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Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse werden in den meisten Fällen in Deutschland anerkannt. „Fast 96 Prozent der im Jahr 2013 beschiedenen Anerkennungsverfahren endeten damit, dass eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit festgestellt wurde“, sagte Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka (CDU), die den aktuellen Bericht zum Anerkennungsgesetz in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 10. Juni 2015, vorstellte.
„In den vergangenen beiden Jahren wurden rund 26.500 Anträge gestellt“, so Wanka. Somit sei das Gesetz, das die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland vereinfachen soll, ein wichtiges Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt. Sein Inkrafttreten zum 1. April 2012, nannte Wanka einen „Paradigmenwechsel“.
„Erstmals wird ausländischen Fachkräften das Recht eingeräumt, dass ihre berufliche Qualifikation in Deutschland auf Gleichwertigkeit überprüft wird.“ Dafür werde Deutschland „international sehr gelobt“, betonte Wanka. „Auch die OECD hat registriert, dass wir mit dem Gesetz ein starkes Signal in Richtung Willkommenskultur senden.“
Der Bericht zum Anerkennungsgesetz, den die Bundesregierung nun zum zweiten Mal vorlegt, belege deutliche Erfolge, so die Ministerin: Besonders nachgefragt seien erneut Berufe im Gesundheitswesen, wie etwa Krankenpfleger: In 2013 fielen 76 Prozent der Verfahren in diese Branche.
Allerdings, so meldeten die Handwerkskammern, stellten noch zu wenige ausländische Handwerker Anträge auf Anerkennung, bedauerte Wanka.
Dr. Rosemarie Hein, bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, erkundigte sich daraufhin, was die Ministerin tun wolle, damit der Anteil von Antragstellern mit einem Handwerksberuf künftig steige. Wanka erklärte, dass viele ausländische Handwerker zwar Kontakt zu den Handwerkskammern aufnähmen, aber dann doch keinen Antrag stellten.
„Einer der Gründe dafür ist, dass die meisten keine duale Ausbildung absolviert haben und sich deshalb kaum Chancen ausrechnen, dass ihre Qualifikation anerkannt wird.“ Dabei sei es durchaus denkbar, dass die Qualifizierung in einem Fachgespräch festzustellen, so Wanka. „Wir müssen in den Betrieben noch mehr dafür sensibilisieren und aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt.“
Cemile Giousouf (CDU/CSU), Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, wollte von der Ministerin wissen, ob das Gesetz ein „ausreichendes Instrument“ sei, um auch „teilweise sehr gut qualifizierte“ Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Ministerin Wanka unterstrich, dass das Anerkennungsverfahren grundsätzlich jedem offen stehe. „Der Antrag lässt sich auch aus dem Ausland stellen“, sagte Wanka. Das Programm „Integration durch Qualifikation“ biete zudem auch Flüchtlingen Unterstützung.
Der SPD-Abgeordnete Dr. Karamba Diaby, ebenfalls Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, lobte zwar das Gesetz als ein „hervorragendes Mittel“, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Doch angesichts rund 500.000 fehlender Arbeitskräfte in Deutschland seien 26.500 gestellte Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse in den vergangenen drei Jahren doch zu wenig.
Außerdem kämen nur wenige Antragsteller aus Drittstaaten, gab Diaby zu bedenken und fragte: „Mit welchen Maßnahmen planen sie diese Lücke zu schließen?“ Die Bildungsministerin räumte ein, dass tatsächlich nur wenige Antragsteller aus Drittstaaten kämen. Sie kündigte aber an, im Ausland noch stärker für Deutschland werben und über das Anerkennungsverfahren informieren zu wollen. „Geplant ist zum Beispiel, dass es künftig in den Außenhandelskammern Ansprechpartner gibt, die über Möglichkeiten der Anerkennung informieren.“
Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte die „Förderungslücke“, in die Zuwanderer fielen, deren berufliche Qualifikation nicht voll anerkannt würde und die deshalb sich nachqualifizieren müssten. „Bafög greift nicht, und sie haben auch keinen Anspruch auf ALG II“, sagte der Abgeordnete. Deshalb sei vielen Antragstellern eine Qualifizierung in Vollzeit kaum möglich. „Was tun Sie, um diese Förderungslücke zu schließen?“, wollte Mutlu wissen.
Wanka verwies auf ein neues Programm mit einem „finanziellen Volumen von 188 Millionen“, das das Bundesarbeitsministerium zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit Rahmen des Programms „Integration durch Qualifikation“ (IQ) aufgelegt habe. „Hier gibt es finanzielle Hilfe nicht nur bei Kosten, die im Antragsverfahren anfallen, sondern auch Unterstützung bei den Lebensunterhaltungskosten“, erklärte die Ministerin. Zudem böten einzelne Bundesländer auch Stipendien an – etwas, über das die Bundesregierung ebenfalls nachdenke. (sas/10.06.2015)