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Wissenschaft und Politik – zwei Systeme, die sich gegenseitig nützen, deren Spannungsverhältnis aber auch mit Gefahren verbunden ist. Der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio hat dieses Spannungsverhältnis am Mittwoch, 10. Juni 2015, zum Thema seines Festvortrags im Großen Protokollsaal des Reichstagsgebäudes gemacht. Anlass war die Verleihung des Wissenschaftspreises 2014 des Deutschen Bundestages an die beiden jungen Wissenschaftler Dr. Benjamin Höhne und Dr. Tim Neu durch Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert. Zugleich feierte der Bundestag, dass es den Wissenschaftspreis für Arbeiten zum Parlamentarismus seit 25 Jahren gibt. Erster Preisträger 1989: Udo di Fabio.
Eingeführt wurde der Wissenschaftspreis damals aus Anlass des 40-jährigen Bestehens des Bundestages. „Wir sind nicht nur Auslober, sondern auch Nutznießer dieses Preises. Wir haben an Erkenntnissen teil, die wir sonst nicht hätten“, sagte der Bundestagspräsident. „Der politische und der wissenschaftliche Zugang zu den Dingen, wie sie sind, ist nicht derselbe“, stellte Norbert Lammert fest. „Die Wissenschaft will wissen, was ist. Die Politik will das gar nicht immer wissen. Sie will in der Regel ändern, was ist, oder bewahren, was sich zu verändern droht.“
Politiker, so der Präsident weiter, könnten sich um Kompromisse bemühen, die Wissenschaftler besser vermeiden sollten. Er finde das Spannungsverhältnis außerordentlich produktiv. Die klassische Frage der Wissenschaft nach einer möglichst unangreifbaren Wahrheit und die Aussichtslosigkeit dieser Antwort sei Voraussetzung für die Demokratie. Könnte die Frage beantwortet werden, entfiele die Notwendigkeit einer demokratischen Mehrheitsbildung und auch deren Wahrscheinlichkeit.
Der Politikwissenschaftler Benjamin Höhne von der Universität Potsdam und der Historiker Tim Neu von der Georg-August-Universität Göttingen sind gemeinsame Träger dieses Preises, der alle zwei Jahre verliehen wird und mit 10.000 Euro dotiert ist.
Die siebenköpfige Jury – ausnahmslos Universitätsprofessoren mit der Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Suzanne S. Schüttemeyer von der Universität Halle-Wittenberg an der Spitze – würdigte mit ihrer Entscheidung „hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen“.
Benjamin Höhne erhielt den Preis für seine 2013 veröffentlichte Dissertation zum Thema „Rekrutierung von Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Organisation, Akteure und Entscheidungen in Parteien“ auch deswegen, weil seine Arbeit am Beispiel der Rekrutierung von Kandidaten die gewachsene Bedeutung des Europäischen Parlaments für die bundesdeutschen Parteien herausarbeitet.
Suzanne S. Schüttemeyer verwies in ihrer Laudatio auf eine kontinuierlich abnehmende gesellschaftliche Verankerung der Parteien. Seien vor 25 Jahren noch 3,6 Prozent der Bürger Mitglieder in einer Partei gewesen, so seien heute nur noch 1,8 Prozent: „Das Reservoir des politischen Führungspersonals hat sich in 25 Jahren halbiert“, sagte die Jury-Vorsitzende. Höhne belege, dass die Kandidatur für das Europaparlament im Gegensatz zu früher („Ein Opa für Europa“) zu einer erstrebenswerten Position geworden sei.
Die ebenfalls 2013 erschienene Dissertation Tim Neus mit dem Titel „Die Erschaffung der landständischen Verfassung. Kreativität, Heuchelei und Repräsentation in Hessen 1509-1655“ spricht unter Einbeziehung aktueller kultur- und sozialwissenschaftlicher Theorien verschiedene Themen an, die für das Verständnis von parlamentarischem Handeln wesentlich sind. Prof. Dr. Jörn Leonhard von der Universität Freiburg erinnerte in seiner Laudatio daran, dass vor genau 200 Jahren, am 10. Juni 1815, die Deutsche Bundesakte unterzeichnet wurde. Darin stehe: „In allen Staaten des Deutschen Bundes wird eine landständische Verfassung stattfinden.“
Neu zeige, dass die landständischen Verfassungen bis zur Auflösung des alten Reiches 1806 keineswegs bis ins 14. Jahrhundert zurückreichten, sondern dass sie in konkreten politischen Handlungen erschaffen und erkämpft worden seien. Dahinter verberge sich, dass das Neue als das Alte ausgegeben, das Erfundene als „altehrwürdig“ deklariert worden sei, wofür es heute den Begriff der „invented tradition“ gebe.
Ohne wissenschaftliche Beratung sei das moderne Verwaltungshandeln kaum denkbar, sagte Professor di Fabio. Die wissenschaftliche Beratung der Exekutive und Legislative funktioniere seit Jahrzehnten weitgehend geräuschlos. Als Beispiel nannte er die Gründung des Europäischen Währungsinstituts im Jahre 1994, das als Vorläufer der Europäischen Zentralbank mit einem wissenschaftlichen Beratungsauftrag und mit Autonomie ausgestattet worden sei. Der politische Prozess setze auf juristische und wissenschaftliche Unabhängigkeit. Diese „Bypass-Legung“ könne aber auch zu einer Gefährdung der Freiheit der Wissenschaft führen.
Die Verlagerung der Entscheidungsverantwortung auf Gremien, die Herausnahme aus dem politischen Prozess, soll nach di Fabio der Versachlichung dienen und den politischen Prozess entlasten, um dessen Blockaden und Selbstbeschränkungen zu vermeiden. In den Fällen der internationalen Organisationen IWF (Internationaler Währungsfonds) und OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) verstünden sich Wissenschaftler als übernationale Autoritäten, damit ein Ordnungsrahmen entstehe, der als „fair und sachlich“ empfunden wird. „Man sollte misstrauisch werden, wenn in IWF und OECD Modetendenzen vorherrschen“, sagte der frühere Verfassungsrichter. Eine Anpassung von wissenschaftlichen an politische Erwartungen nannte er „gefährlich“.
Im Ergebnis ist das Spannungsverhältnis von Politik und Wissenschaft für di Fabio ein „konstruktives, wenn man es als konstruktives will“. Man müsse die Spannungslage erkennen und aushalten können. Eine Gefahrenlage liege dann vor, "wenn wir anfangen, die Grenze zwischen beiden Systemen zu verwischen". Politiker seien nicht diejenigen, die unbegrenzte Mittel zur Verfügung stellen, die Politik erfolge nicht auf „wissenschaftlichen Knopfdruck“ hin.
Norbert Lammert ergänzte, gerade in der Unauflöslichkeit des Spannungsverhältnisses könne die Produktivität entdeckt werden. Der Bundestagspräsident schloss den von der Harfenistin Sophia Whitson umrahmten Festakt mit einer Empfehlung an das Bundesverfassungsgericht, das mit dem Wissenschaftspreis 2012 ausgezeichnete Werk der Juristin Dr. Friederike Lange zur Kenntnis zu nehmen. Lange hatte den Preis für ihre Dissertation mit dem Titel „Grundrechtsbindung des Gesetzgebers. Eine rechtsvergleichende Studie zu Deutschland, Frankreich und den USA“ erhalten. (vom/10.06.2015)