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Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2015, den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2014 (18/4990) beraten. Mit 15.325 Petitionen lag die Zahl der Eingaben im vergangenen Jahr um 525 über der aus dem Jahr 2013. Bei 250 Werktagen, so heißt es in dem Bericht, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 61 Zuschriften. 5.667 davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen.
In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liege das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 21 Prozent der Eingaben (3.175) vorn, gefolgt vom Bundesministerium für Justiz (elf Prozent, 1.730) und dem Innenministerium (zehn Prozent, 1.550), schreibt der Ausschuss.
Etwa zehn Prozent aller Anliegen hätten direkt und unkompliziert bearbeitet werden können, sagte die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kersten Steinke (Die Linke), zu Beginn der Debatte. 28 Prozent der Petenten habe man mit Rat, Auskunft oder „Materialüberweisung“ helfen können, fünf Prozent der Petitionen seien an die Bundesregierung überwiesen worden, „mit der Bitte um Abhilfe“, sagte Steinke.
„Wenn wir helfen können, dass die Bürger zu ihrem Recht kommen, ist das für uns eine große Motivation und zugleich auch Ansporn, weiterhin für die Petenten unser Bestes zu geben“, betonte die Ausschussvorsitzende. Steinke ging zugleich auch auf das Problem der Konkurrenz durch privatwirtschaftliche organisiert Petitionsplattformen im Internet ein. Dies führe zu Missständen, sagte sie, da die dort eingereichten Petitionen nicht vom Bundestag anerkannt werden könnten. „Nur beim Bundestag kann der Petent davon ausgehen, dass seine Petition sorgfältig geprüft wird und das Parlament eine abschließende Entscheidung darüber fällt“, stellte Steinke klar.
Den Bürgern direkt helfen zu können, mache die Arbeit im Petitionsausschuss zur „schönsten und befriedigendsten Aufgabe, die man im Parlament erledigen kann“, sagte Andreas Mattfeldt (CDU/CSU). Da im Grundgesetz geregelt sei, dass jeder eine Petition einreichen kann, erfahre der Ausschuss am deutlichsten „wo der Schuh drückt“.
Kritisch bewertete Mattfeldt, dass viele Petitionen politisch motiviert seien und von bezahlten Verbandsvertretern eingereicht würden. Sie seien oft inhaltsgleich zu parallel stattfindenden Bundestagsdebatten und eigentlich eher an den jeweiligen Fachausschuss zu richten. Den Oppositionsfraktionen warf er vor, den Petitionsausschuss „leider als Spielball für parteitaktische Spielchen“ zu benutzen. „Damit wird uns Zeit und Energie geraubt, die wir den Bürgern und ihren Anliegen widmen sollten, sagte er.
Kerstin Kassner (Die Linke) befand hingegen, dass die öffentlich diskutierten Petitionen „relevante politische Themen“ abbildeten. Themen wie die Reform der Pflegeversicherung, die Abschaffung der Massen- und Intensivtierhaltung aber auch die wohnortnahe Versorgung mit Hebammen berührten viele Bürger. „Deshalb haben sie ja auch mehr als 50.000 Unterstützer gefunden und wurden von uns öffentlich diskutiert.“
Kassner sprach sich dafür aus, weit mehr Petitionen als derzeit öffentlich und für die Bürger nachvollziehbar im Petitionsausschuss zu diskutieren. Eine öffentliche Debatte wäre aus ihrer Sicht auch ohne Probleme möglich, weil in den Sitzungen ohnehin keine Namen genannt würden. Ein Mehr an öffentlicher Debatte könne auch dazu beitragen, dass der Transparenzanspruch gegenüber den Bürgern durchgesetzt wird.
Auch Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für mehr Öffentlichkeit aus. Ihrer Ansicht nach sollte der Petitionsausschuss generell öffentlich tagen. Über „bedeutende Petitionen“ sollte auch im Plenum des Bundestags beraten wurde, forderte sie.
„Es ist absurd, wenn mehr als 90 Prozent aller öffentlichen Petitionen in nicht-öffentlicher Sitzung beraten werden“, befand Rüffer. Die Menschen seien bereit, sich einzubringen. Dies zeige jede einzelne Petition. „Geben wir ihnen mehr die Möglichkeit dazu, als es heute der Fall ist“, regte Rüffer an.
Als „in der Verfassung verankertes Sprachrohr zwischen Politik und Bürgern“ bezeichnete Martina Stamm-Fibich (SPD) den Petitionsausschuss. Für dessen Mitglieder gelte es, die Sorgen und Nöte der Bürger ernst zu nehmen. Als Gesundheitspolitikerin befasse sie sich auch im Petitionsausschuss bevorzugt mit Eingaben zur Gesundheitspolitik, sagte Stamm-Fibich.
Vielfach gehe es um die Beiträge aber auch die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Besonders spannend, so die SPD-Abgeordnete, seien Petitionen aus dem Bereich der Arzneimittel. „Im Fokus steht dabei oft die Substitution, also die Pflicht, Originalpräparate durch Generika zu ersetzen“, erläuterte sie und verwies auf die am 15. Juni 2015 anstehende öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses. Dann stehe eine Petition der Deutschen Parkinson Vereinigung auf der Tagesordnung. Darin werde gefordert, die Indikation Parkinson auf die sogenannte Substitutionsausschlussliste gesetzt wird, sagte Stamm-Fibich. (hau/11.06.2015)