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Über schärfere Regeln oder ein Verbot des Wirkstoffes Glyphosat in Unkrautbekämpfungsmitteln berät der Bundestag am Freitag, 19. Juni, 2015. Dem Plenum liegen je ein Antrag der Fraktionen Die Linke mit dem Titel „Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel einschränken“ (18/1873) und Bündnis 90/Die Grünen „Bevölkerung vor Krebsgefahr durch das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat schützen und EU-Neuzulassungsverfahren für Glyphosat stoppen“ (18/5101) vor. Die Debatte beginnt um 13.20 Uhr.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Linksfraktion will Glyphosat zur Bekämpfung von Unkräutern stärker reglementieren. Glyphosat ist nach Darstellung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Unkrautbekämpfungsmitteln, die zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau oder bei der Vorerntebehandlung zur Beschleunigung des Reifeprozesses bei Getreide (Sikkation) verwendet werden.
Aus diesem Grund hat die Fraktion einen Antrag (18/1873) vorgelegt, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vorzulegen. Ziel ist es, die Anwendung des Wirkstoffes bei der Sikkation sowie den Gebrauch im privaten und öffentlichen Haus- und Gartenbereich zu verbieten. Die Linke begründet die Forderung mit Bedenken hinsichtlich gesundheits- und umweltgefährdender Wirkungen des Wirkstoffes in Kombination mit sogenannten Beistoffen, zum Beispiel den Netzmitteln POE-Tallowamine.
Die Bevölkerung soll vor der möglichen Krebsgefahr durch Glyphosat geschützt und das EU-Neuzulassungsverfahren gestoppt werden. Das fordern Die Grünen in einem Antrag (18/5101) von der Bundesregierung. Konkret fordert die Fraktion unter anderem, dass die Regierung auf Grundlage des EU-Vorsorgeprinzips und des deutschen Pflanzenschutzrechts ein Moratorium für die nationale Zulassung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat aussprechen soll.
Die befristete Aussetzung der Zulassung soll nach Wunsch der Grünen solange gelten, bis auf EU-Ebene eine Entscheidung über die Erneuerung der Zulassung unter Berücksichtigung einer Bewertung durch die Arbeitsgruppe der Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation erfolgt ist. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein europaweites Moratorium einsetzen.
Fast ein Jahr zuvor hatten sich Sachverständige am 2. Juli 2014 in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft für den Einsatz von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln ausgesprochen. Experten mehrerer Behörden hatten keine grundsätzliche Ablehnung der Anwendung des Wirkstoffes in der Landwirtschaft bekundet. Nach derzeit gültigen Anwendungsbestimmungen sei in der Bundesrepublik das Ausbringen von rund drei Kilogramm Glyphosat pro Hektar und Jahr erlaubt. Zwar sei Glyphosat unter den Totalherbiziden (Unkrautbekämpfungsmittel) das Mittel, das am umfänglichsten eingesetzt werde, doch im Vergleich zu den zur Verfügung stehenden Mitteln sei es in seinen Umweltauswirkungen vergleichsweise akzeptabel.
In Deutschland werden pro Jahr rund 5.900 Tonnen Glyphosat in der Landwirtschaft und etwa 40 Tonnen im Haus- und Kleingartenbereich ausgebracht. Weltweit sei mit rund 650.000 Tonnen pro Jahr ein steigender Verbrauch zu erkennen. (eis/15.06.2015)