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Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Dr. Beate Jessel, hat sich am Mittwoch, 17. Juni 2015, im Umweltausschuss unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) für ein bundesweites Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) ausgesprochen. Die im April in Kraft getretene EU-Richtlinie, die es den Mitgliedstaaten ermögliche, den Anbau von GVO in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen („Opt-out-Mechanismus“), wertete sie als geeignete Rechtsgrundlage, um in ganz Deutschland eine gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft sicherzustellen.
Ziel müsse „ein einheitliches Schutzniveau“ in Deutschland sein, forderte Jessel, da sich Pollen von GVO-Pflanzen auch über Ländergrenzen hinweg verbreiten und diese sich dort dauerhaft ansiedeln könnten. Individuelle Regelungen in den 16 Bundesländern würden den Regelungs- und Kontrollaufwand auch deutlich erhöhen.
Vor allem aber sei eine „bundesweit einheitliche und konsistente Begründung“ für ein GVO-Anbauverbot wichtig. „Einzelne Länderbegründungen könnten in der Praxis vor Gericht sehr leicht gegeneinander ausgespielt werden“, warnte die BfN-Präsidentin und spielte damit auf einen möglichen Klageweg antragstellender Unternehmen an.
Zur Rechtfertigung derartiger Opt-out-Maßnahmen müssten die Mitgliedstaaten „zwingende Gründe“ anführen, betonte Jessel. In Deutschland kämen dafür insbesondere umweltpolitische Ziele in Betracht, wie der Schutz der Biodiversität und die Pestizidreduktion. Außerdem eigneten sich als Verbotsgründe sozioökonomische Auswirkungen, etwa auf die kleinbäuerliche Landwirtschaft, und agrarpolitische Ziele, zum Beispiel die Förderung des ökologischen Landbaus.
Die Mitgliedstaaten der EU hätten das Recht, Anbauverbote auf eine eigenständige Risikomanagemententscheidung zu stützen, erklärte die BfN-Präsidentin. Es müsse eine politische Entscheidung darüber getroffen werden, „welches Schutzniveau gewollt ist und welche Risiken in Kauf genommen werden sollen“.
Jessel verwies darauf, dass die Auswirkungen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen heute noch nicht sicher prognostiziert werden könnten, diese aber möglicherweise unumkehrbar seien. „Wir haben noch erhebliche Wissensdefizite“, räumte sie ein. So sei es wahrscheinlich, dass GVO-Pflanzen, die selbst Insektizide produzierten („Bt-Pflanzen“), zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Mengen an toxischen Stoffen produzieren.
„Es besteht eine große Unsicherheit darüber, in welchen Konzentrationen diese Bt-Toxine in die Umwelt gelangen.“ Außerdem könnten GVO-Pollen verwandte Wildpflanzen oder Pflanzen in ökologischen Anbaukulturen bestäuben. Eine weitere Gefahr sei die Kontamination von Saatgut.
Die Abgeordneten beschäftigte unter anderem die Frage, ob die EU-Richtlinie zum Opt-out, eventuell dem Unionsrecht zuwiderläuft. Dazu erklärte Jessel: „Nationale Anbauverbote stehen weder dem Unionsrecht noch völkerrechtlichen Bestimmungen entgegen.“ Die Richtlinie gebe den Mitgliedstaaten im Bereich der GVO-Zulassung ausdrücklich Gestaltungsfreiheit zurück. Nationale Rechtsakte zu ihrer Umsetzung müssten daher nicht mehr gesondert auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Primärrecht, insbesondere mit der Warenverkehrsfreiheit, hin geprüft werden.
Nach Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), setzt sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) innerhalb der Ressortabstimmung für eine bundesweit einheitliche Lösung ein. Diese Ressortabstimmungen hätten gerade begonnen. (joh/17.06.2015)