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Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni, und Freitag. 19. Juni 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 19. Juni einen Antrag der Linken (18/1873) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/5087) abgelehnt, die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel einzuschränken. Die Linke wollte die Bundesregierung auffordern, das Pflanzenschutzgesetz zu ändern, um die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel für die Anwendung als Vorerntebehandlung zur Beschleunigung der Erntereife verbieten zu können. Auch sollte verbindlich definiert werden, dass dieses Vorgehen, die sogenannte Sikkation, nicht zur guten fachlichen Praxis im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes gehört. Für den privaten und öffentlichen Haus- und Gartenbereich sollte die Anwendung verboten und der Verkauf an „Laien“ untersagt werden.
Bundeswehreinsatz vor der libanesischen Küste verlängert: Mit 527 Ja-Stimmen bei 65 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen hat der Bundestag am 19. Juni dem Antrag der Bundesregierung (18/5054) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/5252) zugestimmt, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (Unifil) um ein Jahr bis Ende Juni 2015 zu verlängern. Der Unifil-Einsatz auf See, an dem die Bundeswehr seit 2006 beteiligt ist, sieht neben der Sicherung der seeseitigen Grenzen auch die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von Fähigkeiten vor, die Küste und die territorialen Gewässer des Landes selbstständig zu überwachen. Bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten können dabei eingesetzt werden.
Bundeswehreinsatz in Mali verlängert: Mit 528 Ja-Stimmen bei 65 Gegenstimmen und vier Enthaltungen hat der Bundestag am 19. Juni den Antrag der Bundesregierung (18/5053) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/5250) angenommen, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (Minusma) um ein Jahr bis Ende Juni 2016 zu verlängern. Bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten können in dem westafrikanischen Land eingesetzt werden. Deutschland ist mit Personal in den Führungsstäben der Mission und Verbindungsoffizieren, mit taktischen Lufttransporten auf Abruf und mit Betankungen in der Luft für französische Streitkräfte an der Mission beteiligt.
Bundeswehreinsatz im Kosovo verlängert: Der Bundestag hat die Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) (18/5052) beschlossen und um ein weiteres Jahr verlängert. In namentlicher Abstimmung votierten 532 Abgeordnete dafür, 60 stimmten dagegen und sieben Parlamentarier enthielten sich. Die Einsatzstärke von bis zu 1.850 Bundeswehrsoldaten bleibt unverändert. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/5248) zugrunde. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (18/5260), wonach sich die Regierung für eine völkerrechtliche Anerkennung des Kosovos durch alle EU-Mitgliedstaaten einsetzen sollte.
Urbanisierung in Entwicklungsländern: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 18. Juni einen Antrag von CDU/CSU und SPD, die entwicklungspolitischen Chancen der Urbanisierung (18/4425) zu nutzen, auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/5130) angenommen. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, eine umfassende Positionierung zu „Urbanisierung, Kommunal- und Stadtentwicklung“ mit Zielen und Schwerpunkten für die deutsche Entwicklungspolitik vorzulegen. Ferner werden Maßnahmen der Personalqualifizierung in den Bereichen Planung, Katasterwesen, Bodenrecht und Geburtenregistrierung gefordert. Ebenso soll ein Modul für Flüchtlingsstädte entwickelt werden mit dem die Lebensbedingungen und Perspektiven der Menschen in Flüchtlingsstädten verbessert werden können. Keine Mehrheit fand ein Antrag der Linken zur „Urbanisierung in den Ländern des Südens“, wonach staatliche und kommunale Funktionen gestärkt und Privatisierung verhindert werden sollten. Gegen das Votum von Union und SPD bei Enthaltung der Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der Linken (18/5204) ab, staatliche und kommunale Funktionen in den Ländern des Südens zu stärken und Privatisierung zu verhindern. So sollten Städtepartnerschaften zwischen deutschen Kommunen und Kommunen in südlichen Ländern mit einem höheren Betrag aus dem Etat des Bundesentwicklungsministeriums gefördert werden.
Internationale Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 18. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen (18/4347) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/5255) zugestimmt. Damit werden drei EU-Rahmenbeschlüsse in deutsches Recht umgesetzt. Damit können beispielsweise im Ausland gegen deutsche Staatsangehörige ergangene Strafurteile aus humanitären Gründen im Inland vollstreckt werden, auch wenn das ausländische Strafmaß höher ist als es in Deutschland gewesen wäre.
Recht des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 18. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe (18/3562) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/5254) angenommen. Damit wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in deutsches Recht umgesetzt. Bisher galt, dass eine Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache verworfen werden muss, wenn der Angeklagte zu Beginn der Berufungshauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung nicht erscheint, selbst wenn für ihn ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht erschienen ist. Künftig muss das Gericht stets prüfen, ob die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung erforderlich ist. Die Gesetzesänderung stellt klar, dass die Durchführung der Hauptverhandlung ohne den Angeklagten nicht der gesetzliche Regelfall ist. Eine Anwesenheit ist künftig für eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts immer dann erforderlich, wenn eine solche Entscheidung allein aufgrund der vom anwesenden Verteidiger für den Angeklagten abgegebenen Erklärungen nicht möglich ist. In zulässigen Grenzen wird die Möglichkeit geschaffen, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen, wenn seine Anwesenheit trotz Vertretung durch einen Verteidiger für eine Sachentscheidung erforderlich ist und er einer Ladung zu einem Fortsetzungstermin unentschuldigt nicht folgt.
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 18. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (18/4894) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/5257) angenommen. Damit wird der Rahmenschluss 2009/829/JI des Rates der EU vom 23. Oktober 2009 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen und Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft zwischen den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt. Dabei geht es um die gegenseitige Anerkennung der Vollstreckung von Überwachungsauflagen im Rahmen eines Haftbefehls, um Untersuchungshaft zu vermeiden.
Internationaler Jugend- und Schüleraustausch: Mit den Stimmen der Koalition und der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 18. Juni einen Antrag von CDU/CSU und SPD, den internationalen Jugend- und Schüleraustausch als Fundament in der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu verankern (18/5215), angenommen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, auch junge Berufstätige für längerfristige Auslandsaufenthalte zu gewinnen, Jugend- und Schüleraustauschprogramme stärker miteinander zu vernetzen und den Dialog von international tätigen Jugendaustauschorganisationen und staatlichen Einrichtungen zur Weiterentwicklung des Jugendaustausches zu fördern.
Sozial- und Erziehungsberufe: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. Juni einen Antrag der Linken (18/4418) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/5149) abgelehnt, die Sozial- und Erziehungsberufe aufzuwerten. Die Linke hatte unter anderem Rahmenbedingungen für gute Arbeit verlangt, beispielsweise die Festschreibung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bei der Leiharbeit ohne Ausnahme ab dem ersten Einsatztag.
Deutsches Institut für Menschenrechte: Einstimmig hat der Bundestag am 18. Juni die wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD (18/4421) und der Bundesregierung (18/4893) über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte zusammengeführt und in der vom Menschenrechtsausschuss geänderten Fassung (18/5198) angenommen. Das Institut war 2000 aufgrund eines einstimmigen Bundestagsbeschlusses gegründet worden, nachdem die Vereinten Nationen den Staaten die Errichtung einer nationalen Menschenrechtsorganisation empfohlen hatten. Das Gesetz legt fest, dass das Institut mit Sitz in Berlin eine nationale unabhängige Institution der Bundesrepublik ist, die dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte dient. Künftig soll es nicht mehr überwiegend aus Haushaltsmitteln von vier Bundesministerien finanziert werde, sondern aus dem Etat des Deutschen Bundestages. Das Institut soll die Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen (18/4798) ab, der nicht nur den gleichen Titel trägt, sondern auch textgleich mit dem angenommenen Gesetzentwurf ist. Einvernehmlich für erledigt erklärt wurden ein Gesetzentwurf der Grünen mit dem gleichen Titel (18/4089) und ein Antrag der Grünen (18/2618), eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte zu schaffen.
Entwicklungsfinanzierung: Der Bundestag hat am 18. Juni gegen das Votum der Opposition einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/5093) angenommen, der sich auf die dritte Finanzierungskonferenz der Vereinten Nationen vom 13. bis 16. Juli in Addis Abeba (Äthiopien) bezieht. Dort geht es um die Finanzierung der 17 Ziele der Vereinten Nationen für eine weltweite nachhaltige Entwicklung nach 2015 (Post-2015-Agenda). Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf, bei der Konferenz für Maßnahmen einzutreten, um große soziale Ungleichheiten innerhalb und zwischen den Staaten zu verringern. Auch sollten weitere Schritte unternommen werden, um das Ziel zu erreichen, 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Entwicklungszusammenarbeit auszugeben (sogenannte ODA-Quote). Gegen die Stimmen der Opposition fand ein Antrag der Grünen (18/5151) keine Mehrheit, wonach die Bundesregierung unter anderem das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten bei der öffentlichen Entwicklungs- und Klimafinanzierung auf alle Bereiche der Nachhaltigkeitsagenda anwenden und nicht nur auf den Klimaschutz reduzieren sollte. Auch sollte sie deutlich machen, wie sie das Ziel, 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für globale Entwicklung bereitzustellen, bis 2020 erreichen will.
Kein Whistleblower-Schutzgesetz: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 18. Juni den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (18/3039) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/5148) abgelehnt. Die Grünen hatten Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungs-, Bundesbeamten- und Beamtenstatusgesetz verlangt, um mehr Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die auf Missstände im Betrieb oder in der Behörde aufmerksam machen (sogenannte Whistleblower), zu schaffen. Zudem sollten die Betroffenen unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt werden. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte Die Linke mit einem Antrag (18/3043), die gesellschaftliche Bedeutung von Whistleblowing anzuerkennen und Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor ungerechtfertigten Entlassungen und anderen Formen arbeitsplatzbezogener „Vergeltungsmaßnahmen“ zu schützen.
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 18. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (18/4050, 18/4351), das sogenannte Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/5256) beschlossen. Ziel der EU-Bilanzrichtlinie ist es, die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen in der EU mit Bürokratie zu verringern. Die Änderungen am Regierungsentwurf betreffen im Wesentlichen die Vorschriften zur Befreiung von Tochterunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und Mutterunternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung. Zu der im Regierungsentwurf vorgesehenen Ausschüttungssperre für noch nicht vereinnahmte Beteiligungserträge wurden mit Blick auf die phasengleiche Gewinnvereinnahmung Erläuterungen angefügt. Zudem ist die Streichung des Unternehmenswahlrechts zur vorgezogenen Anwendung aller neuen Vorschriften in der Übergangsvorschrift im Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch, im Publizitätsgesetz sowie in den Einführungsgesetzen zum Aktiengesetz und zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vorgesehen. Ebenfalls bei Enthaltung der Opposition verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, ob die bei der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 2009 zugrunde gelegten Annahmen im Hinblick auf die Dauer des Bezugszeitraums für den Diskontierungszinssatz gemäß Paragraf 253 Absatz 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches angepasst werden müssen. Gegebenenfalls solle die Regierung dem Bundestag eine „angemessene Neuregelung“ des Paragrafen 253 Absatz 2 vorschlagen. Der Gesetzgeber sei gefordert, heißt es in der Entschließung, seine damaligen Annahmen zu überprüfen und gegebenenfalls für Altersversorgungsverpflichtungen der Unternehmen eine angemessene Verlängerung des Bezugszeitraumes für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes vorzusehen. Falls erforderlich, müsse die Verlängerung mit einer Gewinnausschüttungssperre verbunden werden. Dabei könnten die mit dem weiteren Absinken des Durchschnittszinssatzes verbundenen bilanziellen Belastungen von Unternehmen abgemildert werden.
Unesco-Weltkulturerbe: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 18. Juni einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/5216) angenommen, das Weltkulturerbe der Organisation der Vereinten Nationen für Wissenschaft, Erziehung und Kultur (Unesco) dauerhaft zu sichern. Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Unesco-Welterbekonvention ein glaubwürdiges und effektives Instrument zum Schutz des Weltkulturerbes bleibt. Bemühungen zur Eindämmung des illegalen Handels mit Kulturgütern sollten unterstützt werden.
Präventionsgesetz beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (18/4282) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (18/5261) beschlossen. Ziel ist es unter anderem, die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und weiterer Akteure zu verbessern und die Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in einer „nationalen Präventionsstrategie“ besser zu koordinieren. Gesundheitsförderung und Prävention sollen in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betrieben und stationären Pflegeeinrichtungen vor allem durch eine umstrukturierte Finanzierung von Präventionsleistungen der Kranken- und Pflegekassen gestärkt werden. Das Gesetz zielt ferner darauf ab, die Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung zu verbessern und sie mit dem Arbeitsschutz besser zu verknüpfen. Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollen „präventionsorientiert“ fortentwickelt werden. Gefördert wird auch das Impfwesen. Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament Änderungsanträge (18/5263, 18/5264, 18/5265, 18/5266) sowie einen Entschließungsantrag der Linken (18/5267) ab. Danach sollten die Versicherten mehr Kontrolle über ihre Gesundheit erlangen. Klargestellt werden sollte, dass ungleiche Gesundheitschancen sozial bedingt sind und dass es sich bei geschlechtsbezogener Gesundheitsförderung nicht um biologische Gegebenheiten handelt, sondern um das „sozial konstruierte“ Geschlecht. Die Linke forderte die Regierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der wirksam zur Stärkung der Gesundheitsförderung beiträgt. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte Die Linke mit einem Antrag (18/4322), Gesundheitsförderung und Prävention auf die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit auszurichten. Alle Gesetzesvorhaben sollten auf ihre Auswirkungen auf die sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen geprüft werden. Gegen das Votum der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (18/4327) ab, in dem „Gerechtigkeit und Teilhabe durch ein modernes Gesundheitsförderungsgesetz“ verlangt worden war. Die Fraktion hatte unter anderem langfristige Maßnahmen verlangt, um die „Alltagswelten“ zu verbessern.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 18. Juni Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 197 bis 201 übernommen (18/5114, 18/5115, 18/5116, 18/5117, 18/5118).
Klimaschutz: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 18. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 1. April 2015 über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (18/4895) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/5242) angenommen. Das Kyoto-Protokoll von 1997 enthält rechtsverbindliche Verpflichtungen für die Industrieländer, den Ausstoß von sechs Treibhausgasen zu verringern. Die zweite Verpflichtungsperiode läuft von 2013 bis 2020. Mit dem vorliegenden Gesetz hat der Bundestag der in diesem Jahr getroffenen Vereinbarung der EU mit Island, die Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll gemeinsam zu erfüllen, zugestimmt.
Luftverkehrsabkommen mit Tansania: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 18. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 17. September 2012 mit Tansania über den Fluglinienverkehr (18/4896) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/5150) angenommen. Damit gewähren sich Deutschland und Tansania gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken, des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr.
Kindergeld und Steuerfreibeträge erhöht: Bei Enthaltung der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 18. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (18/4649, 18/5011) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/5244) zugestimmt. Damit wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Anhebung um weitere 180 Euro auf dann 8.652 Euro vorgesehen. Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.008 Euro (einschließlich Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) und wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind erhöht. Ab 1. Januar 2016 ist eine erneute Anhebung um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro vorgesehen. Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Es wird rückwirkend ab 1. Januar 2015 um vier Euro monatlich je Kind erhöht. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Erhöhung um weitere zwei Euro monatlich je Kind vorgesehen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben und erhöht sich für jedes weitere Kind im Haushalt um 240 Euro. Die rückwirkende Kindergelderhöhung wird auf Sozialleistungen und Kindesunterhalt nicht angerechnet. Der Unterhaltshöchstbetrag (Paragraf 33a des Einkommensteuergesetzes) wird von 8.354 Euro auf 8.472 Euro erhöht. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Linken (18/5258), die eine Steuersenkung für niedrige und mittlere Einkommen durch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 45 auf 55 Prozent gegenfinanzieren wollte, sowie ein Änderungsantrag der Grünen (18/5259), den Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. August 2014 um 36 Euro auf 2.220 Euro pro Elternteil und das Kindergeld ab Anfang 2014 rückwirkend um zwei Euro auf 186 Euro zu erhöhen. Dem Änderungsantrag der Grünen stimmten in namentlicher Abstimmung 161 Abgeordnete zu, 473 lehnten ihn ab. Es gab zwei Enthaltungen.
Entschließungsantrag zur Regierungserklärung zum EU-Gipfel abgelehnt: Der Bundestag hat am 18. Juni einen Entschließungsantrag der Linken (18/5229) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat am 25. und 26. Juni 2015 in Brüssel abgelehnt. Die Regierung sollte sich nach dem Willen der Fraktion unter anderem dafür einsetzen, dass Griechenland von den finanziellen Belastungen durch die bisherigen Kreditpakete der EU und des Internationalen Währungsfonds freigestellt wird, die im Ergebnis fast ausschließlich privaten Kreditgebern zugute kämen.
(vom/19.06.2015)