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Die Bundesregierung will Bürokratie abbauen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft vor Bürokratie (18/4948) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2015, erstmals beraten hat. Einzelnen ist vorgesehen, mehr ,,kleine" Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung zu befreien. Dazu sollen die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro angehoben und somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.
Existenzgründer sollen durch die Anhebung von Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro später als bisher zum Ausfüllen von Wirtschaftsstatistiken herangezogen werden. Erstmals soll ein Schwellenwert von 800.000 Euro auch in der Umweltstatistik eingeführt werden. Zudem werden Meldeschwellen für die Intrahandelsstatistik angehoben und dadurch weitere Unternehmen von der Meldepflicht befreit.
Weitere Entlastungen betreffen die Energiewirtschaft, wo Berichtspflichten im Rahmen des ,,Biogasmonitorings" vereinfacht und reduziert werden.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem Maßnahmen im Steuerrecht: Zum Beispiel sollen Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete reduziert werden. Dies betrifft vor allem Banken, die ihre Kunden einmal im Jahr über die Kirchensteuerpflicht von Kapitalerträgen zu informieren hatten. Statt dieser jährlichen Informationspflicht soll jetzt eine ,,einmalige und gezielte individuelle Information" ausreichen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Iris Gleicke (SPD), bezifferte die Entlastung durch dieses Gesetz auf insgesamt 744 Millionen Euro im Jahr. Dieses Geld könne dann in die Qualifizierung der Mitarbeiter und in Forschung und Entwicklung gesteckt werden. ,,So entlasten wir die Wirtschaft, ohne den ausgeglichenen Haushalt zu gefährden", sagte sie.
Es müsse unterschieden werden zwischen unnötigen und notwendigen Vorschriften. Der Rechtsstaat müsse darauf achten, dass die Gesetze auch durchgesetzt werden. Unnötig seien jedoch Vorschriften, die einen nicht zu erfüllenden Aufwand nach sich ziehen würden. Gleicke wies besonders auf die ,,One in, One out - Regel" hin, die von der Regierung beschlossen worden sei. Danach müsse für jede neue Regel eine andere wegfallen.
Für Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) ist die Bürokratie in Deutschland ein ,,Riesenproblem". Dies würde für die Wirtschaft jährlich Kosten in Milliardenhöhe verursachen, betonte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion. Deshalb sei es wichtig, dass dieses Problem nun angegangen werde.
Die vorgesehene Entlastung beim Steuerrecht sei zwar kein ,,Quantensprung", aber ein Schritt in die richtige Richtung. Ziel sei es, die Steuererklärungen so zu vereinfachen, dass sie in fünf Minuten fertiggestellt werden könnten.
Auch die ,,One in, One out - Regel" werde Änderungen schaffen, sagte Fuchs voraus. Außerdem hielt er es für wichtig, die Bürokratie beim Mindestlohn zu verringern. Bisher müssten ,,1.600 bewaffnete Zöllner" beim Bäcker und Metzger die Einhaltung kontrollieren. Die Kosten dafür beliefen sich allein auf 100 Millionen Euro. Das sei unsinnig. Man müsse mehr Vertrauen in die Unternehmer haben und sie weniger kontrollieren, sagte Fuchs.
Andrea Wicklein (SPD) betonte den ,,hohen Stellenwert" der Bürokratie. Unnötige Bürokratie müsse jedoch da abgebaut werden, wo die Vorschriften zu lang und zu kompliziert seien. Mit dem Gesetzentwurf werde frischer Wind in die Wirtschaft gebracht.
Michael Schlecht (Die Linke) hielt die ,,One in, One out - Regel" für ein trojanisches Pferd; sie werde in Zukunft viele Reformen verhindern. Nach seiner Ansicht hätte es damit zum Beispiel keinen Mindestlohn gegeben, dessen Kontrolle einen hohen Erfüllungsaufwand nach sich ziehen würde.
Er hielt es für lohnend, das ,,Bürokratiemonster Hartz IV" abzubauen. So sei die durchschnittliche Akte einer Hartz-IV-Familie rund 650 Seiten dick und die Bürokratiekosten bei Hartz IV würden insgesamt rund fünf Milliarden Euro im Jahr betragen. Dagegen seien die Maßnahmen, die im Gesetzentwurf vorgeschlagen würden, ,,lächerlich".
Kerstin Andreae, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wies darauf hin, dass die Regierung mehr als 2.000 neue Verordnungen auf den Weg gebracht habe. Sie schlug unter anderem vor, die Pkw-Maut nicht einzuführen, da dadurch hohe unnötige Kosten gespart würden.
Bei diesem Gesetz stünden hohen Verwaltungskosten kaum Einnahmen gegenüber. ,,Lassen Sie die CSU-Maut sein", forderte sie von der Koalition.
Der Gesetzentwurf der Regierung wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Dies gilt ebenso für einen Antrag der Grünen (18/4693), in dem sich die Fraktion für einen gezielten Abbau der Bürokratie ausspricht. Gefordert wird, dass die Bundesregierung sich verbindliche und überprüfbare Bürokratieabbauziele setzen soll. Außerdem soll der bisher beim Bundeskanzleramt angesiedelte Nationale Normenkontrollrat in Zukunft nicht nur Gesetze, sondern auch Rechtsverordnungen bewerten. Zur Stärkung der Unabhängigkeit des Gremiums wird die Ankoppelung an den Deutschen Bundestag vorgeschlagen.
Die Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats würden dann auch nicht mehr von der Bundesregierung ernannt, sondern vom Deutschen Bundestag gewählt werden. Vereinfachungen fordern die Abgeordneten bei der Erhebung der Umsatzsteuer. So sollen Sonderregelungen wie die ermäßigte Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungskosten abgeschafft werden. Gesetzentwurf und Antrag sollen zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. (mik/11.06.2015)