzierten Lösungen zu suchen, da es sich nicht um eine homogene Gruppe handele. Die Vorschläge des Ministeriums gingen jedoch nicht weit genug, wenn dabei allein auf eine bessere Aktivierung, befristete Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) oder des Bundes sowie eine leichte Änderung bei der Zusätzlichkeit von Arbeitsgelegenheiten gesetzt würde, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes.
Deren Vertreterin Birgit Fix forderte, die Instrumente der Arbeitsförderung „dringend“ weiterzuentwickeln. Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Arbeitsförderung müssten besser miteinander verzahnt werden, der Passiv-Aktiv-Transfer sollte erprobt werden, so Fix. Sie plädierte, wie auch Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag und Joß Steinke vom Arbeiterwohlfahrt-Bundesverband für eine Abschaffung der 24-Monate-Befristung bei geförderten Arbeitsverhältnissen. Diese sei „extrem unpraktisch“, so Vorholz.
Prof. Dr. Gerhard Bosch, Arbeits- und Wirtschaftssoziologe an der Universität Duisburg-Essen, plädierte dafür, die Arbeitsmarktpolitik künftig viel stärker an der Fachkräftesicherung auszurichten. Angesichts einer hohen Zahl von geringqualifizierten Arbeitslosen auf der einen und einem Fachkräftemangel auf der anderen Seite sei ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik nötig, der die Qualifizierung der Arbeitslosen in den Vordergrund rücke, mahnte Bosch.
Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen forderte, die Integrationsschritte zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt stärker kooperativ auszurichten und die Rechte der Arbeitslosen zu stärken. Auf diese Weise könnten Maßnahmen viel passgenauer entwickelt werden, sagte er. (che/18.05.2015)