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Der steuerliche Grundfreibetrag und die Leistung für Kinder werden erhöht. Einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrages, Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (18/4649) stimmte der Bundestag am Donnerstag, 18. Juni 2015, auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/5244) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung zu.
Im Einzelnen wird der steuerliche Grundfreibetrag (derzeit 8.354 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine weitere Anhebung um weitere 180 Euro auf dann 8.652 Euro vorgesehen. Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt 7.008 Euro (einschließlich Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) und wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind erhöht. Ab 1. Januar 2016 ist eine erneute Anhebung um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro vorgesehen.
Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Es wird rückwirkend ab 1. Januar 2015 um vier Euro monatlich je Kind erhöht werden. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Erhöhung um weitere zwei Euro monatlich je Kind vorgesehen. Der aktuell maximal 140 Euro monatlich betragende Kinderzuschlag wird ab 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich steigen. Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.
Die Haushaltsausgaben für Bund, Länder und Gemeinden aufgrund dieses Gesetzes sollen jährlich etwa 5,42 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung) betragen. Mit dem Gesetz werde die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für dieses und das nächste Jahr entsprechend den Vorgaben des zehnten Existenzminimumberichts sichergestellt, schreibt die Regierung.
Bei den parlamentarischen Beratungen wurde unter anderem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende unter Berücksichtigung der gestiegenen Lebenshaltungskosten von 1.308 Euro auf 1.908 Euro erhöht. Schließlich wurde der Einkommenssteuertarif zum Abbau der sogenannten kalten Progression angepasst. Auch soll die rückwirkende Kindergelderhöhung nicht auf Sozialleistungen und Kindesunterhalt angerechnet werden.
Für den Parlamentarischen Staatssekretär im Finanzministerium, Dr. Michael Meister (CDU), ist die Familie die Keimzelle der Gesellschaft. Diese werde auch durch die Bekämpfung der Kalten Progression finanziell entlastet. Trotz der Entlastung um mehr als fünf Milliarden Euro werde die ,,schwarze Null" eingehalten, betonte er.
Unterstützt wurde Meister von Markus Koob (CDU/CSU) und Frank Junge (SPD), die als Berichterstatter das Gesetzespaket für die Koalition bearbeitet hatten. Durch den Abbau der kalten Progression werde der wirtschaftliche Aufschwung auch bei den Beschäftigten ankommen, betonte Koob, und Junge wies vor allem darauf hin, dass es gelungen sei, die Alleinerziehenden zu entlasten.
Für die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen setzt die Koalition mit diesem Gesetzespaket nur das um, was vom Verfassungsgericht vorgegeben wurde. Richard Pitterle (Die Linke) sah zudem in diesem Paket eine gewisse soziale Ungerechtigkeit.
Kinder von wohlhabenden Familien würden bevorzugt. Kinder in ärmeren Familien würden weniger erhalten. ,,Das ist erbärmlich", sagte er. Bei dem Abbau der kalten Progression kritisierte Pitterle vor allem, dass die Gegenfinanzierung fehle. Deshalb setze er sich ein, dass die Steuern bei den Gutverdienern erhöht werden sollten.
Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte unter anderem, dass die Entlastungen nicht rückwirkend für das Jahr 2014 gelten würden. Dies sei so vom Verfassungsgericht vorgegeben worden. ,,Sie setzen nun darauf, dass keiner klagen wird. Das ist schäbig", sagte sie.
Auch sie kritisierte, dass es bei Familien weiterhin ein Drei-Klassen-System gebe: Am meisten würden die Eltern erhalten, die mehr als 250.000 Euro im Jahr verdienen, die Mittelschichteltern erhielten weniger und Hartz-IV-Familien gar nichts. Bei der Entlastung der Alleinerziehenden würden 60 Prozent dieser Mütter und Väter überhaupt nicht erreicht, betonte Paus.
Für Manuela Schwesig (SPD), Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ist dies ein ,,guter Tag für die Familien". Sie wies darauf hin, dass die Koalition nicht nur die Familien finanziell entlaste, sondern auch viel tue für den Kita-Ausbau und dafür sorge, dass Familie und Beruf besser vereinbart werden können.
Sie hielt es für eine großartige Leistung, dass das Gesetzespaket mit einem Volumen von mehr als fünf Milliarden Euro ohne neue Schulden umgesetzt werde. Das sei Generationengerechtigkeit, weil die Kinder und Enkel nicht durch Schulden belastet würden. Besonders erfreut zeigte sie sich darüber, dass auch in den parlamentarischen Beratungen erreicht wurde, dass Alleinerziehende besser gestellt werden.
In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5259) ab, in dem unter anderem gefordert wurde, dass die Entlastungen auch schon für 2014 gelten. Ebenso lehnte das Parlament einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (18/5258) ab. Damit sollte verhindert werden, dass die Reichen ebenfalls entlastet werden. (mik/18.06.2015)